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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Deckungssumme
Die Deckungssumme bezeichnet in der Haftpflichtversicherung den Höchstbetrag bis zu dem der Versicherer im Schadenfall leisten muss.
Da Firmen, Selbständige und Freiberufler:innen, wie auch Privatpersonen in den meisten Fällen unbegrenzt haften, stellt dies nicht nur für die Versicherungsnehmer:innen, sondern auch für den Versicherer ein bedeutendes Risiko dar. Das Risiko wird für den Versicherer über die Vereinbarung abstrakter Höchstleistungsgrenzen, so genannter Deckungssummen kalkulierbar.
In anderen Bereichen, z.B. bei einer Hausratversicherung kann der maximal eintretende Schaden (= der gesamte Hausrat zum Neuwert) sehr konkret bemessen werden. Hier spricht man dann von einer Versicherungssumme und nicht von einer (abstrakten) Deckungssumme.
In der Haftpflichtversicherung werden üblicherweise für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Deckungssummen einzeln ausgewiesen. Der Versicherer kann aber auch eine pauschale Deckungssumme z.B. für Personen- und Sachschäden zur Verfügung stellen.
(siehe auch pauschale Deckungssumme, Maximierung der Deckungssumme, Mindestdeckungssumme)
Begriff: Deckungssumme
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