Schon wieder Chaos auf einer Berliner Prestige-Baustelle: Architekt verklagt Bund

Egal ob Großflughafen, Elbphilharmonie oder Stuttgarter Hauptbahnhof – auf dem Planungspapier sehen diese aufwändigen Großbauprojekte noch beeindruckend und umsetzbar aus. In der Praxis läuft es dann aber meistens ganz anders: Einsprüche, Anforderungen, Wünsche – all diese Änderungen sprengen nicht nur den ursprünglichen Bauetat, sondern zehren auch an den Nerven der verantwortlichen Architekten. In Berlin ist es jetzt einem Stararchitekten zu bunt geworden: Er schmeißt sein Projekt hin – und der Bundestag steht blöd da. Und wie so oft bleibt die Frage, wer die Kosten des Horrorbaus zu tragen hat…

Wann geht´s endlich los?

Im schönen Regierungsviertel an der Spree steht das Marie-Elisabeth-Lüders Haus – ein verglaster Prachtbau, der unter anderem die Parlamentsbibliothek, die Geheimschutzstelle und das Sach- und Sprechregister beherbergt. 2003 wurde der Blickfang eingeweiht und als Meisterleistung von Stararchitekt Stephan Braunfels gefeiert.

Der Jubel hielt an als eben dieser Architekt 2010 den Spatenstich für den Erweiterungsbau setzte – bis 2012 sollte dann alles fertig sein. Pustekuchen! Im September 2015 hieß es dann, dass bis 2017 die Bauarbeiten beendet sein werden. Wer daran geglaubt hat, hat sich zu früh gefreut: Jetzt wurde bekannt, dass der Neubau nicht vor 2020 seine Pforten öffnen wird.

Nicht, dass Bauverzögerungen in Deutschland eine Seltenheit wären, aber was ist diesmal der Grund?

Baustart mit Hindernissen

Tatsächlich steht der ganze Bau des Elisabeth-Lüders-Haus unter einem schlechten Stern: Schon bei Baubeginn war klar, dass die Tragwerksplanung ein ausgeklügeltes Mess- und Überwachungsprogramm erfordern wird. Denn die zentrale Halle des Gebäudekomplexes wurde über einem bestehenden Versorgungstunnel errichtet, der für die Lasterhöhung nicht ausgelegt ist. Also musste der Ausgleich für die Tragwerkslasten auf beiden Seiten des Gebäudes äußerst kompliziert kontrolliert und geplant werden. Ein Drahtseilakt, der sicherlich jegliche Konzentration des Architekten erforderte…

Zwei Jahre nach dem Baustart des Erweiterungsgebäudes geriet das Konzept dann ordentlich ins Wanken: Der Neubau hat eine undichte Bodenplatte, das Gebäude muss saniert werden. Laut Terminplanung soll diese Sanierung 2018 abgeschlossen sein, doch dann muss die Technikebene im kompletten zweiten Untergeschoss erneuert werden. Währenddessen steigen die Kosten für den Unglücksbau munter weiter…

Vom „Sprung über die Spree“ zum Sturz ins kühle Nass

Wie so oft in solchen Fällen streiten sich Bauherren – in diesem Fall das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) – und der Architekt wer die Verantwortung für den Schaden zu tragen hat. In der Angelegenheit Braunfels gegen Bundesamt kommt noch hinzu, dass das Amt dem Architekten angeblich Honorare aus den vergangenen acht Jahren schulde. Laut Braunfels seien dies bereits 14 Millionen Euro – sogar sein Privathaus habe er zur Kostentilgung bereits verkaufen müssen.

Jetzt hat der Architekt das Projekt gekündigt und das BBR verklagt – wegen der Weigerung des Bundes, die ausstehende Vergütung der zahllosen Umplanungskosten sowie jedweden kostendeckenden Schadensersatz zu tragen. Nach Braunfels sei die Bauverzögerung nicht sein Fehler, das BBR weist währenddessen alle Vorwürfe zurück.

So oder so, was bleibt sind auf jeden Fall die ausstehenden Baukosten – die muss der Bund wohl oder übel zahlen. Doch wer gerichtliche Beweissicherungsverfahren, Mehrkosten sowie Anwaltshonorare bezahlen muss, ist noch unklar. 

Besser „haben“ als „brauchen“

Um nach einem solchen Baudebakel nicht komplett ohne Dach über dem Kopf dazustehen, tut der Architekt gut daran, sich gegen Berufsrisiken solchen Kalibers abzusichern. Über die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und (Bau-)Ingenieure von exali.de können sich Architekten gegen finanzielle Folgen durch Planungsfehler schützen. Mit der optionalen Leistungserweiterung des Honorar-Rechtschutzes übernimmt der Versicherer auch die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen bei zahlungsunwilligen Auftraggebern. 

Weiterführende Informationen:

© Vanessa Materla – exali AG