Kuriose Geschichten rund ums Copyright
Dass sich ein neu eröffnetes Schnellrestaurant nicht ungeschoren „McDonalds“ nennen darf, die Schokoriegel-Produktion einen anderen Namen als „Snickers“ tragen sollte und jedem Start-Up davon abgeraten wird, sich „Rocket Internet“ zu nennen, sollte jedem klar sein. Wenn es aber um göttliche Botschaften, ausgefallene Namen für eine Limonade, Popsongs oder Comicfiguren geht, erwarten wohl die wenigsten Ärger mit dem Urheberrecht. Falsch gedacht: Hier gibt´s eine Zusammenstellung der kuriosesten Urheberrechtsfälle.
Urheberrecht? Don´t mess with Yoko Ono!
Den Anfang macht ein polnisches Limo-Start-Up: Die Hersteller glaubten in „John Lemon” den perfekten Namen für ihre Limonade gefunden zu haben – allerdings haben sie ihre Rechnung ohne Yoko Ono gemacht. Die Witwe des ehemaligen Beatles-Stars John Lennon zog vor Gericht: Jetzt heißt die Limo nur noch „On Lemon“. Hätte der kleine Getränkehersteller nicht klein beigegeben, hätte Ono sie wegen einer Markenrechtsverletzung auf Schadenersatz verklagt. Denn „John Lennon“ ist eine eingetragene Marke die in weiten Produktbereichen anerkannt ist.
Der Limonadenhersteller ist übrigens nicht der Erste, der an der Humorlosigkeit der Beatles-Witwe scheitert: Die Hamburger Szenekneipe „Yoko Mono Bar“ musste sich nach 17 Jahren Barbetrieb umbenennen, weil die Künstlerin in dem Namen ihre Kennzeichenrechte verletzt sah und vor dem Hamburger Landgericht Klage einreichte.
„This sick beat“: Taylor Swift lässt sich Liedzeilen markenrechtlich schützen
Dem Teenie-Popstar Taylor Swift ist es ernst mit ihrer Kunst. Kaum ein anderer Sänger hat sich einzelne Textpassagen aus Popsongs markenrechtlich schützen lassen. Zum Beispiel kann jeder abgemahnt werden, der den grammatisch unvollständigen Satz „This sick beat“ ohne die Einwilligung Swifts auf Papierprodukte druckt. „This sick beat“ ist nicht die einzige Textzeile, die niemand ungestraft verwenden darf. Auch „Party Like It´s 1989“, „Could Show You Incredible Things“ oder „Nice to Meet You. Where Have You Been?” sind mit markenrechtlichen Beschränkungen versehen.
Doch es geht auch andersherum: Während die Sängerin peinlich genau darauf achtet, dass niemand die beat-Zeile aus ihrem Song „Shake It Off“ klaut, wird sie selbst wegen eines angeblichen Plagiats in dem Lied abgemahnt. Zwei Songwriter beanspruchen eine andere Liedzeile für sich: Sie hätten den Vers „players, they gonna play, and haters, they gonna hate“ bereits in einem Song aus dem Jahr 2001 festgehalten. Bisher ist der Streit noch nicht ausgefochten, doch die Sängerin weist alle Plagiatsvorwürfe von sich. Wer anderen eine Copyright-Grube gräbt…
Urheberrecht rettet „Pepe den Frosch“ aus den Fängen des Rechtspopulismus
Der Zeichner Matt Furie entwarf 2005 einen Comic-Frosch, der durch zahlreiche Bildmontagen zum Internetphänomen wurde. „Pepe der Frosch“ wurde mit allerlei Bildüberschriften in verschiedenste Kontexte eingefügt – kein Problem für Furie, der sich über die Verwendung seiner Zeichnung als witziges Meme freute. Doch als Pepe 2016 zunehmend vom rechten Politspektrum der amerikanischen Alt-Right-Bewegung als Wahlkampfsymbol genutzt wurde, zog Furie vor Gericht: Er wolle nicht, dass sein Werk als „Nazi-Frosch“ missbraucht und von den Medien als Hasssymbol diffamiert werde.
Ausschlaggebend für den Gang vors Gericht war schließlich ein islamophobes Kinderbuch, in dem Pepe als islamfeindliche Figur auftauchte. Furie und seine Anwälte mahnten den Buchautor aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ab, mit der Folge, dass das Kinderbuch aus dem Handel genommen wurde. Seitdem geht der Comiczeichner juristisch gegen jeden vor, der Pepe den Frosch rassistisch oder fremdenfeindlich darstellt oder für rechtspopulistische Propaganda einsetzt – Urheberrecht für einen guten Zweck also.
Wer hat das Urheberrecht auf göttliche Eingebungen?
Ein bisschen verrückter geht’s noch: Eine amerikanische Psychiaterin glaubte in „aktiven Wachträumen“ Botschaften von Gott zu erhalten und schrieb diese in einem Buch nieder. Ein religiöser Verein aus Deutschland übernahm nach dem Tod der Autorin einige Passagen aus dem Buch und begründetet ihr Recht dazu damit, dass der Autorin lediglich „eine Rolle als Gehilfin oder Schreibkraft ohne jeden individuellen persönlichen Gestaltungspielraum“ zugesprochen werden könne und nicht die des Urhebers – dieser sei schließlich der Heiland selbst.
Daraufhin zog eine amerikanische Stiftung, der nach dem Tod der Autorin die Rechte an ihrem Buch übertragen wurde, vor Gericht – und bekam Recht: Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass jenseitige Inspirationen uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzuschreiben seien. Für den Urheberschutz kommt es demnach nur auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an. Damit ist auch bei psychisch Erkrankten und Hypnotisierten Vorsicht geboten; auch ihre geistigen Erzeugnisse stehen unter Schutz des Urheberrechts.
Noch nicht genug von den Urheberrecht-Kuriositäten? Hier gibt es unser Video dazu:
Der passende Schutz vor Copyright-Chaos!
So kurios wie in diesen Fällen geht es meist nicht zu, wenn eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes ins Haus flattert. Doch was in diesen Fällen fast schon abwegig klingt, ist oft die bittere Wahrheit: Urheberrechte sind schneller verletzt als eine John-Lemon-Limonade ausgetrunken oder ein Affen-Selfie geknipst ist. Deshalb: Augen auf beim Copyright – damit keine unnötigen Schlammschlachten vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de bieten bestmöglichen Schutz, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht. Zudem kann die Versicherung durch optionale Zusatzbausteine individuell auf Ihr Business angepasst werden. Falls es sich einmal gegen unrechtmäßige Ansprüche – wie die unsachgemäße Verwendung eines Taylor Swift-Zitats – zu verteidigen gilt, übernimmt der integrierte „Passive Rechtschutz“ alle Abwehrkosten.
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© Vanessa Materla – exali AG