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Cyber-Versicherung
FAQ zur Cyber-Versicherung: Allgemein
Die Cyber-Versicherung ist eine Versicherung, mit der sich Dienstleistungsunternehmen gegen Cyber-Risiken absichern können. Primär handelt es sich um eine Eigenschadenversicherung, in die aber auch die Absicherung von Schäden Dritter integriert werden kann. Um flexibel die jeweils relevanten Risiken absichern zu können, ist die Cyber-Versicherung in folgende Bausteine aufgeteilt:
Basisschutz:
Zusatzbausteine:
In der Cyber-Versicherung können folgende Versicherungssummen gewählt werden:
- 100.000 Euro
- 250.000 Euro
- 500.000 Euro
- 750.000 Euro
- 1.000.000 Euro
Sollten Sie eine höhere Versicherungssumme benötigen, kontaktieren Sie einfach unsere Kundenbetreuung unter 0821 809946-0 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.de, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
Die in der Cyber-Versicherung gewählte Versicherungssumme steht grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung. Gleichzeitig sind in der Cyber-Versicherung alle Versicherungssummen 2-fach maximiert. Das bedeutet, dass sie pro Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung stehen. Aus der Multiplikation von Maximierung und Versicherungssumme ergibt sich die Jahreshöchstleistung, also die Summe, die maximal vom Versicherer innerhalb eines Jahres gezahlt wird.
Beispiel: Vereinbarte Versicherungssumme: 500.000 Euro (2-fach maximiert)
Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000 Euro, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 1.000.000 Euro.
Die Jahreshöchstleistung ist die Summe, die vom Versicherer maximal innerhalb eines Jahres gezahlt wird. Sie ergibt sich durch die Multiplikation von Versicherungssumme und Maximierung.
Beispiel: Vereinbarte Versicherungssumme: 500.000 Euro (2-fach maximiert)
Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000 Euro, die Jahreshöchstleistung beträgt in diesem Fall 1.000.000 Euro.
Welche Versicherungssumme für eine Cyber-Versicherung sinnvoll ist, hängt immer von den individuellen Risiken Ihres Unternehmens ab. Eine sinnvolle Herangehensweise ist, sich den maximal möglichen Schaden, den Cyber-Super-GAU, vorzustellen. Die Versicherungssumme sollte in jedem Fall höher sein, als der zu erwartende Schaden.
Gerne helfen unsere Kundenbetreuer:innen bei der Ermittlung einer sinnvollen Versicherungssumme. Sie erreichen Sie unter 0821 809946-0 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.de.
In den letzten Jahren haben Cyber-Attacken nicht nur Großunternehmen, sondern vermehrt auch kleine und mittelständische Unternehmen getroffen. Die Cyber-Versicherung von exali richtet sich daher vorwiegend an Freiberufler:innen und Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor. Dies sind beispielsweise:
- IT-Selbständige und Agenturen, Consultants
- selbständige Medienschaffende oder Medienagenturen (Grafik/Design/Marketing)
- Freie Berufe, wie Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Ärzt:innen
- Hotels und Gastronomiebetriebe
- Selbständige und Unternehmen im Bereich Gesundheits- und Heilwesen, beispielsweise Physiotherapie-Praxen, Ärztehäuser, Apotheken
- Handwerker:innen, Handels- sowie Logistikunternehmen
- Land und Forstwirtschaftsbetriebe
- Vereine und Verbände
- öffentliche Versorgungsunternehmen
Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Cyber-Versicherung von exali auf Ihre Tätigkeit oder Ihr Unternehmen passt, kontaktieren Sie einfach unsere Cyber-Experten und -Expertinnen in der Kundenbetreuung unter (0) 821 809946-0 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.de.
Cyber-Versicherung für Finanzberater:innen, -dienstleister:innen und -vermittler:innen
Für Freiberufler:innen und Unternehmen im Bereich Finanzberatung bietet exali ein gesondertes Antragsmodell des Versicherers Markel an.
