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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
Die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt den:die Versicherungsnehmer:in vor den finanziellen Folgen eines Hackerangriffs, einer DoS-Attacke, Computermissbrauch, dem Ausspähen von Daten oder einem sonstigen Akt von Internet-Kriminalität (Cybercrime) durch unbefugte Dritte oder eigene Mitarbeiter:innen und übernimmt die entstehenden Kosten.
Da Versicherungslösungen für diese Art von Schäden noch nicht lange auf dem Markt sind, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung. Ähnliche Angebote finden sich daher beispielsweise unter den Bezeichnungen Hacker-Versicherung, Data-Risk oder Data Protect, Cyber Liability oder Datenschutz-Versicherung.
Im Unterschied zur herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung springt die Leistungserweiterung Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung nicht nur bei Schadenersatzforderungen Dritter ein (beispielsweise einem:einer durch den Cyber-Angriff geschädigte:n Auftraggeber:in), sondern greift auch im Falle von Schäden, die dem:der Versicherungsnehmer:in selbst entstanden sind (= Eigenschaden), beispielsweise
- Hacker-Schaden an eigenen IT-Systemen
- Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)
- Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)
- Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter:innen)
- Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz).
Mit der steigenden Bedeutung des Internets in allen Geschäftsbereichen, steigt auch die Gefahr, dass durch einen Hacker-Angriff sensible Daten gestohlen oder zerstört werden und hohe Umsatzausfälle das Business bedrohen.
Die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung gleicht deshalb nicht nur den direkten Schaden aus, den der Angriff verursacht hat, sondern deckt auch alle Mehrkosten, die mit der Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit verbunden sind, um eine Unterbrechung im Business zu vermeiden. Beispielsweise wenn dafür fremde IT- und Computersysteme angemietet werden müssen.
Zudem übernimmt die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung auch die Kosten für das notwendige Krisenmanagement:
- die Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams, spezialisierter Anwälte und Berater:innen zur Information von Dateninhabern
- die Beauftragung von Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices sowie Profis für PR und Krisenkommunikation.
Besonders interessant für Betreiber:innen von Online-Shops: Sofern der:die Versicherungsnehmer:in kein Dienstleister sondern Betreiber:in im eCommerce-Business ist, kann die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung auch Umsatzausfälle einer Online-Plattform oder eines Shops über eine integrierte Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Ertragsausfallversicherung absichern.
Weiterführende Informationen
- Datendiebstahl: Eigenschäden durch Hackerangriffe und Cyberkriminalität abdecken - Interview
- Abzocke per Anruf – Hacker kapern fremde Telefonanlage für Gespräche ins Ausland
- Hacker knacken WordPress CMS: Freiberufler wird für unrechtmäßig hochgeladene Bilder zur Kasse gebeten
(siehe auch Cyber-Deckung, Cyberkriminalität, Hacker-Versicherung)
Begriff: Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe D:
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