Have a break, have an Urheberrechtsstreit: KitKat vs. Breakout!
Früher war alles besser: das Essen, die Werbung, die Computerspiele. So viel besser sogar, dass die alten Spieleklassiker nicht in der Versenkung verschwinden sollten. Diesem Credo folgte der Lebensmittelhersteller Nestlé, der sich die ehrenwerte Aufgabe aufbürdete, das fast vergessene Computerspiel „Breakout“ in einem KitKat-Werbespot zu recyceln. Blöd nur, dass Nestlé dabei vergessen hat, sich vorher die Nutzungsrechte an dem Spiel zu sichern. Statt Applaus für diese Aktion gibt’s jetzt einen Markenstreit…
Atari weiß, was Nestlé letzten Sommer getan hat…
Letztes Jahr soll es passiert sein: Im britischen Fernsehen erschien ein Werbespot, der die Grenzen zwischen Inspiration und Urheberrechtsverletzung hart auf die Probe stellt. Eine Werbekampagne für KitKat, seines Zeichens Schokoriegel-Zugpferd des Lebensmittelherstellers Nestlé, soll sich ein bisschen zu sehr an dem Kult-Computerspiel Breakout orientiert haben.
Ziel des Spiels aus den 80ern ist es, bunte Blöcke mit einer Kugel zu zerschießen und dabei die Kugel mit einer beweglichen Plattform vor dem Sturz über den Bildschirmrand hinaus zu bewahren. Die Strategen hinter dem Werbevideo von KitKat sollen diese Spielszene nun imitiert haben – lediglich die bunten Blöcke haben sie durch Schokoriegel ersetzt.
Das schreit nach Urheberrechtsverletzung und Atari, Hersteller des Computerspiels, sieht das genauso…
Atari gibt Nestlé eine ganz persönliche „Break“
Nestlé soll das Urheberrecht bewusst verletzt haben, was Atari nun mit einer saftigen Schadenersatzzahlung abstrafen will: Der Hersteller des Computerspiels verlangt mit einer Klage den dreifachen Betrag der Werbeeinnahmen aus der KitKat-Kampagne!
In der Klageschrift wirft Atari Nestlé vor, dass der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern ganz bewusst die Bezeichnung „Breakout“ in seiner Kampagne verwendet habe, um von dem Kultstatus des Spiels zu profitieren. Tatsächlich trägt der Nestlé-Werbeslogan auch den Titel Kit Kat: Breakout – ein Versehen ist also eigentlich ausgeschlossen.
Dennoch bestreitet Nestlé, die Idee oder die Gestaltung bewusst von Atari übernommen zu haben. Den Spot hat Nestlé trotzdem von allen Videoplattformen entfernt und erklärt, dass er nicht erneut im TV erscheinen wird.
Computer-Spiel, Satz, Gerichts-Sieg?
In diesem Fall scheint die Sachlage klar auf der Hand zu liegen: Nestlé hat sich allem Anschein nach am geistigen Eigentum Ataris bedient, ohne vorher die Rechte an dem bekannten Computerspiel erworben zu haben. Eine klassische Urheberrechtsverletzung, die zurecht vor Gericht endet. Doch, auch wenn Atari ein Gerichtssieg nach Punkten zustehen würde, ist der Schlagabtausch zwischen KitKat und Nestlé noch nicht in der letzten Runde.
Auch wenn beide Unternehmen wohl gut gegen eine kräftezehrende Schoko-Schlacht vor Gericht gewappnet sein dürften, kann es auch ganz anders gehen: Urheberrechte sind schnell verletzt, auch ganz ohne böswillige Absicht. Daher lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Ernstfall den bestmöglichen Schutz bietet.
Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sichern beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht zuverlässig ab. Der integrierte Passive Rechtschutz übernimmt alle Gerichtskosten, weshalb Sie auch dann auf der sicheren Seite sind, falls Sie sich einmal gegen unrechtmäßige Ansprüche verteidigen müssen.
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© Vanessa Materla – exali AG