Sky vs. Skype: Warum wir bald wohl nicht mehr „skypen“ werden
Mit Markennamen ist es schon eine ziemlich vertrackte Sache: Sie zu finden ist meist äußerst schwierig, dann werden sie eine Zeitlang ungestört genutzt und auf einmal kommt ein Konkurrent oder sonstiger anderer Marktteilnehmer und möchte die Verwendung der Marke untersagen. Dann beginnt der Kreislauf von vorne… Auch der Videotelefonie-Anbieter Skype wird sich wohl nach einem neuen Namen umsehen müssen.
Warum die Klage des Premium-TV-Senders Sky gegen die Microsoft-Tochter Skype vor dem EuGH erfolgreich war und wie Sie als Unternehmer erfolgreich auf dem schmalen Grad des Markenrechts die Balance behalten, erklären wir auf unserer exali.de InfoBase.
Skypen bald Vergangenheit?
„Lass uns doch demnächst skypen.“ Dieses geflügelte Wort zur Beschreibung der Aktivität des Videotelefonierens über das Internet hat – genauso wie googeln – seinen Weg in den Duden gefunden. Definiert wird das Verb dort so: „[mithilfe der Software Skype] über das Internet telefonieren. Es kann jedoch gut sein, dass „skypen“ bald wieder aus dem wichtigsten deutschen Wörterbuch verschwindet.
Schuld ist – wie so oft in solchen Fällen – eine markenrechtliche Klage. Gegenspieler von Skype ist kein geringeres Unternehmen als Sky. Der britische Bezahl-Fernsehsender hatte sich seinen Namen im Jahr 2003 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als europaweit geschützte Marke eintragen lassen. 2004 und 2005 tat das auch das ursprünglich in Luxemburg gegründete und heute zum Microsoft-Konzern gehörende Unternehmen Skype für sein Wort- und Bildzeichen.
Sky legt Widerspruch gegen Marke Skype ein
Bereits ein Jahr später legte Sky beim HABM Widerspruch gegen die Eintragung der Marke Skype ein. Die Begründung: Da beide Marken für die gleichen Waren und Dienstleistungen (nämlich Ausstattung von Audio- und Videogeräten, Telefonie und Fotografie sowie IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software) eingetragen worden waren und sich die Namen so sehr ähnelten, bestehe akute Verwechslungsgefahr.
Das Amt gab Sky mit Entscheidungen aus den Jahren 2012 und 2013 Recht – doch Skype reichte beim EuGH Klage gegen diese ein. Das kürzlich gefällte Urteil des höchsten europäischen Gerichts bestätigt die Entscheidung des HABM jedoch – was zur Folge hat, dass Skype bald nicht mehr als Markenname genutzt werden darf. Es sei denn, das Berufungsverfahren wäre erfolgreich.
Nutzungsdauer der Marke unerheblich
Wie lange ein Markenname schon in Benutzung ist, wie bekannt er ist und welches Image sich ein Unternehmen damit erschaffen hat, ist bei der Unterlassungsklage aufgrund bestehender älterer Schutzrechte nicht von Interesse. Auch gegen berühmte Marken, die schon jahrelang im Umlauf sind, können Inhaber einer damit in Konflikt stehenden Marke gesetzlich vorgehen, wenn letztere schon zu einem früheren Zeitpunkt offiziell eingetragen worden ist.
Für die Praxis bedeutet das: Selbst die Eintragung einer Marke kann nicht zu 100 Prozent garantieren, dass nicht irgendwann jemand Einspruch dagegen erhebt und wieder am Nullpunkt gestartet werden muss. Gerade für Freiberufler, die nur eine einzige rechtlich geschützte Marke besitzen, kann ein solches Ereignis existenzbedrohend sein.
Teure Verstöße im Markenrecht
Doch nicht nur Verlust der Marke kann ungeheuer kostspielig werden – auch die Kosten des Gerichtsverfahrens dürfen nicht unbeachtet bleiben. Je nach Bekanntheit der Marke der gegnerischen Partei können hier nämlich hohe Streitwerte angesetzt werden, die das Verfahren schnell zu einem teuren „Vergnügen“ werden lassen.
Außerdem muss es gar nicht so weit kommen, dass die Eintragung der eigenen Marke gegen die Markenrechte eines Anderen verstößt, rechtswidrig kann auch bereits die fehlerhafte oder unrechtmäßige Verwendung eines fremden Markennamens sein. Ist der Rechteinhaber mit der Verwendung seiner Marke nicht einverstanden, kann er auf Unterlassung klagen – und Schadenersatz fordern.
Mit den Haftpflichtversicherungen über exali.de werden Verstöße gegen das Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte umfassend abgesichert. Einfach, weil wir wissen, dass Rechtsverletzungen zu den häufigsten Verstößen im täglichen Business von Freiberuflern gehören und in Sekundenschnelle ein gewaltiges Loch in den Haushaltsplan reißen können.
Umfassende Markenrecherche wichtig!
Wer sich jetzt fragt, warum das HABM die Marke „Skype“ überhaupt zugelassen hat, wo es das sehr ähnliche Kennzeichen „Sky“ bereits gab, dem sei gesagt, dass die Aufgabe des Amtes wirklich nur die reine Eintragung der Marken ist. Eine vorherige Überprüfung der Datenbank auf bestehende Ähnlichkeiten findet NICHT statt – das ist die Aufgabe des Antragstellers. Eine umfassende Markenrecherche ist also die unbedingt notwendige Grundlage einer (langfristig) erfolgreichen Markeneintragung.
Weiterführende Informationen:
- Bionade vs. Beeronade – Markenrechtsverletzungen und Schutz vor den Folgen
- Tierischer Markenstreit um PUMA und PUDEL – wer hat die Nase vorne?
- Urteil pro Werbeagentur: Im Ausnahmefall keine Pflicht zur Markenrecherche
© Nele Totzke – exali AG