Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
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Montag, 14. November 2022
Montag, 14. November 2022
Folgenschwere Wohnungsbesichtigung
Kaum ein Schritt ist beim Immobilienverkauf so richtungsweisend wie die Besichtigung. Potenzielle Käufer:innen können sich ein Bild vom Objekt machen und Makler:innen bietet sich eine wunderbare Möglichkeit, ein Gebäude mit all seinen Vorzügen zu präsentieren. Dabei sollten Letztere ihre Immobilie aber auch in und auswendig kennen, sonst kann aus einem Besichtigungstermin schnell eine teure Angelegenheit werden!
Auch ein über exali versicherter Makler wollte diese Möglichkeit für sich nutzen. Er zeigte Interessent:innen eine Wohnung und wollte es sich in diesem Zuge natürlich auch nicht nehmen lassen, die Vorzüge der elektrischen Rollläden zu demonstrieren. Kurz vor Ende des Besichtigungstermins fuhr er die Läden herunter – und dabei auch unwissentlich eine Markise über der Terrasse aus. Anstatt beim Verlassen des Gebäudes alles wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, beließ der Makler und die unabsichtlich ausgefahrene Markise in ihrer offenen Position und das Unglück nahm seinen Lauf…
Betriebshaftpflicht gegen Sachschäden
Der Wintereinbruch in den nächsten Tagen brachte so viel Schnee mit sich, dass die ausgefahrene Markise unter der Last zusammenbrach und nicht mehr nutzbar war. Das Versäumnis des Immobilienmaklers hatte – inklusive Entsorgung und Montage der neuen Markise - für einen Schaden von über 2.500 Euro gesorgt. Glücklicherweise musste der Makler diese Summe nicht allein stemmen. Er meldete das teure Missgeschick den Versicherungsexpertinnen und -experten von exali, die den klaren Haftungsfall umgehend an den Versicherer weiterleiteten.
Der Immobilienmakler hatte Glück: Seine Berufshaftpflicht für Immobilienmakler:innen zur Absicherung von Vermögensschäden über exali beinhaltet im Basisschutz zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Personen-, Sach- und auch deren Folgeschäden. Im konkreten Fall haftete der Immobilienmakler für den Sachschaden (die Markise war durch den Schneedruck physisch beschädigt) gegenüber dem Eigentümer der Wohnung. Bei einem Sachschaden sieht der Gesetzgeber allerdings eine Zeitwertentschädigung vor. Aus diesem Grund wurden für die 30 Jahre alte Markise von den Gesamtkosten (Anschaffung der Markise, Entsorgung und Neumontage) pauschal 20 Prozent abgezogen und damit immerhin 80 Prozent der Kosten erstattet.
Hintergrundinfo: Hier kommt die naheliegende Frage auf, ob die Zeitwertentschädigung durch eine Haftpflichtversicherung gegenüber die/den Geschädigte:n nicht benachteiligt? Die Antwort lautet nein, denn der Gesetzgebe hat das durchaus praxisorientiert in § 249 Absatz 1 BGB geregelt: Demnach ist die/der Schadenverursacher:in dazu verpflichtet, für die Herstellung des ursprünglichen Zustands der beschädigten Sache zu sorgen. Da die/der Geschädigte somit nicht bessergestellt werden soll, wird der Zeitwert ersetzt. Sonst wäre es durchaus möglich, dass die/der Besitzer:in eines zehn Jahre alten PKWs bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für einen Neuwagen erstattet bekommt – eine wenig gerechte Lösung. In einem derartigen Fall erhält die/der Geschädigte daher den ermittelten Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.
Berufs- und Betriebshaftpflicht: Wo ist der Unterschied?
Eine Berufshaftpflichtversicherung über exali beinhaltet neben der Vermögensschadenhaftpflicht auch immer eine Büro- und Betriebshaftpflicht, die Sie absichert, wenn ein berufliches Versäumnis Ihrerseits zu einem Personen- und/oder Sachschaden führt. Zwar treten Vermögensschäden in vielen Dienstleistungsberufen statistisch gesehen deutlich häufiger (bei exali etwa 90 Prozent aller Schadenfälle) auf, doch wie das Beispiel des Immobilienmaklers zeigt, passiert ein Sachschaden schneller als geglaubt. Deshalb enthält der Basisschutz von exali nicht nur einen Schutz bei Vermögensschäden, sondern auch eine Betriebshaftpflicht, um Freelancer:innen, Selbständige und Unternehmer:innen gegen alle relevanten Risiken umfassend abzusichern.
Gut abgesichert gegen die Risiken der Immobilienbranche
Dieser Fall beweist einmal mehr: Die Pflichten als Immobilienmakler:in sind umfangreich. Und selbst, wenn Sie sämtlichen Fristen, Vertraulichkeiten, Datenschutz sowie weitere gesetzliche und vertragliche Pflichten einhalten, genügt ein simples Versäumnis und ein teurer Schaden ist geschehen. Mit der Berufshaftpflicht für Immobilienmakler über exali erhalten Sie die notwendige Sicherheit für Ihre Tätigkeit.
Egal, ob Sie Auftraggeber:innen durch ein berufliches Versäumnis einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bescheren, wichtige Daten verlieren oder unbeabsichtigt eine Rechtsverletzung begehen: Mit Ihrer Berufshaftpflicht für Immobilienmakler sind Sie im Schadenfall bestens geschützt. Der Versicherer übernimmt die vollständige Abwicklung vom Überprüfen eventueller Schadenersatzansprüche bis hin zur Übernahme der Schadensumme.
Hinweis: Sofern Sie zusätzlich zur Maklertätigkeit z.B. auch Immobiliendarlehen nach § 34 i der GewO vermitteln, bietet Ihnen exali zusätzlich die geforderte Pflichtversicherung für diese und viele weitere Tätigkeiten in einem Vertrag an.
Bei Fragen zu Ihrer individuellen Absicherung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen unter der Telefonnummer +49 (0) 821 80 99 46 0 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gerne zur Seite. Oder Sie berechnen Ihren Beitrag ganz einfach hier:
<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihrer Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigen Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="liste">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihrer Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigen Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="liste">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr Auftraggeber berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Geschäftssitz in {{targetCountry}} haben. Daher werden wir Sie auf {{targetDomain}} weiterleiten. Getätigte Einstellungen können eventuell nicht übernommen werde. Beitrag und Umfang der angebotenen Versicherungen können je nach Land leicht variieren.
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