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Betriebshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflichtversicherung Definition: Eine Betriebshaftpflichtversicherung (kurz: Betriebshaftpflicht) versichert Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (sogenannte unechte Vermögensschäden), die durch den Betrieb eines Geschäftes oder einer Betriebsstätte (zum Beispiel Büro) entstehen. Die betriebliche Haftpflichtversicherung wird daher auch Bürohaftpflicht genannt. Mit einer Betriebshaftpflicht sind außerdem Schäden in Büroräumlichkeiten von Kundschaft, auf Dienstreisen, Messen oder Ausstellungen abgesichert.
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt) für reine Vermögensschäden (finanzielle Schäden) zuständig.
Betriebshaftpflicht: Beispiele
- Beispiel Sachschaden: In Ihren Büroräumlichkeiten kommt es wegen der Unachtsamkeit eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu einem Wasserschaden, der sich auf das unter Ihnen liegende Büro ausweitet. Dieses verlangt den entstandenen Schaden von Ihnen zurück.
- Beispiel Personenschaden: Auf einer Messe stolpert ein:e Interessent:in auf Ihrem Stand über ein Kabel und bricht sich das Bein. Seine Berufsgenossenschaft fordert die Ausfallkosten von Ihnen zurück.
- Beispiel unechter Vermögensschaden (Vermögensschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert): Bei einem Kundengespräch stoßen Sie versehehntlich den Laptop eines Kunden vom Tisch. Dabei wird die Festplatte beschädigt und der Kunde kann auf wichtige Daten nicht mehr zugreifen. Die Kosten für die Datenrettungsfirma stellt Ihr Kunde Ihnen in Rechnung.
Mehr Informationen zur Betriebshaftpflicht finden Sie in diesen Artikeln:
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(Verwandte Begriffe: Berufshaftpflicht/Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, Vermögensschaden (reiner/echter Vermögensschaden), Vermögensschaden (unechter)
Begriff: Betriebshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflicht
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