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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Leichte Fahrlässigkeit (auch einfache Fahrlässigkeit)
Die Unterscheidung zwischen einfacher (= leichter) und grober Fahrlässigkeit, wie sie regelmäßig bei Haftungsbeschränkungsvereinbarungen von AGB oder in Versicherungsbedingungen vorgenommen wird, ist gesetzlich nicht definiert, sondern hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt:
Leicht fahrlässig handelt demnach, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (siehe auch § 276 (2) BGB).
Hinweis
Bei allen Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de ist sowohl die leichte als auch die grobe Fahrlässigkeit versichert. Dies gilt auch für Rechtsverletzungen, zum Beispiel Verstöße gegen das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Lizenzrecht oder Datenschutzrecht (DSGVO). Bei anderen Versicherungen sind Schäden, die grob fahrlässig verursacht werden, oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.(verwandte Begriffe: grobe Fahrlässigkeit)
Begriff: Leichte Fahrlässigkeit (auch einfache Fahrlässigkeit)
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