Mobile Shops: Worauf Webshop-Betreiber achten müssen, damit ihr Paradestück nicht zur Risikoschleuder wird
Ein Trend wird zum Phänomen: Mobile Shopping! Denn ein Klick auf dem Smartphone oder Tablet und schon liegt das heiß begehrte Must-Have im digitalen Einkaufswagen. Und dank voranschreitendem Online-Handel ist das allzeit überall möglich – ob in der Bahn oder in der Schlange im Supermarkt. Dass Mobile Shopping ganz schnell zum Glanzstück des eCommerce-Business mutieren wird, zeigt jetzt auch eine aktuelle Studie. Doch Online- bzw. Mobile-Händler sollten ihre Augen offen halten, um nicht in Risikofallen zu treten.
Deutschland wird mobil(e)
Wer als Online-Händler ganz vorne mitmischen will, sollte sich diesem Trend auf jeden Fall anschließen. Denn ums Mobile Shopping kommt niemand mehr herum! In unserem Gastartikel „Die Zukunft kauft mobil: So wird der Webshop fit fürs mobile Shopping“ bei eCommerce-vision gibt’s Tipps, wie der eigene Webshop auch mobile erfolgreich an den Kunden gebracht werden kann. Und dass diese Form des modernen Einkaufens bald zur Lieblingsbeschäftigung der Deutschen werden könnte, zeigt jetzt auch die internationale E-Commerce-Studie 2016.
Durchgeführt wurde die Studie von RetailMeNot.de, ein digitaler Marktplatz für kostenlose Gutscheine und Angebote, in Zusammenarbeit mit dem Centre for Retail Research. Deutschland kann sich dabei über den 2. Platz freuen, Tendenz steigend: Jeder Mobile-Shopper wird dieses Jahr durchschnittlich fast 900 Euro für seine Einkaufs-Beute ausgeben!
Wo eine technische Neuerung ist, ist auch ein Risiko
So sehr sich alle Webshop-Betreiber hierzulande über die Silbermedaille auch freuen dürfen: Zu einem erfolgreichen mobilen Web-Shop gehört weitaus mehr als der technische Aspekt. Denn mit der digitalen Anpassung der Website, für die Ansicht auf mobilen Endgeräten ist es noch nicht getan. Denn bei der Umstellung auf eine mobile Seite beziehungsweise auf Responsive, gibt es einige rechtliche Risiken, die Shopbetreiber kennen sollten. Wo die Zielgruppe größer wird, vermehren sich auch potentielle Abmahner. Und gerade weil das Konzept des Mobile Shoppings so erfolgsversprechend ist und die Deutschen die mobilen Warenkörbe voll packen – nämlich durchschnittlich mit einem Warenwert von 52 Euro pro Einkauf –, ist besondere Vorsicht geboten.
Auch Betreiber von Mobile Shops unterliegen Informationspflichten
Ganz oben dabei sind die Informationspflichten, die jeder Webshop-Betreiber einhalten muss. Im regulären Webshop hat sich diese Tatsache inzwischen durchgesetzt, doch bei mobilen Shops werden diese Pflichten schnell übersehen oder vergessen. Transparenz heißt die Devise – schließlich muss der Kunde auch im mobilen Shop wissen, auf was genau er sich beim Kauf eigentlich einlässt! Und dass entsprechende Hinweise deutlich sichtbar angezeigt werden müssen, gilt eben auch beim Mobile Shopping.
So muss nach Art. 246a § 1 EGBGB z.B. unmittelbar vor Vertragsabschluss, sprich, bevor der Kunde den „Kaufen“-Button anklickt, über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung informiert werden. Auch der Preis und weitere, mit dem Vertrag verbundene Verpflichtungen müssen mitgeteilt werden. Damit ist’s jedoch noch nicht getan: Wer seinen Kunden vor Vertragsabschluss nicht umfassend über sein Widerrufsrecht und dessen Inhalt aufklärt, kann ebenso eine Verletzung der Informationspflicht begehen.
Auch das Impressum muss in jedem erfolgreichen Online Shop eine entscheidende Rolle spielen: Rechtlich relevante Informationen, wie Identität, Adresse oder Telefonnummer des Mobile-Shops und seines Betreibers müssen dem Kunden ebenso offensichtlich zur Verfügung gestellt werden.
Kleiner Display = Kleines Risiko? Leider Nein!
Sämtliche Informationspflichten, die im Webshop gelten, müssen auch im mobilen Shop eingehalten werden. Auch wenn der Platz im kleineren Display von Smartphone und Co. stark begrenzt ist, sollte auf die entsprechenden Buttons und Hinweise auf keinen Fall verzichtet werden. Deshalb vor der finalen Freigabe unbedingt testen, ob alle Informationspflichten erfüllt sind und dem Kunden auch tatsächlich angezeigt werden (Achtung bei Darstellungsproblemen)!
Die richtige Absicherung für den Ernstfall
Wem jedoch im ganzen Mobile-Trend-Wahn aus Versehen ein Fehler unterläuft, muss dafür die Konsequenzen tragen – und das kann teuer werden! Denn wird ein Käufer über bestimmte Vertragseigenschaften nicht ausreichend informiert, kann ganz schnell eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts in den Briefkasten flattern. Und gerade für den freiberuflichen oder selbstständigen Online-Händler kann so die private Existenz auf dem Spiel stehen.
Für den Ernstfall sollte ist also eine frühzeitige Absicherung das A und O. Die Webshop-Versicherung über exali.de bietet in solchen Fällen umfassenden Schutz und sichert beispielsweise bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter, bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Cyberrechtsverletzungen und bei Produkthaftungsrisiken ab. Zudem kann die Versicherung mit optionalen Leistungserweiterungen individuell an Ihr Online- bzw. Mobile-Business angepasst werden.
Weiterführende Informationen:
- Blog- oder Webseitenbetreiber? Dann aufgepasst bei diesen Risiken im Online-Business
- Werbung mit Preisen im Webshop: Was erlaubt ist und was nicht
- Task Force „Digital“ Jetzt sind die kleinen Webshops am Zug!
© Sarah Kurz – exali AG