Was ist Steady?
Ganz grundsätzlich ist Steady eine Plattform für Content-Creator (Publisher:innen), wie Journalist:innen und Blogger:innen, aber auch Podcaster:innen, Video-Artists, Cartoonist:innen oder Zeichner:innen. Diese Publisher:innen können über Steady verschiedene Arten von Abonnements anbieten und so ihre Arbeit finanzieren. Die Plattform lässt sich dabei auf den eigenen Webseiten oder Blogs einbinden, es gibt aber auch die Möglichkeit, die eigenen Inhalte direkt über Steady zu veröffentlichen. Viele deutschsprachige Blogger:innen, Autor:innen und Journalisten nutzen die Plattform bereits, so zählen etwa Krautreporter, Übermedien, Bildblog, Mimikama oder das Satire Magazin Der Postillon zu den bekanntesten Projekten.
Wie funktioniert Steady?
Publisher:innen können Steady auf zwei Arten nutzen: Entweder publizieren sie ihre Text-, Bild-, Video- und/oder Audioinhalte direkt über eine eigene Steady-Seite oder sie binden die Plattform in ihrem bestehenden Webauftritt ein. Bei beiden Varianten haben Sie als Publisher:in die Möglichkeit, verschiedene Mitgliedschaftspakete anzubieten mit denen Ihre Leser:innen, Hörer:innen oder Zuschauer:innen Sie unterstützen können.
Steady Publikation
Damit ist die Veröffentlichung der Inhalte über eine Steady-Webseite gemeint. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn Sie noch keinen eigenen Webauftritt haben oder aber Steady nur für ein spezielles Projekt (zum Beispiel einen Podcast, einen eigenen Newsletter oder eine Themenreihe) nutzen möchten. Sie können bei Ihren veröffentlichten Posts – egal ob Text, Bild oder Audio – zudem einstellen, wer diese sehen soll: Die breite Öffentlichkeit oder nur Mitglieder:innen ab einem bestimmten Paket. Das Publikationsmodell lässt sich aber auch wie ein Blog nutzen.
Steady Mitgliedschaftsprogramm
Ähnlich wie bei der Publikation müssen Sie hier ebenfalls eine eigene Seite erstellen, allerdings nur, um sich und Ihre Arbeit, sowie die einzelnen Mitgliedschaftspakete vorzustellen. Diese Mitgliedspakete lassen sich dann auch direkt im eigenen Webauftritt einbinden.
Steady Mitgliedschaftspakete
Die Mitgliedschaftspakete von Steady können Sie individuell gestalten, sowohl was die Preise und die enthaltenen Leistungen angeht, als auch die Anzahl der angebotenen Pakete. Dabei stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:
- Abrechnungszeitraum: Sie können Ihre Pakete sowohl für einen monatlichen, als auch für einen jährlichen Betrag anbieten oder auch für beides.
- Mindestbetrag: Der Betrag für Ihre Pakete muss sowohl monatlich als auch jährlich mindestens 2,50 Euro betragen – nach oben sind Ihnen keine Grenzen gesetzt.
- Anzahl der Mitgliedschaftspakete: Steady schlägt zwar standardmäßig drei vor (klein, Standard, groß), sie können aber auch weitere Pakete hinzufügen.
- Leistungen: Hier können Sie ausführen, welche Leistungen Ihre Mitglieder:innen für den Abschluss eines Paketes erhalten (zum Beispiel: Newsletter, Bonusinhalte usw.). Die Leistungen sind optional.
- Individualisierung: Sowohl die Bilder, als auch die Texte der Mitgliedschaftspakete lassen sich komplett individualisieren.
- Probemitgliedschaft: Sie können Nutzer:innen auch anbieten, eine Mitgliedschaft für 30 Tage zu testen. Steady empfiehlt dies vor allem für Inhalte wie Artikel hinter einer PayWall oder Podcasts.
Wie starte ich mit Steady?
Die Nutzung von Steady ist denkbar einfach: Sie müssen lediglich ein Konto anlegen und Ihre bevorzugte Nutzungsweise (Publikation oder Mitgliedschaftsprogramm) auswählen. Danach können Sie auch schon mit der Gestaltung Ihres Steady-Webauftritts, der Mitgliedschaftspakete oder der Integration von Steady auf Ihrem eigenen Webauftritt beginnen. Wer noch keinen eigenen Blog oder Webauftritt hat, kann über das Modell „Publikation“ auch zunächst Reichweite aufbauen, bevor sie/er Mitgliedschaftspakete anbietet.
