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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Anwalts-Haftpflicht
Die Anwalts-Haftpflicht ist gemäß §51 BRAO eine Pflichtversicherung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht, die auch als Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte bezeichnet werden kann.
Ein Rechtsanwalt, der in Deutschland praktizieren möchte – sei es als freiberuflicher, selbstständig tätiger oder angestellter Anwalt – benötigt zur Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall, mindestens 1 Mio. Euro je Versicherungsjahr (4-fache Maximierung der Versicherungssumme).
Hinweis:
Anwälte eines Mitgliedsstaates der WHO benötigen zur Niederlassung in der BRD nach § 206 und 207 BRAO i.V.m. § 51 BRAO ebenfalls eine Anwalts-Haftpflichtversicherung.Mehr Informationen unter Pflichtversicherung Rechtsanwalt.
Begriff: Anwalts-Haftpflicht
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe A:
- Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
- Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
- AGG-Deckung (Haftpflichtversicherung)
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen)
- All-Risk-Deckung
- Anspruchserhebungsprinzip (im Schadenfall)
- Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
- Außenhaftung (D&O-Versicherung)
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
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