exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Beweislastumkehr
In der Regel gilt der Grundsatz: Jeder ist als unschuldig zu behandeln, bis ihm eine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Beweislastumkehr dreht diese Nachweispflicht jedoch um, sodass der Beschuldigte Beweise für seine Unschuld erbringen muss.
Im Gewährleistungsrecht manifestiert sich dies etwa wie folgt: Wenn sich Schäden an einer Sache innerhalb von sechs Monaten zeigen, wird davon ausgegangen, dass diese Schäden bereits beim (Verbrauchsgüter-) Kauf vorhanden waren (BGB §476). Wenn der Käufer also den Mangel bewiesen hat, wird grundsätzlich das Vorliegen des Schadens beim Gefahrenübergang (Kauf) angenommen (BGHZ §159, §215). Der Verkäufer steht somit in der Pflicht, einen Beweis zu bringen, dass der Mangel an der Sache zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht bestanden hat – das Produkt frei von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern war.
Über das Gesetz hinaus können vertraglich unterschiedlichste Klauseln zur Beweislastumkehr vereinbart werden. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die vertragliche Haftung erstreckt.
Hinweis:
In den Berufshaftpflicht-Konzepten von exali.de (IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht, Consulting-Haftpflicht) sind Ansprüche auf Basis der vertraglichen Haftung vom Versicherungsschutz umfasst. Schadenansprüche, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen zwei Parteien ergeben, sind demnach mitversichert.Mehr Informationen zu den Berufshaftpflichtversicherungen von exali.de.
Begriff: Beweislastumkehr
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