Bauer sucht Unternehmensberater: Wie viel Schaden eine abgelaufene Frist anrichten kann
Bei diesem Schadenfall waren am Ende salopp formuliert alle Beteiligten mehr oder weniger sauer – bis auf die Milch. Um sie wäre es aber eigentlich gegangen, oder besser gesagt: um Subventionen für eine neue Stallung von Milchkühen. Deshalb hatte sich ein Bauer aus Norddeutschland einen auf Agrarwirtschaft spezialisierten Unternehmensberater gesucht – jedoch ohne Happy End: Fristen konnten nicht eingehalten werden, die Subvention wurden nicht gewährt. Am Ende foderte der Landwirt Schadenersatz in Höhe von mehr als 100.000 Euro.
Frist nicht eingehalten – Subventionen verpasst
Landwirt fordert 100.000 Euro Schadenersatz
Berufshaftpflicht-Versicherer klärt Verantwortlichkeiten
Consulting-Haftpflicht bietet spezifischen Schutz
Der Auftrag: Unternehmensberater soll für Subventionen sorgen
Die ganze Geschichte: Viele Unternehmensberater und Unternehmensberatungsgesellschaften spezialisieren sich auf bestimmte Branchen. So auch der Unternehmensberater aus Norddeutschland. Er ist unter anderem in der Beratung landwirtschaftlicher Betriebe tätig, die auf nationale und europäische Subventionen hoffen.
Genau wegen dieser speziellen Skills wurde der Consultant beauftragt. Ein Landwirt wollte mit Hilfe von Subventionen eine neue Stallung für Milchkühe errichten. Dass die gewährt werden, ist allerdings an mehrere Faktoren gebunden: So muss der Stallungsneubau unter Anderem besonderen EU-Vorschriften zur Tierhaltung insbesondere zur baulichen Auslegungen der Stallung entsprechen und die genehmigten Planungsunterlagen müssen fristgerecht zur Beantragung der Subventionen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Frist nicht eingehalten – Subventionen verpasst
Genau dieser Punkt war jedoch das Problem. Die Planungsunterlagen wurden zu spät beim Bauamt eingereicht und fehlten damit bei der fristgerechten Beantragung der Subventionen. Zudem waren im Plan bestimmte Auflagen, die für die Gewährung der Subvention notwendig gewesen wären, nicht berücksichtigt. Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt.
Doch das war noch nicht alles: In dem festen Glauben, mit Hilfe des Unternehmensberaters die Fördermittel auf jeden Fall zu bekommen, hatte der Landwirt bereits Investitionen getätigt, sich Tiere und Futtermittel angeschafft und sogar ein Bankdarlehen aufgenommen.
Landwirt fordert vom Unternehmensberater Schadenersatz in Höhe von mehr als 100.000 Euro
Durch die bereits getätigten Investitionen setze der Landwirt einen Betrag von mehr als 100.000 Euro in den Sand. Für den Bauer stand schnell fest, wer für die verpassten Subventionen verantwortlich zu machen ist und für den Schaden aufzukommen hat: Der Unternehmensberater.
Doch der Fall ist komplex: Denn wie bei einem Puzzle, das aus vielen Teilen besteht, waren auch hierbei mehr Menschen beteiligt, als nur der Bauer und sein Consultant. So hatte der Landwirt auch noch einen Architekten engagiert, der die Pläne für den Stallungsneubau erstellte.
Doch wer hat nun „Schuld“: Ist es der Architekt, der Planungsfehler gemacht hat? Ist es der Landwirt, der seine Baugenehmigung zu spät eingereicht hat (worauf der Berater ja keinen direkten Einfluss hatte)? Oder ist es der Berater, der entsprechende Hinweise nicht gegeben hat?
Berufshaftpflicht-Versicherer klärt Verantwortlichkeiten im Rahmen der Schadenabwicklung
Zum Glück hatte der Unternehmensberater schon vor einiger Zeit eine Berufshaftpflicht (auch Consulting-Haftpflicht genannt) abgeschlossen, welche derartige Vermögensschäden z.B. aus Beratungsfehlern absichert.
Sein Berufshaftpflicht-Versicherer klärt nun auf, wer für was zuständig gewesen wäre, wer mitverantwortlich ist und damit auch haftbar gemacht werden kann. Die Kosten für diese Ermittlung, z.B. auch unter Zuhilfenahme von Sachverständigen, Gutachtern und Anwälten, trägt dabei die Berufshaftpflicht.
Stellt sich am Ende heraus, dass der Unternehmensberater für einen Teil oder den gesamten Schaden verantwortlich ist, zahlt der Versicherer zusätzlich den ermittelten Schaden.
Consulting-Haftpflicht bietet spezifischen Schutz
Das Beispiel zeigt: Selbst wenn der Consultant lediglich berät und keine Entscheidungen selbst getroffen hat, haftet er prinzipiell für die Beratung, die Richtigkeit seiner Analyse und seine Handlungsempfehlungen.
Schutz gegen dieses Haftungsrisiko bietet am besten eine branchenspezifische Berufshaftpflicht – die sogenannte Consulting-Haftpflicht. Sie deckt insbesondere Vermögensnachteile durch Beratungsfehler (sogenannte reine Vermögensschäden) ab.
Dabei stellt die Consulting-Haftpflicht nicht nur hohe Versicherungssummen für Schadenersatzforderungen zur Verfügung (für freiberufliche Consultants sind Summen zwischen 250.000 bis 2.000.000Euro üblich). Wie der Fall „Landwirt versus Beratungsunternehmen“ deutlich zeigt, wird der Consultant auch bei der Klärung seiner persönlichen Haftungssituation sowie der Höhe der berechtigten Ansprüche unterstützt.
Diese Risiken sind z.B. mit der Consulting-Haftpflicht für Unternehmensberater versichert:
- Existenzgründung und Firmengründung, Finanzierung und Fördermittel, Cash-flow-Beratung und Planung
- Auslagerung (Outsourcing), Umstrukturierung, Kostensenkung, Rationalisierung, Einführung neuer Technologien, Risk-Management
- Buchführung, Rechnungswesen und Controlling Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Merchandising; Außenwirtschaftsberatung
- Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse)
- Managementberatung u.a. in den Bereichen Strategie, Organisation, Leadership und Marketing
- Strategieentwicklung, Strategieplanung und Umsetzung
- Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung, Logistikberatung, Organisationsdiagnose
- Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Auditierung
- Sicherheits- und Datenschutzberatung