Cyber-Versicherung

Zusatzbaustein Cyber-Zahlungsmittel (optional)

Sollten Sie selbst Zahlungsdaten speichern, sind Sie durch Cyber-Attacken besonders angreifbar. Denn wenn Sie Zahlungen Ihrer Kunden, z.B. über SEPA Lastschrift oder per Kreditkarte, selbst abwickeln und dabei Zahlungsdaten Ihrer Kunden speichern, müssen Sie PCI-konform (Payment Card Industry konform) handeln. Dabei unterwerfen Sie sich diversen vertraglichen Pflichten zum Schutz dieser Daten.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Zusatzbaustein Cyber-Zahlungsmittel schützt Sie, wenn Sie infolge eines Cyber- Dateneigenschadens gegen Vereinbarungen mit Zahlungsprozessoren (Kreditinstitute etc.) verstoßen.

Versichert sind Verstöße infolge eines Cyber- und Dateneigenschadens gegen:

  • Vertragspflichten von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen mit einem Kreditinstitut oder
  • anderweitige Vereinbarungen im Zusammenhang mit anderen Bezahlsystemen, wie Bankkarten (EC-Karten) oder
  • Vereinbarungen mit Zahlungsprozessoren und E-Payment-Providern, die den Schutz personenbezogener Daten im Sinne des §3 Absatz 1 BDSG oder vergleichbarer ausländischer Rechtsnormen bezwecken.

Leistungen des Versicherers

Sollten Sie aufgrund eines Cyber- oder Dateneigenschadens gegen diese Pflichten verstoßen und dadurch zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet sein, wird diese ebenso übernommen wie Kosten für verpflichtende Prüfungen zur PCI-Compliance, Fallbehandlung, Kartenneuausstellung und zum Ausgleich der Betrugsschadenshöhe.

Zusätzlich ersetzt Ihnen der Versicherer alle Kosten für die Beauftragung eines Dienstleisters zur Überwachung eines etwaigen Missbrauchs perso­nenbezogener Daten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten, wenn Anhaltspunkte für die widerrechtliche Verwendung dieser Daten bestehen.