Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
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Montag, 16. November 2020
Montag, 16. November 2020
Beispielfall: Streit über die Baukostenobergrenze zieht Honorarstreit nach sich
In dem Fall zog ein Architekt vor Gericht, um sein Honorar einzuklagen. Den Ursprung hatte die Honorarstreitigkeit mit dem Auftraggeber bei unterschiedlichen Ansichten über die Baukostenobergrenze, die als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars dient: Der Auftraggeber behauptete, es sei verbindlich eine Baukostenobergrenze von 600.000 Euro vereinbart worden, die der Architekt weit überschritten habe. Der Architekt wiederum argumentierte, er habe ein paar Wochen nach der Beauftragung dem Auftraggeber eine Baukostenschätzung von 1,2 Mio. Euro übergeben, die dieser akzeptiert habe.
Wer trägt die Beweislast vor Gericht, Architekt oder Auftraggeber?
Da die Grundlage für den Streit ums Honorar die Höhe der Baukosten war, wurde es vor Gericht nun kompliziert: Zunächst waren sich die verschiedenen Gerichtsinstanzen, die mit dem Fall befasst waren, nicht einig, wer denn nun die Beweislast trägt. Das heißt, wer beweisen muss, ob und in welcher Höhe die Baukostenobergrenze vereinbart wurde. Ein Gericht hatte außerdem nicht alle Zeugen geladen, wodurch keine Beweisaufnahme durchgeführt werden konnte. Dieses Gericht war davon ausgegangen, dass der Architekt beweisen muss, dass er die Baukostenobergrenze nicht überschritten hat.
Grundlegende Entscheidung des BGH zur Baukostenobergrenze
Wenn sich die Gerichte uneinig sind, muss der BGH es richten. Und dort landete der Streit letztendlich auch. Dieser traf in seinem Urteil (BGH, Urteil vom 06.10.2016, Az: VII ZR 185/13) einige grundlegende Entscheidungen:
- Wenn eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde, ist bei der Berechnung des Architektenhonorars diese Baukostenobergrenze zugrunde zu legen und nicht die tatsächlichen (höheren) Baukosten.
- Die Beweislast dafür, dass eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde, trägt der Bauherr (und nicht der Architekt). Denn nach den Grundregeln der Beweislastverteilung hat der Auftraggeber die Tatumstände, die ihn begünstigen, also in diesem Fall die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze von 600.000 Euro, zu beweisen.
- Die Parteien können jederzeit die Baukostenobergrenze abändern. Behauptet später aber nur eine der Parteien eine Abänderung (in diesem Fall der Architekt), trägt die Partei die Beweislast, für die die Abänderung einen Vorteil bedeutet. Das heißt: In diesem Fall muss der Architekt beweisen, dass später eine neue Bauobergrenze von 1,2 Mio. Euro vereinbart wurde, da er dadurch mehr Honorar erhalten würde.
Der BGH stellte also klar: Derjenige, der behauptet, dass eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde, muss diese Vereinbarung auch beweisen.
Nach diesen Feststellungen verwies der BGH den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht (OLG Jena) zurück.
Gründe für Honorarstreitigkeiten
Solche Honorarstreitigkeiten kommen in der Praxis leider häufig vor. Das Problem ist dabei oft, dass keine Partei ihre Behauptungen eindeutig beweisen kann. Grund dafür kann es sein, dass eine lückenlose Dokumentation über getroffene Vereinbarungen fehlt. Dann sind komplizierte und kostenintensive Verfahren die Folge. Kann jedoch der Auftraggeber einen Beweis vorlegen, dass zum Beispiel eine bestimmte Baukostenobergrenze vereinbart wurde, der Architekt jedoch nicht, dann bleibt dieser auf einem Teil seiner Honoraransprüche sitzen.
Ein weiterer Grund für Honorarstreitigkeiten kann sein, dass Bauherren dem Architekt mangelhafte Leistungen vorwerfen und mit dieser Begründung das Honorar kürzen oder die Zahlung komplett verweigern. Zudem kann es natürlich sein, dass Ihr Auftraggeber schlicht nicht mehr zahlen kann, weil er insolvent ist.
Honorarstreitigkeiten vermeiden: Was können Architekten tun?
