Wenn die Domain die Marke der Prominenz verletzt
Mach’s gut lufthansa.koeln: Wenn die Domain der Prominenz in die Parade fährt...
Wo das wohl hinfliegt? Gerade heute bei strahlend blauem, nahezu wolkenlosem Himmel könnten Nicht-Urlauber glatt neidisch werden, ob der vielen Flugzeuge, die sich am Firmament in Richtung Sommerfrische tummeln. Verträumt blicken wir hinterher und erkennen – natürlich den gelben Kranich der Lufthansa-Flugzeuge. Kaum eine andere Fluggesellschaft hat eine solche Präsenz – „There’s no better way to fly!“ Kein Wunder, dass es Eifersüchtler gibt, die geschickt aus deren Marktposition Profit schlagen wollen, oder?
Ein Gewerbetreibender aus Köln hat’s mit der neuen Top-Level-Domain „lufthansa.koeln“ versucht. Ob die Lufthansa AG da mitspielte und was bei der Registrierung und Benutzung von Domains wirklich wichtig ist, darüber wird heute auf der exali.de Info-Base diskutiert.
Im April sichert sich der Gewerbetreibende seine neue, gewünschte Top-Level-Domain (newTLD) „lufthansa.koeln“. Zwar ist er tatsächlich Bewohner der Stadt Köln, wie die Domainendung auch verrät. Allerdings hat er rein gar nichts mit der Fluggesellschaft Lufthansa zu tun, außer vielleicht, dass er ihnen ein paar Klicks für seine eigene Seite abspenstig machen möchte. Insofern führt die Domain eindeutig in die Irre; zumal die Lufthansa sogar ein Büro mitten in der Kölner Innenstadt unterhält.
Wie Rechtsanwalt Frank Weiß auf dem Internetportal ratgeberrecht.eu berichtet, kündigt der Domaininhaber die Domain kurz darauf; Stellung, wie es das NAF in solchen Fällen verlangt, bezog er aber nicht. Das nahm ihm Lufthansa mehr als krumm und leitet ein Uniform Rapid Suspension (URS)-Verfahren (07.05.2015, Claim Number: FA 1504001615525) ein. Schließlich lässt ein solches Verhalten doch eher eine mutwillige Markenrechtsverletzung vermuten, als unabsichtliche Gutgläubigkeit seitens des Kölners.
Die newTLD liegen derzeit voll im Trend und knüpfen damit an ein bereits länger zurückliegendes, unseriöses Geschäftsmodell an, in dem das Marken- und Personengedächtnis der User zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird. Genau das soll aber durch den seit 2013 agierenden „URS-Schutzmechanismus“, wie Rechtsanwalt Weiß ihn nennt, abgewendet werden; im Fall Lufthansa hat’s schon funktioniert!
lufthansa.koeln: Die dreiste New Toplevel Domain
Ganz schön schlau, dachte sich wohl ein Gewerbetreibender, als er seinen zugegeben doch recht ausgeklügelten Plan des so genannten „Domainsquattings“ verfolgt. Ganz einfach und kostenlos lassen sich so Domains registrieren, die einen populären Namen und eine passende Endung (z.B. .berlin, .shop, .gmbh) enthalten.Domainsquatting, auch Cybersquatting genannt, bezeichnet das mutwillige Registrieren von Domainnamen, die dem Domainbesetzer eigentlich gar nicht zustehen. Was dahinter steckt, ist schnell erklärt: Am Ende verlangen die Squatter für die registrierten Domains viel Geld von der Person/Firma, der das im Domainnamen enthaltene Handelszeichen gehört. Übrigens wird die Registrierung von Personennamen als Namejacking, die von Markennamen als Brandjacking bezeichnet.
Im April sichert sich der Gewerbetreibende seine neue, gewünschte Top-Level-Domain (newTLD) „lufthansa.koeln“. Zwar ist er tatsächlich Bewohner der Stadt Köln, wie die Domainendung auch verrät. Allerdings hat er rein gar nichts mit der Fluggesellschaft Lufthansa zu tun, außer vielleicht, dass er ihnen ein paar Klicks für seine eigene Seite abspenstig machen möchte. Insofern führt die Domain eindeutig in die Irre; zumal die Lufthansa sogar ein Büro mitten in der Kölner Innenstadt unterhält.
Lufthansa bootet lufthansa.koeln aus
Dass diese Aktion der Lufthansa AG überhaupt nicht schmeckt, ist wohl klar. Nachdem sie von der Datenbank Trademark Clearing House, bei der ihre Marken- bzw. Claimrechte eingetragen und somit geschützt sind, über die Verwendung der Domain informiert wurden, reichen sie Beschwerde beim National Arbitration Forum (NAF) ein.Wie Rechtsanwalt Frank Weiß auf dem Internetportal ratgeberrecht.eu berichtet, kündigt der Domaininhaber die Domain kurz darauf; Stellung, wie es das NAF in solchen Fällen verlangt, bezog er aber nicht. Das nahm ihm Lufthansa mehr als krumm und leitet ein Uniform Rapid Suspension (URS)-Verfahren (07.05.2015, Claim Number: FA 1504001615525) ein. Schließlich lässt ein solches Verhalten doch eher eine mutwillige Markenrechtsverletzung vermuten, als unabsichtliche Gutgläubigkeit seitens des Kölners.
Das URS-Verfahren
Voraussetzung, um ein solches Verfahren über das NAF anzustrengen, ist die Eintragung der Marke in der Datenbank Trademarkt Clearing House, die bei der Lufthansa AG bereits erfolgt war. Bereits binnen 24 Stunden konnte sie also entsprechend reagieren und die Domain lufthansa.koeln ausbremsen: Für die vollständige Zeit der Registrierung bleibt die Webseite suspendiert; aktiver Online-Dienst ist nicht mehr möglich, wie ein Klick auf die Webseite zu Tage bringt („This Site is Suspended“). Ein Verfahren, das die markenverletzende Domain sofort löscht oder an die Lufthansa AG übergibt, lehnte Lufthansa ab.Die newTLD liegen derzeit voll im Trend und knüpfen damit an ein bereits länger zurückliegendes, unseriöses Geschäftsmodell an, in dem das Marken- und Personengedächtnis der User zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird. Genau das soll aber durch den seit 2013 agierenden „URS-Schutzmechanismus“, wie Rechtsanwalt Weiß ihn nennt, abgewendet werden; im Fall Lufthansa hat’s schon funktioniert!
Domainrechtsverletzung? Die richtige Haftpflicht macht’s!
Da hat es der Kölner wohl glatt versäumt, sich Gedanken über die Folgen seiner mutwilligen Aktion zu machen... Insofern ist er selber Schuld und muss die Verantwortung selbst tragen. Aber auch für alle anderen sollte dieser Fall in Sachen Domain-Wahl wieder einmal ein Warnschuss sein: Wenngleich ohne Hintergedanken oder böse Absicht gehandelt wird, können Marken- oder Namensrechtsverletzungen Dritter ganz schön kostspielig werden. Deshalb: Lieber einmal mehr über vorliegende Schutzrechte informieren! Sollte dennoch mal etwas schief gehen, ist eine auf das jeweilige Business zugeschnittene Berufshaftpflicht-Versicherung ratsam, die unbeabsichtigte Rechtsverletzungen ohne Auflage versichert und im Schadenfall für die Schadenersatzforderungen Dritter aufkommt.Weiterführende Informationen:
© Nicole Seibert – exali AG
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