Für alle, die Steady zur Finanzierung ihrer eigenen Projekte nutzen, stehen mehrere Möglichkeiten zur Integration auf den eigenen Webseiten beziehungsweise Blogs zur Verfügung:
- Schwebebutton: Dauerhafte Integration auf der rechten Seite der Homepage oder des Blogs
- Durchlässige Paywall: Eine Paywall sorgt dafür, dass nur ein Teil eines Artikels sichtbar ist. Leser:innen können zum Beispiel die Einleitung lesen, müssen aber für den ganzen Artikel bezahlen. Eine durchlässige Paywall lässt sich wegklicken, macht aber auf die Möglichkeit er Unterstützung aufmerksam.
- Adblock Detection: Wenn Nutzer:innen einen Adblocker verwenden, legt sich ein Overlay über Ihre Webseite oder Ihren Blog. Diesen können Sie individuell gestalten.
- Logos, Buttons und Links: Sie können den Hinweis zu den Mitgliedschaftspaketen von Steady auch über eine Integration des Logos oder durch Buttons und Verlinkungen (zum Beispiel eine eigene Unterseite) einbinden.
- Undurchlässige Paywall: In diesem Fall können Leser:innen die Paywall nicht wegklicken, sondern müssen eine Mitgliedschaft abschließen, um die von Ihnen ausgewählten Artikel lesen zu können.
- Audio RSS-Feed: Damit können Sie Ihre Podcast-Episoden (oder andere Audio-Inhalte) über einen persönlichen Audio-RSS-Feed für Ihre Mitglieder:innen zugänglich machen.
- Steady-Checkout: Hierbei wird Steady direkt auf Ihrer Seite integriert und Ihre Nutzer:innen müssen Ihre Webseite nicht verlassen.
- Integration über eine Programmierschnittstelle (API)
Was kostet Steady?
Steady kostet Sie tatsächlich erst etwas, wenn Sie über die Plattform etwas verdienen. Wenn Sie zunächst nur die Steady Publikation ohne Mitgliedschaftspakete verwenden, stehen Ihnen monatlich bis zu 12.000 Newsletter und bis zu 1.200 Stunden Audio-Streams/Downloads zur Verfügung. Sobald Sie anfangen, die Mitgliedschaftspakete zu integrieren und darüber auch Geld verdienen, fallen folgende Kosten an:
- Steady-Provision: Steady behält sich eine Provision in Höhe von 10 Prozent Ihrer Brutto-Einnahmen ein.
- Zahlungsgebühren: Für alle Zahlungen Ihrer Mitglieder:innen fallen Gebühren der jeweiligen Zahlungsdienstleister:innen an. Diese variieren je nach Zahlart und liegen laut Steady im Schnitt bei 4,6 Prozent.
- Mehrwertsteuer: Bei den Beträgen, die Mitglieder:innen zahlen, handelt es sich ausschließlich um Brutto-Einnahmen. Steady zieht die Mehrwertsteuer automatisch von den Brutto-Einnahmen ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt von der Art des Projekts und dem EU-Land ab, in dem deine Mitglieder:innen leben.
Steady oder Patreon – was ist der Unterschied?
Steady funktioniert im Grunde genauso wie Patreon: Kreative können mittels Crowdfunding als Abonnement Ihre eigenen Werke finanzieren und so im besten Fall ein regelmäßiges Einkommen generieren. Der Unterschied zwischen Steady und Patreon liegt viel mehr in der Ausrichtung, als der Umsetzung, denn: Steady ist auf den deutschsprachigen Raum ausgelegt, während Patreon zwar einen internationalen Ansatz hat, aber der Großteil der Community nach wie vor in den USA zu finden ist.
Ein weiterer Unterschied ist, dass Steady seine Zielgruppe etwas mehr einschränkt und sich an Publisher:innen richtet, die Inhalte in Form von Texten, Bildern, Videos oder Audio erstellen. Patreon dagegen definiert den Begriff „Kreative“ deutlich breiter und schließt unter anderem auch Game Artists, Musiker:innen, aber auch Online-Communitys oder lokale Unternehmen mit ein.
Was sind die Vorteile und Nachteile von Steady?
Der erste große Vorteil von Steady ist wie die Ausrichtung auf den deutschsprachigen Raum. Wenn Sie Ihre Texte, Bilder, Videos oder Audios in deutscher Sprache produzieren und veröffentlichen, ist diese Plattform gut geeignet. Daraus ergibt sich aber natürlich auch gleich der Nachteil, dass Sie bei nicht-deutschsprachigen Inhalten auch nur eine geringe Reichweite haben.
