Verkaufsaktionen fördern den Absatz
Im Einzelhandel gilt die Weihnachtszeit, also Ende November bis Ende Dezember, traditionell als die Zeit mit den höchsten Umsätzen – das ist auch im eCommerce-Bereich nicht anders. Um Verbraucher:innen auf den eigenen Onlineshop und das dortige Angebot aufmerksam zu machen, nutzen Onlinehändler:innen zahlreiche Marketingkanäle, wie Google Ads, Newsletter oder soziale Netzwerke. Neben Weihnachten gibt es aber natürlich – abhängig von Ihrem Angebot – auch weitere Anlässe, für lukrative Verkaufsaktionen wie etwa: Ostern, Sommer, Valentinstag, Black Friday, Schulanfang und so weiter.
Gerade im Onlinehandel boomt allerdings auch ein anderer Trend: Abmahnungen. In keinem anderen Bereich ist das Abmahnen der Konkurrenz so verbreitet wie im eCommerce – einige Jurist:innen und Verbände haben sogar ein komplettes Geschäftsmodell daraus gemacht. Wir haben uns mögliche Aktionen auf verschiedenen Marketingkanälen angesehen und zeigen Ihnen, welche Risiken Sie dabei im Blick haben sollten.
#1 Richtlinien für Werbung
Wer eine spezielle Verkaufsaktion veranstaltet, will diese natürlich auch entsprechend bewerben – sowohl im eigenen Onlineshop, als auch auf anderen Plattformen oder in sozialen Netzwerken. Bei der Bewerbung von Angeboten schießen manche Onlinehändler:innen aber auch gerne mal über das Ziel hinaus und prompt flattert eine Abmahnung ins Haus. Denn: Bei Werbemaßnahmen gibt es einige Punkte zu beachten, damit es sich nicht um irreführende (unlautere) oder gar strafbare Werbemaßnahmen handelt. Die wichtigsten Regeln für irreführende Werbung in Bezug auf Verkaufsaktionen sind:
Vorgaben für Rabattaktionen oder Sonderangebote
Lockangebote können hohe Strafen nach sich ziehen! Deshalb müssen Sie bei Rabattaktionen oder Sonderangeboten stets sicherstellen, dass Sie die angebotenen Produkte für einen angemessenen Zeitraum verfügbar haben. Angemessen ist in der Regel der Zeitraum von zwei Tagen nach Start der Aktion.
Aktionszeitraum muss immer angegeben sein
Jedes Angebot und jede Verkaufsaktion muss immer mit einem Start- und einem Enddatum versehen sein – und zwar auf allen Werbemaßnahmen!
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Werbung mit Selbstverständlichkeiten liegt immer dann vor, wenn in der Werbung eine Leistung herausgestellt wird, die eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. Zum Beispiel, wenn mit einer zweijährigen Herstellergarantie geworben wird, obwohl damit nur das gesetzliche Gewährleistungsrecht gemeint ist.
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung gilt immer dann als unlauter, wenn ein anderes Produkt so nachgeahmt und beworben wird, dass die Verbraucher:innen nicht mehr zwischen beiden unterscheiden können. Mehr dazu finden Sie auch in folgendem Artikel: Vergleichende Werbung
Falsche Alleinstellungsmerkmale
Dieses Verbot bezieht sich vor allem auf unwahre Behauptungen über die Marktstellung des Unternehmens. Sie dürfen demnach nicht fälschlicherweise angeben, dass Sie der/die einzige Importeur:in eines bestimmten Produktes wären. Auch die Behauptung, der Preis der angebotenen Produkte sei auf dem gesamten Markt gleich, wenn es nachweislich günstigere Angebote gibt, ist unzulässig.
Versteckte Kosten verschweigen
Es ist nicht erlaubt, eigene Dienstleistungen oder Produkte als kostenlos zu deklarieren, wenn das Angebot tatsächlich versteckte Kosten enthält. Wichtig ist aber: Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kostenlos anbieten, im Angebot aber auf weitere Kosten (zum Beispiel für Lieferung/Installation) hinweisen, ist dies zulässig.