Sollten Sie eine der oben genannten Tätigkeiten ausüben, lassen Ihnen Kundenbetreuer:innen das passende Antragsmodell gerne zukommen. Sie erreichen Sie unter (0) 821 809946-0 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.de.
Cyber-Versicherung für produzierendes Gewerbe
Produzierendes Gewerbe, also Unternehmen, die mit automatisierten Fertigungsmaschinen Produktionsverfahren durchführen, die auch ohne menschliche Mitwirkung weiterlaufen, können nicht über die Cyber-Versicherung im Online-Rechner abgesichert werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kundenbetreuung unter (0) 821 809946-0 (Mo-Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr) oder per Email an info@exali.de.
Als Sublimite werden Unterversicherungssummen bezeichnet. Das bedeutet, dass der Versicherer im Vertrag die Versicherungssummen für bestimmte mitversicherte Teilrisiken reduziert.
In der Cyber-Versicherung gibt es folgende Sublimite:
- Sicherheitsanalyse und Sicherheitsverbesserungen (Cyber-und Dateneigenschaden Versicherung): 2.500 Euro
- Steuermehraufwendungen (Cyber-Betriebsunterbrechung): 100.000 Euro
- Vorleistung bei Nutzung von Cloud- und Hosting-Diensten (Cyber-Betriebsunterbrechung): 500.000 Euro
Bei einem Cyber-Schaden beteiligt der Versicherer Sie an dem entstandenen Schaden. Grund dafür ist, dass ansonsten Bagatellschäden mitversichert wären, bei denen die Kosten für die Schadensbearbeitung in keinem Verhältnis zur eigentlichen Schadenshöhe stehen würden.
Bei der Cyber-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung standardmäßig 1.000 Euro. Im Online-Rechner kann die Selbstbeteiligung erhöht werden; dafür erhalten Sie einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag. Alternativ kann mit einem Beitragszuschlag auch eine niedrigere Selbstbeteiligung gewählt werden.
Ob eine niedrigere oder höhere Selbstbeteiligung Sinn macht, sollte jeweils nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen entschieden werden. Jeder sollte für sich selbst entscheiden inwieweit er bereit ist, auf maximale Flexibilität zu Gunsten eines niedrigeren Beitrages zu verzichten.
So wirkt sich eine geänderte Selbstbeteiligung auf den Versicherungsbeitrag aus:
- 500 Euro + 5% Versicherungsbeitrag
- 1.000 Euro Standard-Versicherungsbeitrag
- 2.500 Euro - 10% Versicherungsbeitrag
- 5.000 Euro - 15% Versicherungsbeitrag
Wichtig: Für die Notfallhilfe fällt keine Selbstbeteiligung an.
Abweichende Selbstbeteiligungen für optionale Zusatzbausteine
Cyber-Betriebsunterbrechung
Die Selbstbeteiligung für die Cyber-Betriebsunterbrechung beträgt den in den ersten 8 Stunden der Betriebsunterbrechung entstandenen Schaden, mindestens jedoch die gewählte Selbstbeteiligung (Standard: 1.000 Euro).
Versicherungsnehmer:innen, die Wert auf IT-Sicherheit legen und Ihre IT-Systeme zertifizieren und prüfen lassen, erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 10 % auf Ihren Jahresbeitrag. Dieser kann auf der ersten Seite des Online-Rechners gewählt werden.
Der Nachweis einer Zertifizierung muss nicht bei Abschluss der Versicherung erbracht werden, sondern lediglich im Falle eines Schadens, wenn er hierfür relevant ist.
