Wettbewerbsrechtsverletzung: 15.000 Euro Streitwert für Fehler in Webshop-AGB
Neue Kunden anwerben, Konversionsrate steigern, Bounce Rate verringern und, und, und. Die To-Do-Liste von Onlinehändlern gleicht einem Fass ohne Boden – es gibt immer was zu tun. Bei all dem Aktionismus geraten die grundlegenden Dinge schnell in Vergessenheit. Doch das kann teuer werden! In einem aktuellen Fall schreiben Richter für Fehler in den AGB einen Streitwert von 15.000 Euro aus.
Wenn AGB richtig teuer werden
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein Schreckgespenst, das im Online-Business vielen das Fürchten lehrt. Dass die AGB nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind und immer aktuell auf Gesetzesänderungen angepasst werden sollten, ist im eCommerce schon lange kein Geheimnis mehr. Doch immer wieder machen Onlinehändler in diesen Rechtstexten Fehler, die sie am Ende teuer zu stehen kommen. Wie teuer, zeigt nun ein aktueller Beschluss des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.08.2016 - Az.: 4 W 62/16).
15.000 Euro Streitwert dank Wettbewerbsrechtsverletzung
In dem Fall, der in erster Instanz schon vor dem LG Breisgau verhandelt wurde, hatte ein Webshop-Betreiber drei Fehler in seinen AGB-Regelungen, wodurch er, laut Ansicht des klagenden Verbraucherverbandes, Wettbewerbsrecht verletzte. Die beanstandeten Regelungen bezogen sich auf die Rügepflicht des Verbrauchers, den Gerichtsstand und den Erfüllungsort.
Die falschen Abschnitte in den AGB könnten eine „nicht unerhebliche Zahl von Käufern von der Geltendmachung ihrer Rechte“ abhalten, so der Vorwurf vor Gericht. Die Richter setzten den Streitwert dieses Falles in ihrem Beschluss auf 15.000 Euro fest.
Das Problem: Der Streitwert ist die Kennzahl, nach der anfallende Gerichts- und Anwaltskosten berechnet werden. Einfach gesagt bedeutet ein hoher Streitwert auch hohe juristische Kosten.
Wenn AGB-Fehler richtig teuer werden
Ein Streitwert von 15.000 Euro bedeutet, dass die Verteidigungskosten für den Onlinehändler richtig teuer werden können. Deshalb sollten sich Webshop-Betreiber gegen die finanziellen Folgen einer Rechtsverletzung absichern. Die Webshop-Versicherung über exali.de übernimmt in einem solchen Fall nicht nur die Kosten für eine juristische Verteidigung wie Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- und Reisekosten, sondern im Fall einer Verurteilung zu Schadenersatz auch die Kosten für die Schadenersatzzahlung.
Weiterführende Informationen:
- Preisfehler im Webshop? Das sollten Onlinehändler wissen, wenn Kunden die Ware fordern
- Abmahnsicherer Newsletter-Versand? Diese Tipps sollten Sie beachten!
- Aus gut gemeint wird teuer: Werbung mit versichertem Versand ist nicht erlaubt!
© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG