Interview: Risiken von IT-Freelancern und deren Versicherbarkeit - Berufshaftpflichtrisiken im IT-Projekt - Teil 2
Jedes dritte IT-Projekt läuft schief, wie aktuelle Studien belegen. Viele IT-Freelancer wollen deshalb auf Nummer sicher gehen und ihre beruflichen Risiken von Vornherein absichern. Warum eine IT Berufshaftpflicht schützt, welche Kriterien sie erfüllen muss und wer sich damit überhaupt versichern kann - darüber hat das IT-Projektportal GULP mit Versicherungsexperte und exali-Geschäftsführer Ralph Günther gesprochen.
Die IT-Haftpflicht schützt den IT-Freelancer
Versicherung bei exali unkompliziert beantragen
Der Versicherungsexperte Ralph Günther hat Ende 2008 exali gegründet - das Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Zusammen mit den Machern des IT-Projektportals GULP hat er für deren Member eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt - die sogenannte IT-Berufshaftpflicht.
Die Gefahr des finanziellen Ruins lauert für IT-Freiberufler auch im Projekt, wenn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht wird.
Günther: Und deshalb hat die betriebliche Haftpflichtversicherung (IT Berufshaftpflicht) genauer gesagt die IT-Haftpflicht, für den IT-Freiberufler auch so eine grundlegende Bedeutung. Denn im Fall der Fälle kann er haftbar gemacht werden - inklusive hoher Schadenersatzforderungen.
Und dennoch haben viele Freiberufler keine IT Berufshaftpflicht ...
Günther: Das ist wenig verwunderlich. Einerseits glauben viele IT-Freelancer, dass ein Schadensfall sowieso niemals eintritt (das Prinzip: es trifft immer die anderen). Zum Anderen scheuen viele den Rechercheaufwand nach der passenden Versicherung, die Kosten für eine Versicherung und schließlich den zeitlichen Aufwand beim Abschluss für eine solche Versicherung. Denn in der Regel muss man umfangreiche Fragebögen ausfüllen, die oft nicht auf die Situation eines IT-Freelancers abgestimmt sind.
Und was ist mit all den Gegenargumenten? Die lassen sich doch nicht alle so einfach von der Hand weisen ...
Günther: Der Einwand hinsichtlich der Seltenheit eines Schadensfalls ist ja nicht nur auf die IT Berufshaftpflicht zu beziehen - sondern gilt letztlich für alle Versicherungen, die ein Risiko absichern. In der Folge ist es deshalb - wieder einmal - die persönliche Entscheidung, ob man das Risiko tragen will oder auch nicht. Bei den anderen Bedenken, die durchaus berechtigt waren, haben wir eine Menge getan.
Und welchen Rechercheaufwand hat der IT-Freelancer, um eine passende Berufshaftpflicht zu finden?
Günther: Wir von exali haben einen breitangelegten “Versicherungsvergleich zur IT Berufshaftpflicht” durchgeführt, in dem wir die Versicherungsbedingungen und Leistungskomponenten im Detail geprüft haben. Dieser Vergleich auf der exali-Homepage wird regelmäßig aktualisiert und gibt allen Interessierten einen guten und schnellen Überblick über Leistungsangebot und Preise. Der Vergleich ist kostenfrei und ist für jeden zugänglich.
Und welche Erkenntnisse lassen sich aus diesem Überblick ziehen?
Günther: Nun, wir haben mit den Versicherungen, welche die interessantesten Angebote haben, verhandelt und uns schließlich für einen Anbieter entschieden. Das Ergebnis: Bei exali können IT-Freelancer eine IT Berufshaftpflicht abschließen, die bei herausragenden Leistungen und einem Jahresbeitrag von 737,80 EUR deutlich unter dem Marktdurchschnitt von 1.719 EURO liegt. Dieser Betrag ist sogar um 175 Euro niedriger als der Mindestbeitrag, den der Versicherer regulär verlangt.
Soviel zum Preis ... Viele IT-Freelancer sind aber auch von den vielen Verfahren abgeschreckt, die ihn vor Versicherungsabschluss erwarten. Ein Fragebogen samt Freitextfeldern von acht Seiten und mehr ist aber auch eine Wissenschaft für sich...
