Selbstbeteiligungsregelungen in der Cyber-Versicherung
Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall vom Erstattungsbetrag abgezogen. Das bedeutet: Beträgt die Schadenshöhe beispielsweise 50.000 Euro, und haben Sie einen Selbstbehalt von 1.000 Euro gewählt, ersetzt der Versicherer Ihnen 49.000 Euro.
Eine Ausnahme stellt ein Serienschaden dar, bei dem mehrere Schäden dieselbe Ursache haben. In diesem Fall wird die Selbstbeteiligung nur einmal vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Bei der Cyber-Versicherung beträgt die standardmäßig eingestellte Selbstbeteiligung 1.000 Euro je Schadenfall.
Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung verringert sich Ihr Versicherungsbeitrag. Ob sich die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung für Sie lohnt oder nicht, müssen Sie anhand der betriebswirtschaftlichen Kriterien Ihres Unternehmens entscheiden.
Folgende Selbstbeteiligungen können wir Ihnen in der Cyber-Versicherung anbieten:
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