exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Common-Law-Ausschluss (Haftpflicht-Versicherung)
Das Common Law ist ein vor allem im anglo-amerikanischen Raum verbreitetes Rechtssystem, dessen Grundlage keine Gesetze, sondern höchstrichterlich entschiedene Präzedenzfälle aus der Vergangenheit bilden. In den Ländern, in denen das Common Law angewandt wird, sind diese Urteile für die Gerichte bindend.
Sofern deutsche Versicherer außerhalb der BRD Versicherungsschutz bieten, stellt sich die Frage, inwieweit auch Schadenfälle versichert sind, die vor Gerichten von Common-Law-Ländern (z.B. USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Neuseeland, Indien, Australien) geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Länder beruhen.
Ein sogenannter „Common-Law-Ausschluss“ schränkt den räumlichen Geltungsbereich (also den Versicherungsschutz) entsprechend ein.
Die Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de, wie auch die Webshop-Versicherung oder die D&O-Versicherungen, haben keinen generellen Common-Law-Ausschluss. Versicherungsschutz besteht daher – soweit dies aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften (insbesondere aufgrund sog. „Non-Admitted-Regelungen“) zulässig ist – weltweit.
Sofern deutsche Versicherer außerhalb der BRD Versicherungsschutz bieten, stellt sich die Frage, inwieweit auch Schadenfälle versichert sind, die vor Gerichten von Common-Law-Ländern (z.B. USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Neuseeland, Indien, Australien) geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Länder beruhen.
Ein sogenannter „Common-Law-Ausschluss“ schränkt den räumlichen Geltungsbereich (also den Versicherungsschutz) entsprechend ein.
Die Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de, wie auch die Webshop-Versicherung oder die D&O-Versicherungen, haben keinen generellen Common-Law-Ausschluss. Versicherungsschutz besteht daher – soweit dies aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften (insbesondere aufgrund sog. „Non-Admitted-Regelungen“) zulässig ist – weltweit.
Begriff: Common-Law-Ausschluss (Haftpflicht-Versicherung)
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