Layout-Fehler bei Werbemitteln – ein echter Schadenfall
Ein kleiner Fehler kann eine ganze Lawine unangenehmer Folgen auslösen. Diese Erfahrung musste eine Grafikagentur in diesem echten exali-Schadenfall machen, die von einem Unternehmen mit der Gestaltung von Produktflyern beauftragt wurde. Leider passierte bei der Auswahl der Druckdateien ein Fehler und so wurden 20.000 falsche Flyer produziert. Wie das Ganze ausging, erfahren Sie in diesem Artikel.
Agentur verwechselt Druckdateien
Eine Grafikagentur sollte für ein Unternehmen Flyer für ein neues Produkt erstellen. Das gebuchte Paket beinhaltete nicht nur die Gestaltung der Werbemittel, sondern auch deren Druck. Nachdem die Auftraggeber:innen das Layout der Flyer abgenommen hatten, passierte der entscheidende Fehler: Es ging versehentlich die falsche Layout-Datei an die Druckerei. Die Folge: 20.000 Flyer mit falschen Produktpreisen mussten neu gedruckt werden. Dadurch entstand ein zunächst noch relativ überschaubarer Schaden von knapp 750 Euro.
Doch damit nicht genug: Um den Fehler zu beheben, schickte die Agentur zwar das richtige Layout an die Druckerei, vergaß aber, klare Anweisungen zu geben, was mit den falsch gedruckten Flyern geschehen sollte. So versandte die Druckerei nicht nur die korrekten Flyer an die Auftraggeber:innen, sondern auch die Charge mit den Fehldrucken. Auf den Lieferscheinen war nicht ersichtlich, welche Flyer korrekt und welche falsch bedruckt waren.
Haftpflichtschaden: Falsche Flyer werden verteilt
Da die Auftraggeber:innen nichts von dem Fehldruck wussten, verteilten sie sowohl die richtigen als auch die falschen Flyer unter ihren Kundinnen und Kunden. Als die Agentur die Fehllieferung der Druckerei bemerkte, waren bereits mehrere hundert falsch gedruckte Flyer verteilt worden. Die Auftraggeber:innen waren von dieser Nachricht alles andere als begeistert und beauftragten umgehend einen Außendienstmitarbeiter damit, die fehlerhaften Flyer mit den falschen Preisangaben wieder einzusammeln, um falschen Bestellungen oder Beschwerden vorzubeugen.
Für alle Kosten, die durch das Missgeschick entstanden waren, machte das Unternehmen natürlich die Grafikagentur verantwortlich. So forderten die Auftraggeber:innen die entstandenen Kosten für den Einsatz des Außendienstmitarbeiters in Höhe von 2.000 Euro von der Agentur zurück. Hinzu kamen weitere 1.000 Euro als pauschaler Schadenersatz für den entstandenen Imageschaden. Zusammen mit den 750 Euro Eigenschaden, der durch den falschen Druckauftrag entstanden war, belief sich der Schaden der Agentur auf insgesamt 3.750 Euro. Bei den 750 Euro handelte es sich jedoch um einen so genannten Druckeigenschaden.
Druckeigenschaden: Name auf der Rechnung ist entscheidend
Gerade bei Full-Service-Agenturen ist es üblich, dass die Kosten für den Druck von Werbemitteln selbst übernommen und später den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt werden. Passiert aber beim Druck ein Fehler, muss die Agentur die Kosten selbst tragen, da die Rechnung im eigenen Namen ausgestellt wurde. In diesem Fall spricht man von einem Druckeigenschaden. Dass so etwas oft schneller passiert als gedacht, zeigt auch dieser Schadenfall, bei dem eine Agentur die falschen Werbemittel bestellte: 15.000 Euro Schaden wegen falscher Werbemittel.
Definition Eigenschaden:
Wie der Name schon impliziert, ist ein Eigenschaden ein Schaden, der Ihnen selbst beziehungsweise Ihrem Business entsteht. Im Rahmen der Media-Haftpflicht über exali sind bestimmte Eigenschäden auch mitversichert, dazu zählen etwa:
- Reputationsschäden, etwa durch die Verbreitung von Falschnachrichten über Ihr Business
- Der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente
- Verluste der eigenen Domainnamensrechte, wie im Fall eines freiberuflichen Künstlers, dem die Domain durch die Provider gesperrt wurde
Absicherung durch Zusatzbaustein Druckeigenschaden (DES)
Die Grafik-Agentur im Schadenfall hatte zum Glück neben der Media-Haftpflicht über exali auch den optionalen Zusatzbaustein Druckeigenschaden-Versicherung, kurz DES abgeschlossen. Dieser sichert Sie ab, wenn bei Druckaufträgen, Herstellungsaufträgen oder Werbeplatzierungen, die Sie in eigenem Namen an Dritte (zum Beispiel eine Druckerei) vergeben, etwas schiefläuft.
Ein Eigenschaden entsteht Ihnen nur, wenn Sie die Aufträge im eigenen Namen und auf Ihre Rechnung weiterleiten. Wenn Sie aber beispielsweise nur das erstellte Layout an die Druckerei schicken, die Rechnung aber an Ihre Kundinnen oder Kunden geht, dann handelt es sich im Falle eines Fehlers um einen Haftpflichtschaden – dieser ist generell über die Media-Haftpflicht abgedeckt.
Media-Haftpflicht übernimmt Schadenersatzforderung
So meldete die Agentur den Schaden nun der exali- Kundenbetreuung. Unsere Versicherungsexpert:innen nahmen die Details auf, prüften die eingereichten Unterlagen, bestehend aus den Rechnungen und der Korrespondenz mit der Druckerei, und leiteten diese schließlich an den Versicherer weiter. Dieser beglich innerhalb weniger Tage sowohl die Schadenersatzforderung der Auftraggeber:innen als auch die Kosten für den entstandenen Eigenschaden der Agentur abzüglich der Eigenbeteiligung von 250 Euro.
Ehem. Online-Redakteurin
Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.