Mit diesen Maßnahmen können Sie als Architekt Honorarstreitigkeiten vermeiden oder sie zumindest schneller beenden:
- Wenn der Auftraggeber aufgrund eines angeblichen Schadens oder Mangels am Bau nicht zahlt, bemühen Sie sich um schnelle Aufklärung und prüfen Sie, ob Sie die Mängel selbst beheben können (Nacherfüllung)
- Dokumentieren Sie lückenlos alle Absprachen mit Ihrem Auftraggeber schriftlich. Dazu können Sie auch das Bautagebuch verwenden. Wenn Sie sich als Architekt vertraglich zur Überwachung des Bauvorhabens verpflichten, sind Sie gemäß HOAI (Grundleistungen der Leistungsphase 8) dazu verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen. Dort können Sie neben der Dokumentation des Bauprojekts auch die Kommunikation und die Vereinbarungen mit dem Auftraggeber festhalten. Dafür gibt es auch digitale Lösungen, zum Beispiel von CAPMO, baumemo oder connect2mobile.
- Melden Sie etwaige Streitigkeiten und Ansprüche schnellstmöglich Ihrer Berufshaftpflicht. Wenn diese eine Honorar-Rechtsschutz beinhaltet, übernimmt diese bei einem Rechtsstreit etwaige Anwalts- und Gerichtskosten.
- Eine Möglichkeit, Honorarstreitigkeiten schneller und vor allem günstiger als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung abzuschließen, ist ein außergerichtliches Schiedsverfahren vor einer Architektenkammer. In der Regel erhalten Sie dabei schneller Ihr Geld und haben zudem die Chance, sich doch noch gütlich mit Ihrem Auftraggeber zu einigen und in Zukunft weitere Aufträge von diesem zu erhalten. Hinweis: Die Kosten für das Schlichtungsverfahren sind bei exali mit dem Zusatzbaustein Honorar-Rechtsschutz mitversichert.
- Wenn der Bauherr insolvent ist und deshalb nicht zahlen kann, gehen Architekten am Ende oft leer aus. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollten Sie für vorher definierte Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen.
- Haben Sie schon vor Projektbeginn ein ungutes Gefühl, können Sie vom Auftraggeber eine Bürgschaft oder Bürgschaftsversicherung verlangen.
Architekten-Haftpflicht mit Honorar-Rechtsschutz
Honorarstreitigkeiten sind nicht nur nervig, sondern können durch Anwalts- und Gerichtskosten auch teuer werden. Hier kann der Zusatzbaustein Honorar-Rechtsschutz (HRS) zu der Architekten-Haftpflicht über exali.de weiterhelfen. Dieser übernimmt die anfallenden Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen und damit das Kostenrisiko eines komplizierten Rechtsstreits. Aber auch dabei gilt: Der Honorar-Rechtsschutz greift nur, wenn das Honorar zuvor schriftlich festgelegt wurde.
Die Architekten-Haftpflicht können Sie bei uns schnell und unkompliziert online abschließen. Sie haben Fragen? Unsere Kundenbetreuung erreichen Sie jederzeit persönlich, ohne Callcenter oder Warteschleife.
Hier können Sie Ihre Architekten-Haftpflicht berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
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<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten</li>
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<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<span class='visible--desktop'><p>Durch die Übernahme dieser Kosten reduziert dieser Zusatzbaustein ihr finanzielles Risiko für Klagen gegen zahlungsunwillige oder -unfähige Auftraggeber.</p>
<h5>Kostenübernahme durch den Versicherer für:</h5>
<ul class="liste">
<li>die Vergütung des Rechtsanwalts</li>
<li>die Entschädigung/Beauftragung von Zeugen, Sachverständigen und Gerichtsvollziehern</li>
<li>Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners</li>
</ul>
<p>Der Selbstbehalt des <strong>Honorarrechtsschutz-Bausteins </strong>beträgt 1.000 Euro.</p>
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<span class='visible--tablet'><p>Durch die Übernahme dieser Kosten reduziert dieser Zusatzbaustein ihr finanzielles Risiko für Klagen gegen zahlungsunwillige oder -unfähige Auftraggeber.</p>
<h5>Kostenübernahme durch den Versicherer für:</h5>
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<li>die Vergütung des Rechtsanwalts</li>
<li>die Entschädigung/Beauftragung von Zeugen, Sachverständigen und Gerichtsvollziehern</li>
<li>Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners</li>
</ul>
<p>Der Selbstbehalt des <strong>Honorarrechtsschutz-Bausteins </strong>beträgt 1.000 Euro.</p>
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<span class='visible--mobile'><p>Dieser Zusatzbaustein reduziert Ihr finanzielles Risiko für Klagen gegen zahlungsunwillige- oder unfähige Auftraggeber.</p>
<h5>Kostenübernahme durch den Versicherer (unter Anderem)</h5>
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<li>Die Vergütung des Rechtsanwalts</li>
<li>Kosten für die Entschädigung/ Beauftragung von Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollziehern</li>
<li>Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners</li>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
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<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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