Berufshaftpflicht-Versicherung: Abgesichert als Datenschutzbeauftragte:r
Als Datenschutzbeauftragte:r optimal abgesichert
- Datenschutzverstöße versichert
- Beratungsfehler abgedeckt
- Abgesichert bei Überwachungs- und Kontrollfehlern
- Schutz bei Datenverlust
- Schutz bei Schadenersatzforderungen und Abmahnungen
- Abgesichert bei Cyber-Drittschäden (z. B. Hackerangriffe)
- Sach-, Personen- und Vermögensschäden mitversichert
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
- Online abschließen, sofort versichert
Sie sind interne:r Datenschutzbeauftragte:r?
Dann tragen Sie als Angestellte:r in Sonderfunktion ein besonderes berufliches Risiko. Als Sonderbeauftragte:r haben Sie eine hohe Verantwortung und können für Fehler persönlich in Haftung genommen werden. Mit einer D&O-Versicherung können Sie sich vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler schützen.
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Consulting-Haftpflicht: Rundum-sorglos-Paket für Datenschützer:innen
Für Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r ist die Consulting-Haftpflicht die ideale Absicherung. Wenn es zu beruflichen Fehlern kommt (z. B. Datenpanne aufgrund fehlerhafter Beratung) und Sie mit Schadenersatzforderungen und Schuldzuweisungen konfrontiert werden, dann ist im Schadenfall Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali-Kundenbetreuung für Sie da. Wir kümmern uns um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls.
Referenzen zu exali.de
Ihre Risiken als Datenschutzbeauftragte:r
Sie werden als externe:r Datenschutzbeauftragte:r für ein mittelständisches Unternehmen bestellt und sollen eine Datenschutz-Bestandsaufnahme machen. Sie prüfen alle bisherigen Maßnahmen und erstellen einen Bericht mit konkreten Empfehlungen. Leider haben Sie eine Sicherheitslücke übersehen, durch die sensible personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Das Unternehmen macht Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich.
Ein:e Betroffene:r möchte eine Auskunft gemäß Art. 15 EU-DSGVO über seine:ihre verarbeiteten, personenbezogene Daten. Die Anfrage geht in Ihrem E-Mail Postfach unter. Weil Sie die Frist zur Beantwortung der Anfrage nicht eingehalten haben, verhängt die zuständige Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen. Sie werden für den Schaden in Regress genommen.
Bei einer Schulung für Mitarbeiter:innen stolpert ein:e Angestellte:r des Unternehmens über das Stromkabel Ihres Laptops und verletzt sich. Er:sie muss mit einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus. Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Verdienstausfall müssen Sie tragen, denn Sie hätten darauf achten müssen, dass das Kabel nicht zur Stolperfalle für andere wird.
Sie überprüfen die Datenschutzerklärung eines Unternehmens und schicken das Word-Dokument mit Ihren Anmerkungen via E-Mail zurück. Ohne es zu wissen, haben Sie mit Ihrer E-Mail einen Virus verschickt, welcher sich unbemerkt in Ihrem Computersystem eingenistet hatte. Sie müssen für die entstandenen Kosten für die Bereinigung der Systeme sowie Datenrettung aufkommen, die der Virus beim Unternehmen verursacht hat.
Die zuständige Datenschutzbehörde fordert von Ihnen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO an. Sie übersenden die Dokumentation der Verarbeitungsgänge des Unternehmens an die Behörde. Weil diese erhebliche Lücken aufweist, belegt die Behörde das Unternehmen mit einem Bußgeld. Sie werden für den entstandenen Schaden in Haftung genommen (Regressforderung).
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)
Bestens geschützt mit der persönlichen D&O-Versicherung
- Persönliche Haftung abgesichert
- Schutz bei leichter und grober Fahrlässigkeit
- Schadenersatzforderungen mitversichert
- Verteidigungskosten durch Rechtsschutz abgedeckt
- Erweiterbar durch Zusatzbausteine
- Sie sind alleinige:r Vertragsinhaber:in
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
Die Firmen-D&O-Versicherung: Eine umfassende Lösung
Ihr Unternehmen möchte außer Ihnen gleich mehrere Mitarbeitende in Sonderfunktion und die Geschäftsleitung absichern? Dann könnte sich eine Firmen-D&O-Versicherung lohnen. Der:die Vertragsinhaber:in dieser Versicherung ist das Unternehmen und im Schadenfall profitieren alle versicherten Personen vom umfangreichen Schutz der Firmen-D&O.