Berufshaftpflicht für Technische Redakteure und Redakteurinnen
Bestens geschützt als Technischer:r Redakteur:in
- Fehler in technischen Dokumentationen versichert
- Abgesichert bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Schadenersatzforderungen und Abmahnungen sind abgedeckt
- Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Offene Berufsbilddeckung für volle Flexibilität
- Sofort versichert dank Online-Abschluss
- Persönliche:r Ansprechpartner:in im Schadenfall
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Die Dienstleister-Haftpflicht über exali.de: Der perfekte Schutz für Sie als Technische:r Redakteur:in
Als Technische:r Redakteur:in arbeiten Sie als Generalist:in und kümmern sich um den gesamten Prozess der technischen Dokumentation. Dabei haben Sie stets gesetzliche Vorgaben, Normen und Anforderungen im Blick, zum Beispiel die ISO/IEC 82079-1:2021. Ihre Aufgabe ist es, komplexe Funktionen und Sachverhalte für die Leserschaft verständlich und korrekt abzubilden und entsprechende Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Schulungsunterlagen oder Dokumentationen zu verfassen. Fehler in solchen Schriften können zu teuren Schäden an technischen Geräten und Maschinen führen, oder im schlimmsten Fall sogar Personenschäden verursachen. Darum sollten Sie Ihre berufliche Existenz mit der Dienstleister-Haftpflicht über exali absichern. Wir bei exali verstehen, wie Sie arbeiten und können Sie daher bestmöglich gegen die typischen Risiken Ihrer Branche absichern.
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Technische Redakteure und Redakteurinnen
Als Technische:r Redakteur:in kümmern Sie sich überwiegend um den Entwicklungsprozess technischer Dokumentationen. Sie konzipieren, aktualisieren und erstellen Bedienungsanleitungen anhand von recherchierten Produktinformationen. Dabei müssen Sie stets die Anforderungen der Hersteller:innen, als auch der Verbraucher:innen berücksichtigen und gesetzliche Regelungen und Normen beachten. Aber als Technische:r Redakteur:in überschneiden sich oftmals verschiedene Tätigkeitsbereiche. So können Sie gelegentlich auch als Berater:in für Hersteller:innen tätig sein oder Sie verfassen redaktionelle Artikel. Mit der Berufshaftpflicht für Technische Redakteure und Redakteurinnen sind Sie umfassend abgesichert. Alle typischen Tätigkeiten von Technischen Redakteuren und Redakteurinnen, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, sind automatisch mitversichert.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
- Technische:r Journalist:in
- Fachübersetzer:in Technik
- Technische:r Lektor:in
- Dozent:in
- Pressesprecher:in
- Blogger:in
- Coaching und Schulungen
- Berater:in
- Technische:r Zeichner:in
- Maschinenbau
- Medizintechnik
- Elektrotechnik
- Zeitschriften mit technischem Schwerpunkt
- Softwareentwicklung
- Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen und Behörden
- Redaktion / Online-Redaktion.
- Gebrauchsgüterindustrie
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Das sind Ihre Risiken als Technische:r Redakteur:in
Sie schreiben für Ihren Onlineblog einen Artikel zu einem neuen Produkt. Dabei verwenden Sie auch Produktbilder und das Logo des Herstellers oder der Herstellerin. Sie haben sich vorher telefonisch die Freigabe für die Nutzung erteilen lassen. Dennoch werden Sie vom Hersteller oder der Herstellerin für die Verwendung der Produktbilder abgemahnt. Da Sie die Freigabe nicht schriftlich nachweisen können, kommt es zu einem teuren Rechtsstreit.
Potentielle Schadenfälle von Technischen Redakteuren und Redakteurinnen
Sie schreiben eine Bedienungsanleitung für eine komplexe CNC-Fräsmaschine. Aufgrund eines Fehlers in der Anleitung wird die Maschine falsch bedient und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin verletzt sich. Außerdem wurde die Maschine beschädigt. Sie werden vom Hersteller oder der Herstellerin der Maschine in Regress genommen und müssen für die Reparatur der Maschine, den Produktionsausfall und für die medizinische Behandlung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin aufkommen.
Sie beraten einen Hersteller oder eine Herstellerin eines Elektroprodukts zu den Harmonisierungsrichtlinien, damit dieser das CE-Zeichen auf seinem Gerät anbringen kann. Die Freigabe für das CE-Zeichen verzögert sich, denn die benannte Stelle hat bei der Konformitätsbewertung ein paar Mängel festgestellt, die erst nachgebessert werden müssen. Der Hersteller oder die Herstellerin hat aber bereits Lieferverträge abgeschlossen, die nun nicht mehr eingehalten werden können. Sie werden für den entstandenen Vermögensschaden in Haftung genommen.