Berufshaftpflicht für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen
Optimale Absicherung für Lehrkräfte
- Umfassender Schutz bei Schadenersatzforderungen
- Sach- und Personenschäden mitversichert
- Schutz bei Datenschutzverstößen und Rechtsverletzungen
- Prüfung und Abwehr von Ansprüchen (passiver Rechtsschutz)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Erweiterbar durch Zusatzbausteine
- Einfacher Online-Abschluss ohne Papierkram
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
"Eine Berufshaftpflicht für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen schützt Lehrkräfte vor typischen Risiken
wie echten Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden und ist damit eine wichtige Versicherung,
auf die Sie nicht verzichten sollten."
Ihre Risiken als Lehrer:in oder Dozent:in
Als Lehrkraft tragen Sie die Verantwortung für Ihre Schüler:innen. Gerade bei Ausflügen kann die Aufsichtspflicht schnell zur Haftungsfalle werden. Aber auch rechtliche Risiken sollten Sie nicht außer Acht lassen. So zählen Cyberschäden, Rechtsverletzungen und Datenschutzverstöße zu den gängigen Risiken für Lehrkräfte oder Dozenten / Dozentinnen.
Potenzielle Schadenfälle von Lehrkräften
Sie sind mit einer Schulklasse auf einen Wanderausflug. Eine Schülerin stolpert und verletzt sich beim Sturz. Sie werden für den Personenschaden verantwortlich gemacht und sollen für die Kosten der medizinischen Behandlung aufkommen und zusätzlich ein Schmerzensgeld bezahlen, da Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Zu Fortbildungszwecken besuchen Sie eine Lehrerkonferenz. Dort werden verschiedene Vorträge gehalten und die neueste Technik für den Unterricht präsentiert. An einem Stand für künstliche Intelligenz testen Sie ein KI-Tool an einem ausgestellten Laptop. Als Sie den Stand verlassen bleiben Sie mit dem Fuß am Kabel des Laptops hängen und ziehen diesen vom Tisch. Der Laptop geht zu Bruch und Sie sollen für den Sachschaden aufkommen.
Die Studierenden Ihrer Vorlesung sollen eine Wochenabgabe in einer Cloud abspeichern, damit Sie auf diese zugreifen können. Dabei wurde versehentlich eine mit Schadsoftware befallene Datei abgespeichert. Als Sie die Datei von der Cloud auf Ihr Laufwerk übertragen, verbreitet sich die Schadsoftware auf den Computersystemen der Universität. Sie müssen für die Kosten für die Bereinigung der Systeme aufkommen.
Sie halten eine Vorlesung via Livestream. In Ihren Folien haben Sie versehentlich urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet, für die Sie keine Lizenz besitzen. Kurze Zeit später erhalten Sie eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Zusätzlich sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung: Die Unterschiede
Berufshaftpflicht
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.
Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Rechtsschutzversicherung
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.
Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.
Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden
Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.
Flexibler Schutz für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen
Mit der Haftpflicht für Dozenten und Lehrer:innen profitieren Sie von einer Versicherungslösung, die sich Ihren individuellen Bedürfnissen anpasst. So sind zum Beispiel weitere Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfassst, ohne dass diese in den Versicherungsbedingungen genannt werden müssen (offene Berufsbilddeckung). Das bedeutet im Klartext: Alle branchennahen Tätigkeiten, die nicht explizit in den Versicherunsbedingungen ausgeschlossen werden, sind mitversichert. So können Sie beispielsweise als Lehrkraft an einer Privatschule tätig sein und nebenbei als Übersetzer:in arbeiten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit vom Versicherungschutz umfasst werden, dann kontaktieren Sie gerne die exali Kundenbetreuung unter
+49 (0) 821 80 99 46-0 oder per Mail an info@exali.de. Folgende Tätigkeiten sind beispielsweise versichert:
Beispiele von versicherten Tätigkeiten:
- Yoga-Lehrer:in
- Übersetzer:in
- Nachhilfelehrer:in
- Blogger:in und Influencer:in
- Lehrer:in an einer Volkshochschule
- Skilehrer:in
- Sprachlehrer:in
- Grundschullehrer:in
- Referent:in
- Unternehmensberater:in
- Berufsschullehrer:in
- Speaker:in bei Weiterbildungen und Veranstaltungen
- Fahrlehrer:in
- Kampfsportlehrer:in
- Dozent:in an einer Hochschule
- Privatlehrer:in
- Tutor:in
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Welche Risiken sind mit der Berufshaftpflicht für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen versichert?
Die Berufshaftpflicht für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen von exali sichert die typischen Risiken von Lehrkräften umfassend ab. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie dabei frei wählen und in unserem Onlinerechner sehen Sie sofort, wie sich die Höhe der Versicherungssumme auf Ihren individuellen Beitrag auswirkt.
Versicherte Risiken
- Vermögensschäden: z. B. Rechtsverletzungen
- Sachschäden: z. B. beschädigte Schuleinrichtung
- Personenschäden: z. B. Verletzungen von Personen auf einem Ausflug
- Cyberdrittschäden: z. B. wenn wichtige Daten von Dritten (z. B. der Schule) gestohlen werden
- Datenschutzverstöße: z. B. wenn Informationen über Noten in falsche Hände geraten
Was leistet die Lehrer:innen-Haftpflicht im Schadenfall?
Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob ein gegen Sie gerichteter Anspruch berechtigt ist. Auch die Höhe der Forderungen wird geprüft und gegebenenfalls angepasst. Unbegründete Ansprüche werden in Ihrem Namen abgewehrt. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden vom Versicherer bezahlt.
Was kostet die Haftpflicht für Lehrer:innen?
Der Jahresbeitrag für die Lehrer:innen Haftpflicht beginnt in der kleinsten Variante bei 143,82 € netto p.a. (Vorgaben: Versicherungssumme für Vermögensschäden = 100.000 €, Auswahl des Existenzgründerrabatts, Jahresumsatz bis 50.000 €, keine Büro- & Betriebshaftpflicht ausgewählt, Vertragslaufzeit = 3 Jahre).
Mit dem Beitragsrechner zur Lehrer:innen Haftpflicht erhalten Sie ganz einfach mit ein paar Klicks Ihr persönliches Angebot.
Folgende Eingaben bestimmen den Preis der Lehrer:innen Haftpflicht:
- Jahresumsatz der letzten 12 Monate
- gewählte Versicherungssumme
- Rabatt für Existenzgründer:innen
- Zusatzbausteine ausgewählt
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Ich habe eine Frage zur Versicherung für Lehrer:innen. An wen kann ich mich wenden?
Bei allen Fragen rund um die Versicherung für Lehrer:innen und Dozenten / Dozentinnen oder zu beruflichen Risiken von Lehrkräften erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer:
0821 / 80 99 46 - 0 oder per Mail an: info@exali.de.