Beispiele von Schäden, die durch optionale Zusatzbausteine zur Cyberversicherung abgesichert werden
1. Cyber-Betriebsunterbrechung
Ein Online-Portal für Handwerkertipps und Tutorials wird Opfer einer Cyberattacke. Durch den Angriff wird die Website blockiert und ist nicht mehr erreichbar. Da sich die Website über Werbeeinblendungen finanziert, können für die Dauer der Unterbrechung keine Einnahmen generiert werden, denn ohne Klicks auf die Werbebanner werden auch keine Werbeeinnahmen erzielt. (Entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten z. B. für das Hosting der Server werden bei der Wahl dieses Bausteins übernommen.)
2. Cyber-Haftpflicht
Auf dem Rechner eines selbständigen Beraters (oder Beraterin) hat sich unbemerkt ein Computervirus eingenistet. Üblicherweise werden vor einem Beratungstermin mit der Kundschaft unverbindliche Kostenvoranschläge per Mail versendet. Dabei wurde der Virus versehentlich an die Kundschaft übertragen und breitet sich dort ebenfalls auf den Computersystemen aus. Der Zusatzbaustein Cyber-Haftpflicht kommt für den beim Kunden entstandenen Schaden auf.
3. Cyber-Zahlungsmittel
Ein Onlineshop für Mode bietet für seine Kundschaft verschiedene Zahlungsoptionen an (SEPA und Kreditkarte) und wickelt diese selbst ab (ohne Zahlungsdienstleister). Die Daten der Kundschaft werden dabei gespeichert (Kontodaten/Kreditkartenkarten). Bei einem Hackerangriff erbeuten die Cyberkriminellen sämtliche Konto- und Kreditkartendaten und nutzen diese für ihre kriminellen Zwecke.
4. Cyber-Erpressung
Eine Anwaltskanzlei wird Opfer einer Ransomware Attacke. Sämtliche Dateien auf den Computern der Kanzlei wurden verschlüsselt und sind nicht mehr nutzbar. Weil die Kanzlei viele Mandanten und Mandantinnen in aktuellen Verfahren vertritt und dabei teils sensible Daten auf den Rechnern zu finden sind, drohen die Cyberkriminellen mit der Veröffentlichung der Daten, wenn nicht innerhalb einer Frist ein horrendes Lösegeld bezahlt wird.
Wurde dieser Zusatzbaustein beim Abschluss der Cyber-Versicherung gewählt, setzt der Versicherer IT-Forensiker ein um dem Angriff nachzugehen und wenn möglich die Daten zu entschlüsseln. Im Ernstfall bezahlt der Versicherer auch ein eventuelles Lösegeld.
5. Cyber-Vertrauensschaden
Ein Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) aus der Buchhaltung eines kleinen Unternehmens bekommt einen Anruf vom Chef. Es soll schnellstmöglich eine Überweisung ins Ausland getätigt werden, da aufgrund der Zeitverschiebung sonst der Zahlungstermin nicht eingehalten werden kann. Am Folgetag stellt sich heraus, dass es gar nicht der Chef war, der den Anruf getätigt hat. Der Mitarbeiter (die Mitarbeiterin) ist dem sogenannten Fake President Trick zum Opfer gefallen. Mittels KI-gestützter Software konnten die Cyberkriminellen die Stimme des Chef so authentisch nachahmen, dass der Betrug nicht aufgefallen ist und kein Zweifel an der Anweisung des Chefs aufkam. Die hohe Geldsumme, die ins Ausland überwiesen wurde, ist verloren. Wurde der Vertrauensschadenbaustein gewählt, wird der Schaden ersetzt.
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