Als selbständige:r Gutachter:in für Immobilien erstellen Sie Bewertungen und Gutachten für Grundstücke und Gebäude. Sie helfen mit Ihrer Fachexpertise nicht nur Privatpersonen, sondern unterstützen auch Gerichte und Behörden mit Ihren Gutachten. Sie sind unverzichtbar, wenn es darum geht, den Verkehrswert einer Immobilie für einen Verkauf oder im Zuge einer Erbschaft oder Scheidung zu ermitteln. Dabei müssen Sie gründlich vorgehen, denn sobald sich ein Fehler einschleicht, kann Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in schnell ein finanzieller Nachteil entstehen, für den Sie dann haften müssen. Die Dienstleister-Haftpflicht, die Berufshaftpflicht für Sie als Sachverständige:r für Immobilien, schützt Sie umfassend bei Schadenersatzansprüchen. Unsere Expertinnen und Experten in der Kundenbetreuung sind persönlich für Sie da – von der Beratung bis hin zur Betreuung im Schadenfall!
Umfassend abgesichert als Gutachter:in für Immobilien
- Absicherung bei fehlerhafter Verkehrswertermittlung
- Sicherheit bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
- Personen- und Sachschäden optional versicherbar
- Weitere Tätigkeiten problemlos mit versicherbar
- Umfassende Absicherungskonzepte für Ihr Business
- Optionale Zusatzbausteine für individuelle Risiken
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Besonders günstig für Existenzgründer:innen
Quick Facts
Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.de schützt Sie als Sachverständige:n für Immobilien bei allen Risiken, die auf Sie zukommen. Dank optionaler Zusatzbausteine können Sie Ihre Berufshaftpflicht ganz einfach individuell auf die speziellen Bedürfnisse anpassen, die Ihre Branche mit sich bringt. Das exali.de-Expertenteam steht Ihnen von der Beratung bis hin zur umfassenden Begleitung im Schadenfall zur Seite.
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Keine Angst vor Schäden durch Flugdrohnen
Um Ihren Kunden und Kundinnen die beste Fotodokumentation zu Ihren Gutachten bieten zu können, nehmen Sie als selbstständige:r Immobiliengutachter:in für Grundstücksaufnahmen von oben eine Flugdrohne zu Hilfe. Es kann jedoch passieren, dass Ihre Drohne bei einer Besichtigung abstürzt und vorbei kommende Passanten verletzt.
Die Berufshaftpflicht über exali.de bietet im Basis-Schutz eine Vermögensschadenhaftpflicht und optional auswählabre Büro- und Betriebshaftpflicht. Letztere schützt Sie und Ihr Business bei Sach- und Personenschäden und sollte daher mit abgeschlossen werden. Auch Schäden durch Flugdrohnen (mit Maximalgewicht 5 kg) sind problemlos versicherbar. So sind Sie bei allen Risiken, die auf Sie zu kommen, immer auf der sicheren Seite.
Referenzen zu exali.de
Die Bezeichnung „Sachverständige:r“ ist rechtlich nicht geschützt, daher kann jede:r Gutachter:in für Immobilien werden, der:die möchte. Trotzdem ist immer eine Ausbildung, Studium oder langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche nötig. Als öffentliche bestellte:r und gerichtlich vereidigte:r Gutachter:in werden Sie durch die Industrie- und Handelskammern ernannt. Staatlich anerkannte Immobiliengutachter:innen werden von Landesbehörden beaufsichtigt.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Dienstleister von exali.de ist also jede gängige Art von Sachverständige:r für Immobiliengutachten problemlos versicherbar.
Verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig versicherbar
Die Berufshaftpflichtversicherung von exali.de ist so konzipiert, dass Sie auch weitere Tätigkeitsfelder in Ihrer Branche ausüben können. Als selbstständige:r Immobiliengutachter:in können Sie problemlos beispielsweise auch als Immobilienmakler:in arbeiten. Selbst Nebentätigkeiten im Facility Management, der Energieberatung für private Haushalte oder als Immobilienkreditvermittler:in nach §34 i GewO können über exali.de mit abgesichert werden.
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Fehler beim Immobilienkauf
Ein Paar möchte eine Immobilie kaufen und beauftragt Sie, das Gebäude zu begutachten und festzustellen, ob der Preis dafür gerechtfertigt ist. Durch Ihr Gutachten versichern Sie den Kaufinteressierten, dass alles seine Richtigkeit hat. Im Nachhinein stellen Ihre Auftraggeber:innen fest, dass Sie einige Mängel übersehen haben, die diese zuerst reparieren lassen müssen. Ihre Auftraggeber:innen nehmen Sie für diesen Fehler in Haftung, Sie sollen Schadenersatz zahlen. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Zahlung.
Vollgutachten für Gerichte
Sie unterstützen ein Gericht in einem Fall einer Erbschaftsstreitigkeit, mehrere Immobilien sind betroffen. Sie sollen für die Gebäude Vollgutachten nach §194 BauGB erstellen, doch Sie verpassen die Frist für den Gerichtstermin, da einige Unterlagen nicht auffindbar sind. Der Verkehrswert der Immobilien kann nicht mit einbezogen werden. Für Ihr Fristversäumnis werden Sie in Haftung genommen und sollen Schadenersatz zahlen. Der Versicherer prüft den Anspruch und übernimmt im Schadensfall die Kosten der Abwehr oder der Schadenersatzforderung.
Cyberschäden sind nicht zu unterschätzen
Ihre Webseite wird gehackt, Cyberkriminelle blockieren diese. Damit Sie wieder Zugriff auf Ihre eigene Seite bekommen, sollen Sie ein Lösegeld zahlen. Da Sie hauptsächlich über Ihren Internetauftritt Aufträge erhalten, ist die Situation kritisch. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten des Lösegelds bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Der optionale Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) ist die perfekte Ergänzung für den Rundum-Schutz Ihres Business als selbstständige:r Gutachter:in für Immobilien. Heutzutage sind viele Daten Ihrer Kunden und Kundinnen digital gespeichert. Seien es Auftragsdaten oder Bilder, die Sie bei einer Begehung gemacht haben: alle digitalen Daten können von Cyberkriminellen gestohlen werden. Und gerade als gerichtlich bestellte:r Gutachter:in arbeitet man oft mit sensibleren Daten.
Die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung schützt Ihre IT-Systeme, wenn Cyberkriminelle diese hacken. Im Schadenfall werden Ihnen zum Beispiel IT-Forensik-Experten und –Expertinnen zur Seite gestellt, die Ihre Systeme wiederherstellen. Falls Sie beispielsweise fremde Netzwerke oder Sever nutzen müssen, um übergangsweise Ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, werden Ihnen außerdem die anfallenden Mietkosten vom Versicherer erstattet.
Welche Leistungen deckt die Dienstleister-Haftpflicht ab?
Welche Leistungserweiterungen bzw. Zusatzbausteine werden für die Dienstleister-Haftpflicht von exali.de angeboten?
Was kostet die Dienstleister-Berufshaftpflicht?
Welche Tätigkeitsfelder können über die Dienstleister-Haftpflicht versichert werden?
Wie hoch ist die Deckungssumme/Versicherungssumme bei der Dienstleister-Berufshaftpflicht?
Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit der Dienstleister-Berufshaftpflicht?
Wie kann die Haftpflichtversicherung für Dienstleister:innen gekündigt werden?
Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung: Die Unterschiede
Berufshaftpflicht
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.
Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden
Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.