Social Signals richtig einsetzen: So können Freiberufler die Besucherzahlen auf ihrer Webseite steigern

Die sozialen Netzwerke spielen in der Suchmaschinenoptimierung inzwischen eine große Rolle. Kaum eine Webseite verzichtet auf die entsprechenden Buttons, über die Inhalte und Bilder über soziale Netzwerke wie Twitter, Google+ oder Facebook geteilt werden können. Tatsächlich können Freiberufler und Unternehmen die Besucherzahlen durch vermehrte Aktivitäten in den sozialen Netzwerken erheblich steigern. Aussagekräftige Profilseiten in den einzelnen Netzwerken sind dabei ebenso wichtig, wie das Pflegen der Kontakte und das Teilen interessanter Neuigkeiten und auch Bilder. Besonders beim Teilen von Bildern ist allerdings auf die rechtlich korrekte Urheberkennzeichnung zu achten.

Wie bekomme ich möglichst viele Social Signals?
Bilder für die Verwendung in sozialen Netzwerken kennzeichnen

Auf der exali.de InfoBase erklärt SEO- und Social Media-Experte Dirk Schiff, wie Freiberufler Social Signals (Shares und Likes) steigern können und erklärt, was bei der Verwendung gekaufter Bilder in sozialen Netzwerken beachtet werden muss. 

Social Signals als Rankingfaktor

Das Teilen von Inhalten über die sozialen Netzwerke bringt natürlich in erster Linie neue Besucher auf die Website. Ob sich Social Signals auch direkt auf das Ranking von Webseiten in den Suchergebnissen der Suchmaschinen auswirken, ist umstritten, wobei einiges dafür spricht. 

Denn jedes Mal, wenn ein Leser auf einen Social Button klickt, bewertet er die besuchte Seite positiv, er gibt eine Empfehlung. Gleichzeitig entsteht ein Link, der von Suchmaschinen durchaus als Rankingfaktor gewertet wird. 

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Wie bekomme ich möglichst viele Social Signals?

Es ist also heutzutage für einen erfolgreichen Webauftritt wichtig, möglichst viele Social Signals in Form von Shares und Likes über die sozialen Netzwerke zu erhalten. Ziel der Webseitenoptimierung muss es daher sein, möglichst viele Signale zu erhalten. Dies kann durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen erreicht werden:

Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Nutzer Inhalte über die sozialen Netzwerke teilen, sind natürlich gute Inhalte. Qualitativ hochwertige Artikel, interessante Bilder oder nützliche Grafiken werden automatisch geteilt. Deswegen sollten Webseiten permanent mit aktuellem, interessantem, nützlichem und einzigartigem Content angereichert werden. Dies kann beispielsweise über einen integrierten Blog oder einen Newsbereich erreicht werden.

Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, die Share Buttons der sozialen Netzwerke gut sichtbar an der richtigen Stelle zu platzieren. Bewährt hat sich die Platzierung direkt unter dem Content, doch je nach Webseitengestaltung können auch andere Positionen gut funktionieren.

Damit Leser auf neue Inhalte überhaupt aufmerksam werden, müssen diese natürlich beworben werden. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Webprojekt von alleine noch keine guten Rankings bei Google erreicht. Ein gut gepflegter Social Media Account der Seite ist hierfür unerlässlich. Neben Textcontent spielen auch Bilder eine große Rolle, denn erfahrungsgemäß werden Bilder besonders gerne über die Sozialen Medien geteilt. 

Für das Teilen von Bildern werden allerdings inzwischen neue Empfehlungen ausgegeben, denn erst kürzlich hat das Landgericht Köln entschieden, dass Urhebervermerke direkt im Bild lesbar sein müssen.

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Bilder für die Verwendung in sozialen Netzwerken kennzeichnen

Bei gemeinfreien Bildern oder auch gekauften Bildern von Stock-Agenturen war es bisher üblich, den Urheber unter dem Bild oder irgendwo auf der Seite zu nennen. Das Landgericht Köln hat im Januar entschieden (LG Köln Az. 14 O 427/13), dass dies nicht ausreiche, da die Bilder schließlich auch direkt über die URL aufgerufen werden könnten. 

Auch beim Teilen von Artikeln in den sozialen Netzwerken erscheint ein Bild aus dem Artikel als Vorschaubild. Wenn der Urheber nur im Artikel genannt wird, ist die Urheberrechtskennzeichnung auf den entsprechenden Seiten bei Facebook, Twitter oder Google+ natürlich nicht zu sehen. Dies kann unter Umständen zu einer Abmahnung führen. Im konkreten Fall ging es zwar nur um Bilder des Dienstes Pixelio, dennoch ist die Urheberrechtskennzeichnung als Wasserzeichen direkt im Bild grundsätzlich empfehlenswert, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. 

Für den Fall der Fälle, dass Sie wegen einer Bildnutzung ein Abmahnschreiben vom Rechtsanwalt erhalten, macht es Sinn über eine Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen, die genau in solchen Fällen die Haftungsfrage klärt und die rechtlichen Kosten (z.B. für den Anwalt) übernimmt.

Hinweis: Die exali.de Berufshaftpflicht-Konzepte IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht, Consulting-Haftpflicht, Anwalts-Versicherung sowie die Webshop-Versicherung sichern Rechtsverletzungen im Business umfassend ab.

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Über den Autor

Dirk Schiff ist Buchautor im Bereich Onlinemarketing und Gründer der SEO Agentur DirkSchiff.de in München.

UPDATE exali.de-Redaktion, 19.08. 2014:

Im Artikel spricht Dirk Schiff das Urteil des LG Köln (Aktenzeichen: 14 O 427/13) zum Fall PIXELIO von Januar 2014 an, demzufolge eine Urheberrechtskennzeichnung direkt im Bild angebracht werden muss. Der Grund: Bilder könnten direkt über die URL aufgerufen werden, womit der Urhebernachweis fehle. Das OLG Köln hat dieser Entscheidung nun widersprochen.

Bei der Möglichkeit des direkten Aufrufs eines Bildes handle es sich um eine „systemimmanente technische Begleiterscheinung des Internets“ – dem Nutzer sei es nicht zuzumuten, eine Bearbeitung des Bildes zur Kennzeichnung vorzunehmen.

Alle, die sich gefragt haben, wie sie die nachträgliche Bearbeitung all ihrer verwendeten Bilder bewältigen sollten, dürften nun also wieder aufatmen. Hoffentlich nicht nur bis zum nächsten Urteil…

 

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