Eines oder mehrere der folgenden Kriterien müssen zutreffen, damit der IT-Sicherheitsnachlass ausgewählt werden darf:
- Die IT-Systeme sind nach ISO 27001/ IEC Standard zertifiziert
- Es wurde ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) implementiert (z. B. nach den VdS Richtlinien 10000 (VdS 10000))
- Der:Die Versicherungsnehmer:in kann ein externes IT-Sicherheitszertifikat vorweisen (nach ISIS12, z. Bsp. Fraunhofer Institut)
- Innerhalb der letzten 2 Jahre wurde ein Pentest durchgeführt, und alle kritischen Befunde wurden behoben
Hinweis: Sofern im 4. Schritt des Antrages der Versicherungsablauf auf den 1. Januar geändert wird, wird der IT-Sicherheitsnachlass nur für das laufende Kalenderjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31. Dezember, also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt.
Beim vorbelegten Versicherungsablauf gilt der Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).
Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer mit dem Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht das Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche sowie für die professionelle Schadenregulierung trägt. Dazu gehört - nach der eingehenden Prüfung des Haftpflichtfalls durch die Schadenabteilung - die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
„Passiv“ bedeutet beim Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches bezieht (z.B. von dem:der Auftraggeber:in oder dem:der Rechteinhaber:in) und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.
Eine Cyber-Versicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich gegen Schäden durch Cyber-Risiken, wie Hacker-Angriffe oder Verschlüsselungstrojaner, abzusichern.
Gleichzeitig bietet die Cyber-Versicherung von exali im Schadenfall eine Rundumversorgung durch spezialisierte Partner mit viel Expertise im Bereich Cybercrime. Im Schadenfall erhalten Sie über eine 24/7 besetzte Notrufnummer schnelle Unterstützung in Form von Experteneinschätzungen sowie Vorschläge für Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung und Ursachenermittlung. Für die Wiederherstellung der IT-Systeme nach einem Cyber-Vorfall übernehmen dann IT-Forensiker:innen. Diese setzen alles daran, Ihre IT-Systeme, Programme und elektronischen Daten in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Schließlich übernimmt der Versicherer auch Kosten für Sicherheitsverbesserungen, wenn diese den Eintritt des Schadens in Zukunft verhindern können.
Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr haben Sie als Versicherungsnehmer:in maximale Flexibilität.
Ein Dreijahresvertrag bietet hingegen einen Nachlass von 10% pro Jahr auf den Versicherungsbeitrag. Aus unserer Sicht ist eine Empfehlung schwierig. Jeder sollte für sich selbst entscheiden inwieweit er bereit ist, auf maximale Flexibilität zu Gunsten eines niedrigeren Beitrages zu verzichten.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer
Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
Für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali seinen Sitz hat (Augsburg).
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der:die Versicherungsnehmer:in zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. In Ermangelung eines solchen zählt der gewöhnliche Aufenthaltsort.
Gerichtsstand für Klagen des Versicherers
Für Klagen gegen den:die Versicherungsnehmer:in ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.
Die Kosten für die Cyber-Versicherung für Unternehmen hängen von mehreren Parametern ab:
- Dem Unternehmensumsatz
- Der Versicherungssumme
- Den gewählten Zusatzbausteinen
Folgende Faktoren haben ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags:
- IT-Sicherheitsnachlass: Unternehmen mit IT-Sicherheitsnachlass erhalten 10% Nachlass in den ersten beiden Versicherungsjahren
- Vereinbarte Selbstbeteiligung: Für die Cyberversicherung kann eine Selbstbeteiligung zwischen 500 Euro und 5.000 Euro gewählt werden. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger wird der Versicherungsbeitrag
- Versicherungslaufzeit: Bei einer Versicherungslaufzeit von 3 Jahren reduziert sich der Beitrag um 10%.
Der minimal mögliche Versicherungsbeitrag für die Cyber-Versicherung beträgt bei exali 145,80 € (Umsatzband 0 - 100.000 Euro, Versicherungssumme für Cyber-und Dateneigenschaden Versicherung 100.000 Euro, keine weiteren Zusatzbausteine, aktivierter IT-Sicherheitsnachlass, 3-Jahresvertrag).
Hier können Sie Ihren Beitrag online berechnen.