Günther: Da haben Sie absolut Recht, wenn es um die IT-Freelancer geht. Ein Unternehmen kommt um das Ausfüllen eines umfassenden Fragebogens nicht herum, beim Freiberufler ist das allerdings so, als wenn man mit Kanonen auf Spatzen zielen würde. Außerdem wäre ein solches Antragsverfahren online kaum praktikabel - doch genau diesen Weg wollten wir gehen.
Und wie haben Sie das umgesetzt?
Günther: Ganz einfach: Indem wir einen kompakten und verständlichen Online-Fragebogen zur IT Berufshaftpflicht entwickelt haben, der nach dem Ja/Nein-Prinzip ausgefüllt wird. Die Beiträge sind vorher schon definiert worden - innerhalb weniger Minuten weiß man, ob man die Voraussetzungen erfüllt und was man zahlen muss.
Und wenn alles glatt läuft erhält man in Echtzeigt seinen Versicherungsschein und kann im Servicebereich “Mein exali” eine Versicherungsbestätigung für seinen aktuellen Auftraggeber erstellen.
Das klingt funktionell ...
Günther: ... und beinhaltet noch mehr Vorteile: Mit bis zu 2,5 Millionen Euro sind die Versicherungssummen bei Schadensfällen durch alle Bereiche sehr hoch. Diese hohen Summen werden eigentlich vom Versicherer nur größeren Unternehmen angeboten.
Die Selbstbeteiligung ist zudem vergleichsweise niedrig und fest, womit sie für den IT-Freelancer eine kalkulierbare Größe darstellt. Und der Versicherer Hiscox ist nicht nur günstig, sondern auch ein anerkannter und erfahrener Spezialist auf dem Gebiet der IT Berufshaftpflicht.
Sie sprachen vorhin von Voraussetzungen. Kann ein IT-Freelancer, der eine IT-Berufshaftpflicht abschließen will, auch abgelehnt werden?
Günther: Generell abgelehnt wird er nicht, aber es gibt bestimmte Tätigkeitsbereiche - der Versicherer spricht hier von “High-Hazard-Risiken” - die er nicht versichern möchte. Das sind z.B. Tätigkeiten in der KFZ-Konstruktion und Produktion oder im Bereich der Atomkraft.
Als IT-Freelancer hat man also keine Chance auf eine IT Berufshaftpflicht, wenn man für einen Autohersteller arbeitet?
Günther: Doch, der Job darf eben nur nicht die Konstruktion von Fahrzeugen direkt betreffen. Wer beispielsweise Software für die Warenwirtschaft, Projektplanung, Personalverwaltung entwickelt oder die Benutzeroberfläche für Radio- oder Navigationssysteme eines Kfz-Herstellers erstellt, ist für diese Tätigkeiten natürlich versichert.
Gibt es weitere Fälle, die durch eine IT Berufshaftpflicht nicht abgedeckt werden?
Günther: Ja, zum Beispiel wenn Schäden vorsätzlich verursacht oder bewusst von Gesetzen und Vorschriften abgewichen wird. Wobei ich herausstellen möchte, dass auch bei einem Vorwurf des Vorsatzes erst einmal Versicherungsschutz im Rahmen des Passiven Rechtschutzes besteht und der Versicherer die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen etc. übernimmt, bis sich herausstellt, ob tatsächlich der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. D.h. die IT Berufshaftpflicht kümmert sich zunächst immer um die Klärung des Sachverhalts und lässt den IT-Freelancer nicht mit den Vorwürfen allein!
Zum Schluss: Die IT Berufshaftpflicht von exali bietet einige Vorteile. Warum können sie bei exali diese anbieten und gab es diese bisher nicht?
Günther: Letztlich ist es das Gesetz von Actio und Reactio, das den Verbesserungen zugrunde liegt. Wenn genügend IT-Freelancer ihre Ideen, Erfahrungen und Vorschläge über das “Sprachrohr exali” an den Versicherer herantragen, dann wird dieser angesichts des Geschäftspotentials bereit sein, auf deren Bedürfnisse im Rahmen seiner Möglichkeiten einzugehen. Wenn Interessen wie über unser Versicherungsportal exali gebündelt werden, sind die Aussichten auf Erfolg entsprechend groß.
Wir sehen uns als Interessenvertreter unserer Kunden und versuchen immer da wo es notwendig ist, positiven Einfluss auf die Versicherungsbedingungen und die Produktgestaltung zu nehmen. Dies ist uns bereits in vielen Fällen gelungen. Mit steigender Kundenzahl hoffen wir, in eine immer bessere Verhandlungsposition zu kommen.