Ein Herz für die Nische
Steady ist im Herzen eine Plattform für Projekte – so fing das Unternehmen auch an. Daher eignet es sich auch sehr gut für dieses Format, zum Beispiel in Form eines persönlichen Blogs oder eines Podcasts/einer Videoreihe/einer Artikelreihe zu einem bestimmten Thema. Wer allerdings noch keine Reichweite aus anderen Kanälen (Social Media, Unternehmen etc.) mitbringt, muss diese erst aufbauen, bevor sich mit Steady wirklich Geld verdienen lässt. Blogs wie zum Beispiel Volksverpetzer haben dies aber schon recht erfolgreich vorgemacht.
Ohne Reichweite keine Reichweite
Wie bei jedem Projekt mit eigenen Inhalten gilt: Erfolg kommt über die Reichweite. Dies gilt für einen eigenen Podcast ebenso wie für einen Blog oder den Aufbau eines Streaming-Kanals. Wenn Sie mit Ihren Inhalten noch keine Reichweite haben – etwa über Social Media oder frühere Veröffentlichungen – dann müssen Sie diese erst aufbauen und das kann einige Zeit dauern. Daher ist es sinnvoll, Steady als langfristiges Projekt zu sehen.
Tipp:
Wie Sie einen eigenen Podcast starten und was es dabei alles zu beachten gibt, hat uns die Expertin Paula Thurm im Interview erklärt: Tipps für den eigenen Podcast.
Steady: Diese rechtlichen Risiken sollten Sie im Blick haben
Egal ob Sie Steady zur Finanzierung oder als Publikation nutzen: Wichtig ist zunächst, dass Sie ein Impressum verwenden – sowohl auf der Steady-Webseite, als auch auf Ihrer eigenen Webseite oder Ihrem Blog. Denn: Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen alle Webseiten, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, ein Impressum haben. In unserem Artikel darüber, wie Sie Ihre Webseite rechtssicher machen, haben wir weitere Details zum Impressum zusammengefasst.
Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zu verwenden. Das können sowohl Audio-Dateien (zum Beispiel Intro-Musik eines Podcast) als auch lizenzpflichtige Bilder sein. Achten Sie daher immer darauf, entweder lizenzfreies Material zu verwenden oder gekaufte Inhalte (zum Beispiel von einer Bild-Datenbank wie Adobe Stock oder Getty) entsprechend zu kennzeichnen. Mehr zur Verwendung von Bildern finden Sie in diesem Artikel: Bilder rechtssicher verwenden.
Auch bei Crowdfunding: Kreativ und sicher mit der Media-Haftpflicht von exali
Sie kümmern sich um Ihre Inhalte und wir sichern Sie ab: Mit der Media-Haftpflicht über exali.de sind Sie als Selbständige:r oder Freelancer:in gegen Abmahnungen (zum Beispiel wegen Fehlern im Impressum oder den AGB) und Rechtsverletzungen (zum Beispiel Urheberrecht oder Domainrecht) abgesichert. Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung gerechtfertigt ist – berechtigte Forderungen werden dann beglichen und unberechtigte in Ihrem Namen abgewehrt.
Die Media-Haftpflicht lässt sich individuell auf Ihr Business anpassen – egal ob Sie Ihre Inhalte über einen eigenen Blog, eine Finanzierungsplattform wie Steady oder andere Medien veröffentlichen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
<div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10">
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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</div>
Druckeigenschaden-Versicherung
<span class='visible--desktop'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schiefläuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p>Versichert sind Ihre <strong>eigenen Kosten</strong>, wenn Sie Druckaufträge, Aufträge zur Werbe- oder Mediaplatzierung (Streuungsaufträge) oder sonstige Herstellungsaufträge im eigenen Namen an Dritte (z. B. eine Druckerei) vergeben und aufgrund eines eigenen Fehlers (z. B. Layoutfehler) der Auftrag schiefläuft.</p>
<p><strong>Eigenschäden durch folgende Aufträge sind versichert</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Aufträge an Druckereien</li>
<li>Werbe- und Mediaplatzierungen (Streuungsaufträge)</li>
<li>Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemaßnahmen (z.B. Merchandising-Artikel)</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie einen Druckauftrag lediglich an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger jedoch Ihr Kunde ist, benötigen Sie die Leistungserweiterung nicht. Denn dann entsteht der Schaden beim Kunden, den dieser als Haftpflichtanspruch bei Ihnen geltend macht. Diese Haftpflichtansprüche sind sowieso durch die <strong>Media-Haftpflicht</strong> abgesichert.</p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versichert Ihre eigenen Kosten, wenn Sie Druck-& Werbeaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge <strong>im eigenen Namen</strong> und <strong>auf eigene Rechnung</strong> für Ihren Kunden an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben, der einen finanziellen Schaden nach sich zieht (z.B. Kosten für erneuten Druck).</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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<div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin">
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zum Kontaktformular </span>
</div>
<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin">
<a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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zum Kontaktformular </span>
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