Alle Vorgaben zu irreführender Werbung können Sie auch in diesem Artikel nachlesen: Irreführende Werbung im Onlineshop.
Absicherung für Onlinehändler:innen
Im Bereich eCommerce gibt es einige Regelungen und Richtlinien zu beachten – nicht nur was das Wettbewerbsrecht betrifft, sondern auch im Bereich Datenschutz, Urheberrecht oder auch Markenrecht. Damit eine teure Abmahnung für Sie nicht geschäftsbedrohend wird, gibt es die Webshop-Versicherung über exali. Diese bietet Ihnen Schutz vor den speziellen Risiken des Onlinehandels wie Schadenersatzforderungen, Cybercrime oder Abmahnungen.
Ihre Vorteile mit der Webshop-Versicherung:
- Schutz vor Abmahnungen und Rechtsverletzungen
- Verstöße gegen Datenschutzgesetze (zum Beispiel EU-DSGVO) versichert
- Cyber-Drittschäden durch zum Beispiel Phishing-Attacken oder Ransomware versichert
- Produkthaftpflicht für Quasi-Hersteller:innen und Importeure
- Rechtsschutzfunktion inklusive Bußgeld- und Strafverfahren
- Versicherungsschutz weltweit
- Absicherung von Haftpflichtrisiken durch stationären Handel
- Besonders günstige Beiträge für Start-ups und Existenzgründer:innen
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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</div>
<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> des Webshops durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.</p>
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
<p>Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>25.000 €</strong> zur Verfügung.</p>
<p> </p><div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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<div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin">
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zum Kontaktformular </span>
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<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin">
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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</div>
Ja, zu {{targetDomain}} wechseln
Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Geschäftssitz in {{targetCountry}} haben. Daher werden wir Sie auf {{targetDomain}} weiterleiten. Getätigte Einstellungen können eventuell nicht übernommen werde. Beitrag und Umfang der angebotenen Versicherungen können je nach Land leicht variieren.
Möchten Sie auf {{targetDomain}} wechseln?
Nein, auf {{currentDomain}} bleiben
Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Geschäftssitz in {{targetCountry}} haben. Daher werden wir Sie auf {{targetDomain}} weiterleiten. Getätigte Einstellungen können eventuell nicht übernommen werde. Beitrag und Umfang der angebotenen Versicherungen können je nach Land leicht variieren.
Möchten Sie auf {{targetDomain}} wechseln?
Ja, zu {{targetDomain}} wechseln
Nein, auf {{currentDomain}} bleiben
#2 Google Ads: Achtung Markenrecht
Im Onlinehandel kommt kaum jemand an Google Ads vorbei. Suchmaschinenwerbung - kurz SEA (steht für „Search Engine Advertising“) - ist für viele Händler:innen eine der effektivsten Möglichkeiten, um potenzielle Kundinnen und Kunden zu erreichen. Viele setzen dabei auf Keywords mit hohem Suchvolumen, die viel Traffic auf den eigenen Onlineshop garantieren. Nicht selten wird dabei die Reichweite bekannter Marken genutzt, um die Reichweite der eigenen Anzeige zu erhöhen. So werden Nutzer:innen, die nach eben diesen Marken suchen, dann die Webshops der Konkurrenz angezeigt. Etwas, dass die Markeninhaber:innen natürlich weniger gut finden und entsprechend auch abmahnen können.
Denn: Wer fremde Wortmarken in den eigenen Werbeanzeigen verwendet, begeht eine Markenrechtsverletzung - das gilt sowohl für den Anzeigentext als auch für die verwendeten Keywords und Metatags. Mehr zum Thema Google Ads und was Sie bei der Erstellung von Werbeanzeigen beachten sollten, haben wir in diesem Artikel noch einmal ausführlich für Sie zusammengefasst: Google und der Markenschutz.
Diese Checkliste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die bei der Erstellung von Google-Werbeanzeigen aus markenrechtlicher Sicht zu beachten sind.
#3 Vorsicht Bildrechte!
