Geschäftsführer:innen-Haftpflicht
Bestens abgesichert mit der Geschäftsführer:innen-Haftpflicht
- Absicherung der persönlichen Haftung von Geschäftsführern
- Rückendeckung bei Fehlern im Innen- und Außenverhältnis
- Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
- sofortige Abwehr unrechtmäßiger Ansprüche
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- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Besondere Risiken für Geschäftsführer:innen
Im Gegensatz zu Gesellschaftenden oder Aktionären, die lediglich mit ihrer Einlage haften, ist die Haftung für Geschäftsführer:innen nicht begrenzt und kann damit existenzbedrohende Folgen haben.
Der:die Geschäftsführer:in haftet nach § 421 BGB generell gesamtschuldnerisch für Fehler der anderen Organmitglieder, sofern er:sie sich nicht exkulpieren kann.
Sofern es zu Streitigkeiten im Rahmen der „Innenhaftung“ aufgrund von Pflichtverletzungen kommt, muss der:die in Anspruch genommene Geschäftsführer:in nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er:sie sorgfältig gehandelt hat.
Bei der Tätigkeit als Geschäftsführer:in besteht das Risiko bei Pflichtverletzungen sowohl vom Unternehmen (Innenhaftung) als auch von einem Dritten (Außenhaftung) in Haftung genommen zu werden.
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Wenn der:die Chef:in Fehler macht...
Als Geschäftsführer:in haben Sie wirklich einen anstrengenden Job, der sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Sie sind das Gesicht des Unternehmens. Sie nehmen eine hohe Verantwortung auf sich, denn die Erwartungen sind hoch. Deshalb ist es gar nicht verwunderlich, wenn auch Ihnen einmal ein Fehler passiert – nobody is perfect. Wie schnell ist beispielsweise mit einer einzigen Unterschrift ein Schutzgesetz verletzt oder gegen eine Zollbestimmung verstoßen? Die Gläubiger:innen werden das wohl kaum auf sich sitzen lassen und Sie als Geschäftsführer:in in Außenhaftung nehmen. Doch auch die Innenhaftung innerhalb des eigenen Unternehmens z.B. durch den Erwerb ungeeigneter Anlangen (z.B. EDV) aufgrund unzureichender Erkundigungen sollte nicht vergessen werden – hier wie da können die finanziellen Folgen ungeahnte Ausmaße annehmen.
Referenzen zu exali.de
Die Geschäftsführer:innen-Berufshaftpflicht
Ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter:in birgt enorme Risiken in sich. Der aktuelle Trend zeigt: Entscheidende werden in der Wirtschaft vermehrt zum Sündenbock gemacht; auch die drastisch verschärfte Rechtsprechung macht es Ihnen nicht leicht. Deshalb sollten Geschäftsführer:innen ihr Haftungsrisiko unbedingt mit der branchenspezifischen Geschäftsführer:innen-Haftpflicht minimieren. So kann der:die Geschäftsführer:in im Schadenfall rechtzeitig das Versicherungs-Schutzschild zücken und muss nicht persönlich mit dem Privatvermögen haften. Das kann schnell das Aus der eigenen Existenz bedeuten; gerade bei Fehlentscheidungen in der Chefetage pendelt sich die Schadensumme oft in einem siebenstelligen Bereich ein. Mit der exali.de Geschäftsführer-Haftpflicht sind Sie auch bei solchen Summen (Versicherungssumme bis 4.000.000 Euro) bestens geschützt.