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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Bedingter Vorsatz/dolus eventualis
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) bedeutet, dass der Schadenverursacher den Schaden für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, er diesen aber nicht unbedingt herbeiführen will. Die möglichen Konsequenzen seines Handelns sind ihm also bewusst (sogenannte Billigungstheorie), er handelt jedoch nicht bewusst vorsätzlich (mit Absicht).
Die drei Formen des Vorsatzes
Im Sinne des § 15 Strafgesetzbuch (StGB) bedeutet Vorsatz (dolus), dass eine Straftat bzw. ein Schaden wissentlich und willentlich herbeigeführt wird. Dabei werden juristisch drei Formen des Vorsatzes unterschieden:
- Absicht (dolus directus 1. Grades)
- bewusster Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
- bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Beim „dolus directus 1. Grades“ überwiegt das Element des Wollens, beim „dolus directus 2. Grades“ das Element des Wissens; beim „dolus eventualis“ (bedingter Vorsatz oder Eventualvorsatz) hält der Schadenverursacher den Eintritt des Schadens für möglich und nimmt das Risiko hierfür in Kauf.
Bedingter Vorsatz: Beispiel
Ein bekanntes Beispiel für die Erklärung des bedingten Vorsatzes ist dieses: Ein Dachdecker bemerkt eine Gruppe von Kindern, die ihn bei seiner Arbeit beobachten und dabei Faxen machen. Er nimmt einen beschädigten Ziegel und lässt diesen vom Dach hinunterfallen. Dabei ist ihm bewusst, dass die Gefahr besteht, dass er eines der Kinder trifft. Da er aber genervt ist, ist es ihm egal. Wenn der Ziegel nun ein Kind trifft, ist dem Dachdecker bedingter Vorsatz anzulasten.
Vorsatz im Versicherungsfall
Wenn ein Versicherungsfall vorsätzlich von dem:der Versicherten herbeigeführt wird, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit (§ 81 Versicherungsvertragsgesetz). Während der Schadenabwicklung prüft der Versicherer in der Regel, ob ein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Vorsatz ist in den meisten Versicherungsprodukten ausgeschlossen.
In der D&O-Versicherung über exali.de (Berufshaftpflicht für Manager:innen und Beauftragte – auch Manager-Haftpflicht genannt) ist der bedingte Vorsatz mitversichert, wenn die Handlung, auf der die Pflichtversicherung beruht, nicht gleichzeitig eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Hinweis: Dies gilt nicht für Fahrlässigkeit – leichte und grobe Fahrlässigkeit sind in allen Berufshaftpflichtversicherungen von exali mitversichert.
(verwandte Begriffe: Vorsatz, leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit)
Begriff: Bedingter Vorsatz/dolus eventualis
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