Verkaufsaktionen ohne Bilder? Undenkbar, vor allem online. Denn: Bilder wie Banner in Ihrem Online-Shop, in sozialen Netzwerken oder Werbeanzeigen auf anderen Plattformen sorgen für Aufmerksamkeit! Grundsätzlich gilt bei der Nutzung von Bildern: Niemals ohne das Einverständnis der Urheber:innen! Wenn Sie Bilder über Datenbanken wie Adobe Stock, iStock etc. nutzen, achten Sie außerdem darauf, dass die Nutzungsrechte alle Plattformen umfassen, auf denen Sie die Inhalte verwenden möchten. Oft sind nämlich nicht alle Plattformen - zum Beispiel Social Media - in den Nutzungsrechten enthalten.
#4 Gewinnspiele rechtlich sicher gestalten
Gewinnspiele sind nicht nur zu besonderen Anlässen – zum Beispiel in Form eines Online-Adventskalenders oder der digitalen Ostereiersuche – eine gute Möglichkeit, um Traffic und Reichweite für den eigenen Onlineshop zu generieren. Allerdings gibt es auch hier einige Punkte, die Sie im Blick haben sollten, um teure Abmahnungen zu vermeiden:
Kein Gewinnspiel ohne Teilnahmebedingungen
Egal, ob Sie Ihr Gewinnspiel im eigenen Online-Shop, auf der Website, im Newsletter oder in sozialen Netzwerken veranstalten: Sie müssen IMMER Teilnahmebedingungen dafür angeben und diese auch direkt beim Gewinnspiel angeben. Folgende Informationen gehören immer in die Teilnahmebedingungen:
- Teilnahmezeitraum (Beginn und Ende des Gewinnspiels)
- Veranstalter:innen des Gewinnspiels? (Ihr Unternehmen)
- Wer darf teilnehmen? Welche Einschränkungen gibt es?
- Wie kann man teilnehmen?
- Wann und wie werden die Gewinner:innen ermittelt?
- Wo werden sie bekannt gegeben? (DSGVO kritisch)
- Wie lange werden die Daten der Teilnehmer:innen gespeichert? (DSGVO kritisch)
Diese Bedingungen müssen klar und deutlich, leicht zugänglich und ständig verfügbar sein, und zwar dort, wo auch auf das Gewinnspiel selbst hingewiesen wird. Es reicht nicht aus, diese Informationen per E-Mail zu versenden oder zum Download anzubieten. Bei begrenztem Platz kann jedoch ein klarer Verweis (zum Beispiels ein Link direkt auf die Unterseite mit den übersichtlichen Bedingungen) Abhilfe schaffen.
Gewinnspiele rechtssicher veranstalten: Was erlaubt ist und was nicht.
Gewinnspiele auf Social Media
Veranstalten Sie das Gewinnspiel auf Ihren Social-Media-Kanälen, müssen Sie auch die Richtlinien der jeweiligen Plattform beachten. Meta hat beispielsweise umfangreiche Richtlinien für Promotions (dazu zählen laut Meta etwa Wettbewerbe, Gewinnspiele oder Geschenkaktionen) zusammengestellt. So dürfen sich Gewinnspiele auf Facebook beispielsweise nicht nur auf die eigenen Follower:innen beschränken, sondern müssen allen Nutzer:innen der Plattform die Teilnahme ermöglichen. Die Businessplattform LinkedIn verbietet in den eigenen Community-Richtlinien dagegen das Veranstalten von Gewinnspielen auf der Plattform komplett. Wenn Sie Gewinnspiele auf sozialen Netzwerken veranstalten möchten, sollten Sie daher immer folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie sich zunächst, ob und welcher Form die Plattform Gewinnspiele zulässt
- Ob die Plattform spezielle Richtlinien für die Durchführung von Gewinnspielen hat
Die generellen Regeln für Gewinnspiele hinsichtlich Teilnahmebedingungen und DSGVO gelten zudem auch auf allen Social-Media-Plattformen. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie Gewinnspiele rechtssicher durchführen können: Marketingbooster Gewinnspiele.