Berufshaftpflicht-Versicherung: Abgesichert als Datenschutzbeauftragte:r

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r nicht mit Ihrem Privatvermögen für berufliche Fehler haften. Sie sind Spezialist:in, wenn es um das sensible Thema Datenschutz geht. Sie beraten Unternehmen, geben Empfehlungen und kontrollieren die Maßnahmen. Hohe Schadenersatzforderungen können Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um eine umfassende Absicherung mit der Consulting-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte.
 
Berufshaftpflicht Datenschutzbeauftragter
ab 191,25 € netto p.a.
  • Datenschutzverstöße versichert
  • Beratungsfehler abgedeckt
  • Abgesichert bei Überwachungs- und Kontrollfehlern
  • Schutz bei Datenverlust 
  • Schutz bei Schadenersatzforderungen und Abmahnungen
  • Abgesichert bei Cyber-Drittschäden (z. B. Hackerangriffe)
  • Sach-, Personen- und Vermögensschäden mitversichert
  • Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
  • Online abschließen, sofort versichert
 

Sie sind interne:r Datenschutzbeauftragte:r?

Dann tragen Sie als Angestellte:r in Sonderfunktion ein besonderes berufliches Risiko. Als Sonderbeauftragte:r haben Sie eine hohe Verantwortung und können für Fehler persönlich in Haftung genommen werden. Mit einer D&O-Versicherung können Sie sich vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler schützen. 

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  • individueller und umfassender Versicherungsschutz
  • hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
  • Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren

Für Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r ist die Consulting-Haftpflicht die ideale Absicherung. Wenn es zu beruflichen Fehlern kommt (z. B. Datenpanne aufgrund fehlerhafter Beratung) und Sie mit Schadenersatzforderungen und Schuldzuweisungen konfrontiert werden, dann ist im Schadenfall Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali-Kundenbetreuung für Sie da. Wir kümmern uns um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls.

Versicherungsschutz bei Beratungsfehlern

Verstöße gegen die DSGVO führen schnell zu hohen Bußgeldern (Vermögensschaden). Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r beraten Unternehmen, damit Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Bei fehlerhafter Beratung oder einer durch Sie veranlassten Datenschutzverletzung, kann das Bußgeld vom betroffenen Unternehmen in Form von Schadenersatz von Ihnen zurückgefordert werden (Regress). Mit der Consulting-Haftpflicht profitieren Sie vom passiven Rechtsschutz. Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob an Sie gerichtete Forderungen berechtigt sind. Ist das der Fall, werden diese bezahlt, andernfalls werden sie für Sie abgewehrt. Mit der Consulting-Haftpflicht sind Sie auch bei Rechtsverletzungen geschützt. Zum Beispiel, wenn Sie auf Ihrer Webseite gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen.

Sach- und Personenschäden abgedeckt

Als Datenschützer:in beraten Sie Ihr Klientel rund um das Thema Datenschutz und EU-DSGVO. Zu Ihren Aufgaben gehört es auch, Mitarbeitende zu schulen und für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Ihnen fällt bei einer Schulung der Laptop des Klientels herunter und dieser geht zu Bruch oder Sie kippen versehentlich den heißen Kaffee beim Beratungsgespräch über den Schoß des:der Geschäftsführenden und dieser verbrüht sich: Dank der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Sie auch bei Personen- und Sachschäden umfassend abgesichert, egal ob Sie beim Klientel vor Ort oder in Ihrem eigenen Büro arbeiten. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Ersatzgerät und die medizinische Behandlung der verletzten Person. Wenn Sie den Zugangsschlüssel oder die Codekarte zum Büro Ihrer Kundschaft verlieren, ist dies ebenfalls über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Bei Cyber-Drittschäden geschützt

Sie stehen mit Ihrer Kundschaft im ständigen Austausch. Hat sich unbemerkt ein Virus in Ihrem System eingenistet, dann kann sich dieser zum Beispiel via E-Mail auch in den IT-Systemen Ihrer Kundschaft ausbreiten. Für die entstandenen Schäden können Sie haftbar gemacht werden. Ob Hackerangriffe, Ransomware oder Datenverlust: Die Consulting-Haftpflicht schützt Sie bei Cyber-Drittschäden vor den finanziellen Folgen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereinigung der befallenen Systeme, Datenrettung sowie Schäden, die Dritten entstanden sind (z. B. Ausfall eines Webshops oder Nutzung fremder IT-Systeme).

Weitere Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst

Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r profitieren bei der Consulting-Haftpflicht von der offenen Berufsbilddeckung. Damit sind weitere beratende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert, ohne dass diese explizit in den Versicherugsbedingungen genannt werden müssen. Auch wenn neue Beratungsaufgaben im Laufe der Zeit hinzukommen, sind diese automatisch mitversichert. Egal, ob Sie auch als Unternehmensberater:in, Dozent:in, Personalvermittler:in oder Markt- und Meinungsforscher:in tätig sind: Die Consulting-Haftpflicht passt sich Ihrem Geschäftsmodell an und bietet Ihnen maximale Flexibilität.

