exali.de Glossar
Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Unser Glossar macht Schluss mit Versicherungsblabla und liefert von A bis Z einfache Erklärungen und Informationen zu den häufigsten Fachbegriffen aus der Versicherungswelt.
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Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
Hier handelt es sich um eine besondere Regelung in Verträgen von D&O-Versicherungen. Reicht die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme nicht aus, um alle anfallenden Abwehrkosten (z.B. Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- und Reisekosten) im Schadenfall zu bezahlen, stellt der D&O-Versicherer eine zusätzliche Versicherungssumme (hier Limit genannt) speziell für die Verteidigung gegen die im Raum stehenden Ansprüche zur Verfügung. Dieses Limit ergibt sich meist prozentual aus der vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel für eine derartige Vereinbarung:
„Ist die Versicherungssumme einer Versicherungsperiode vollständig aufgebraucht, gewährt der Versicherer einmal pro Versicherungsperiode ein zusätzliches Limit in Höhe von 30% der vereinbarten Versicherungssumme, welche ausschließlich für die mit der Inanspruchnahme von versicherten Personen zusammenhängenden Abwehrkosten zur Verfügung steht. Dies gilt nur, sofern
• der Versicherungsfall während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages eintritt;
• ein nicht freistellungsfähiger Schaden vorliegt;
• kein anderer Versicherungsschutz, z.B. in Form eines Exzedentenvertrages, zur Verfügung steht“
(verwandte Begriffe: Abwehrkosten, Passiver Rechtsschutz)
„Ist die Versicherungssumme einer Versicherungsperiode vollständig aufgebraucht, gewährt der Versicherer einmal pro Versicherungsperiode ein zusätzliches Limit in Höhe von 30% der vereinbarten Versicherungssumme, welche ausschließlich für die mit der Inanspruchnahme von versicherten Personen zusammenhängenden Abwehrkosten zur Verfügung steht. Dies gilt nur, sofern
• der Versicherungsfall während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages eintritt;
• ein nicht freistellungsfähiger Schaden vorliegt;
• kein anderer Versicherungsschutz, z.B. in Form eines Exzedentenvertrages, zur Verfügung steht“
(verwandte Begriffe: Abwehrkosten, Passiver Rechtsschutz)
Begriff: Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe A:
- Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
- AGG-Deckung (Haftpflichtversicherung)
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen)
- All-Risk-Deckung
- Anspruchserhebungsprinzip (im Schadenfall)
- Anwalts-Haftpflicht
- Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
- Außenhaftung (D&O-Versicherung)
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
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