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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Berufshaftpflicht IT
Eine Berufshaftpflicht IT versichert im Gegensatz zu einer Privathaftpflicht die beruflichen Haftungsrisiken eines:einer freiberuflichen oder selbständigen IT-Experten oder IT-Expertin. D.h. Vermögensschäden, oder Personen- und Sachschäden, die der IT-Experte oder die IT-Expertin im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten einem Dritten (z.B. Kundschaft bzw. Auftraggeber:innen) zufügt.
Für manche Berufsgruppen ist solch eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Dazu zählen z.B. Anwälte, Steuerberater:innen und Versicherungsmakler:innen. Im IT-Bereich besteht derzeit keine Versicherungspflicht.
Auch wenn die Bezeichnung in diesem Kontext nicht so häufig verwendet wird, kann eine Berufshaftpflicht natürlich auch die Risiken einer GbR oder GmbH absichern.
Der Begriff Berufshaftpflicht IT (auch IT-Berufshaftpflicht genannt) soll der Ausrichtung der Berufshaftpflichtversicherung auf IT-Risiken Rechnung tragen.
(Siehe auch IT-Haftpflichtversicherung)
Begriff: Berufshaftpflicht IT
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