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Referenzen zu exali.de

 
 
Sehr geehrte Frau Schönberger, als ich - nicht einmal 40 Stunden nach meiner Schadenaufstellung - von Ihnen die Mail erhielt, dass Abrechnung und Überweisung der Schadensumme erfolgt sind, traute ich meinen Augen zunächst nicht. Noch einmal 40 Stunden später war das Geld tatsächlich auf meinem Konto. Ihr Service ist unfassbar gut und schnell. Ich danke Ihnen und dem HISCOX-Team für die Professionalität.
 
Andre Peters, Inhaber
Andre Peters • Media Consulting, exali.de-Kunde seit 2011
 
 
Vielen Dank für die kulante Bearbeitung meines verspäteten Wunsches auf Vertragsänderung (Teilkündigung). Ich fühle mich damit bestätigt, die exali als fairen Partner für meine Versicherungsangelegenheiten gewählt zu haben. Versicherungen sind Vertrauenssache und ich vertraue der exali.
 
Dierk Söllner, Berater, Trainer und Coach für IT Service Management und agile Organisationsentwicklung
Dierk Söllner, exali.de-Kunde seit 2011
 
Sehr geehrter Herr Leichter, als ich beschlossen hatte mich als technisch wissenschaftlicher Berater selbständig zu machen, musste ich bei der Suche nach einer passenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung feststellen, dass die meisten Gesellschaften nur Lösungen für Architekten/Ingenieure, Ärzte/Heilberufe und Rechtsanwälte "maßgeschneiderte" Lösungen anbieten.
Mit der Consulting-Haftpflicht schließen Sie eine echte Marktlücke. Die exali Homepage ist übersichtlich und bietet alle wichtigen Informationen zu Konditionen und Tarifen. Nach dem ersten Besuch der Seite sind nur noch Fragen offen geblieben, die ganz speziell Art und Umfang meiner Tätigkeit betrafen. Diese noch offenen Punkte konnten in kürzester Zeit geklärt werden und der online Vertragsabschluss geht schnell und unkompliziert. Noch einmal vielen Dank für den guten und schnellen Service.
 
Dr. Robert Otto
Dr. R.Otto - Beratung VT, exali.de-Kunde seit 2012

 

Ihre Risiken als Datenschutzbeauftragte:r

Sie werden als externe:r Datenschutzbeauftragte:r für ein mittelständisches Unternehmen bestellt und sollen eine Datenschutz-Bestandsaufnahme machen. Sie prüfen alle bisherigen Maßnahmen und erstellen einen Bericht mit konkreten Empfehlungen. Leider haben Sie eine Sicherheitslücke übersehen, durch die sensible personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Das Unternehmen macht Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich.

Ein:e Betroffene:r möchte eine Auskunft gemäß Art. 15 EU-DSGVO über seine:ihre verarbeiteten, personenbezogene Daten. Die Anfrage geht in Ihrem E-Mail Postfach unter. Weil Sie die Frist zur Beantwortung der Anfrage nicht eingehalten haben, verhängt die zuständige Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen. Sie werden für den Schaden in Regress genommen.

Bei einer Schulung für Mitarbeiter:innen stolpert ein:e Angestellte:r des Unternehmens über das Stromkabel Ihres Laptops und verletzt sich. Er:sie muss mit einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus. Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Verdienstausfall müssen Sie tragen, denn Sie hätten darauf achten müssen, dass das Kabel nicht zur Stolperfalle für andere wird.

Sie überprüfen die Datenschutzerklärung eines Unternehmens und schicken das Word-Dokument mit Ihren Anmerkungen via E-Mail zurück. Ohne es zu wissen, haben Sie mit Ihrer E-Mail einen Virus verschickt, welcher sich unbemerkt in Ihrem Computersystem eingenistet hatte. Sie müssen für die entstandenen Kosten für die Bereinigung der Systeme sowie Datenrettung aufkommen, die der Virus beim Unternehmen verursacht hat.

Consulting-Haftpflicht

Die zuständige Datenschutzbehörde fordert von Ihnen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO an. Sie übersenden die Dokumentation der Verarbeitungsgänge des Unternehmens an die Behörde. Weil diese erhebliche Lücken aufweist, belegt die Behörde das Unternehmen mit einem Bußgeld. Sie werden für den entstandenen Schaden in Haftung genommen (Regressforderung).

 

Deshalb exali.de

  • Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
  • Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
  • Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
  • Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

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Als interne:r Datenschutzbeauftragte:r können Sie als Angestellte:r in Sonderfunktion bei Fehlern haftbar gemacht werden. Bei Datenpannen und Verstößen gegen die DSGVO werden hohe Bußgelder ausgesprochen. Ihr:e Arbeitgeber:in kann Sie für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Schützen Sie sich mit einer persönlichen D&O-Versicherung vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler.
 
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Die Firmen-D&O-Versicherung: Eine umfassende Lösung

Ihr Unternehmen möchte außer Ihnen gleich mehrere Mitarbeitende in Sonderfunktion und die Geschäftsleitung absichern? Dann könnte sich eine Firmen-D&O-Versicherung lohnen. Der:die Vertragsinhaber:in dieser Versicherung ist das Unternehmen und im Schadenfall profitieren alle versicherten Personen vom umfangreichen Schutz der Firmen-D&O.

 
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