Die Top 3 Businessrisiken, die selbständige Consultants kennen sollten

Wer nur berät, muss für seine Fehler nicht haften? Das ist Quatsch und ein gefährlicher Irrglaube in der Consulting-Branche, der richtig teuer werden kann! Consultants müssen für Schäden, die sie durch ihre Beratungsleistung verursachen, genauso haften wie alle anderen Selbständigen. In diesem Artikel haben wir die drei größten Businessrisiken der Beraterbranche zusammengefasst und wie Sie sich als Freelancer:in, Selbständige:r oder Unternehmen vor teuren Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen schützen können.

Artikelübersicht:

Businessrisiken von Consultants: Das kann schiefgehen

Risiko Nummer 1: Berufliche Fehler

Risiko Nummer 2: Rechtsverletzungen

Businessrisiko Urheberrecht

Die richtige Absicherung für Consultants

Risiko Nummer 3: Cybercrime

Cybersicherheit: Tipps für Consultants

Cybercrime: So können Sie ihr Business schützen

Businessrisiken von Consultants: Das kann schiefgehen

Es gibt verschiedene Risiken, die Sie als Berater:in im Blick haben sollten – und zwar unabhängig davon, in welcher Branche Sie tätig sind. Ihr größtes Businessrisiko ist dabei, bei Ihren Kundinnen und Kunden finanzielle Schäden – im Versicherungsjargon spricht man hier von Vermögensschäden zu verursachen. Ein weiteres Risiko sind ebenfalls die Beschädigung von Objekten oder Gegenständen, sogenannte Sachschäden, oder die Verletzung von Personen (Personenschäden). Alle diese Schäden sind in der Regel auf einen Fehler bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Consultant zurückzuführen. Daher stellen tatsächlich Sie selbst das größte Risiko für Ihr Business dar.

 

Risiko Nummer 1: Berufliche Fehler

Egal in welchem Themengebiet (zum Beispiel IT-Lösungen, digitale Infrastruktur, Kommunikation, Coaching, Immobilien oder Personalwesen) Sie Ihre Kundinnen und Kunden beraten: Fehler können immer passieren. Eine Auswertung von echten, bei exali gemeldeten Schadenfällen zeigt: Berufliche Fehler gehören zu den häufigsten Ursachen für einen Schaden bei Consultants. Wie solche Fehler aussehen können, haben wir für Sie anhand einiger Beispiele zusammengefasst.

Haftung für Beratungsfehler

In der Consulting-Branche kursiert oft noch der gefährliche Irrglaube, dass jemand, der „nur“ berät, nicht haften muss. Diese Annahme ist falsch und kann teuer werden: Denn haftungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie als Consultant beraten oder selbst Konzepte umsetzen und ausführen Sie können für Schäden, die aus Ihren Fehlern und Versäumnissen resultieren, zur Verantwortung gezogen werden.

Nehmen wir beispielsweise an, Sie werden von einem Unternehmen mit einer Standortanalyse für eine neue Filiale beauftragt und im Anschluss stellt sich heraus, dass Sie dabei übersehen haben, dass ein Konkurrenzunternehmen in unmittelbarer Nähe ebenfalls eine Filiale eröffnet hat. In diesem Fall können Ihre Auftraggeber:innen nicht nur Schadenersatz für eine fehlerhafte Beratung, sondern auch für auf Grundlage dieser Beratung getätigte Investitionen geltend machen.

Fehlerhafte Standortanalyse

Genau das passierte übrigens einem über exali versicherten Unternehmensberater: Ein Apotheker hatte ihn mit der Standortanalyse für sein neues Geschäft beauftragt und bei der Recherche übersah der Consultant, dass in unmittelbarer Nähe des vom im empfohlenen Standortes etwa zur gleichen Zeit eine andere Apotheke eröffnen sollte. Das Ergebnis: Der verärgerte Kunde forderte Schadenersatz, da er bereits in die neue Apotheke investiert hatte und langfristige Verträge eingegangen war. Den kompletten Fall können Sie auch hier nachlesen: Mangelhafte Standortanalyse: Unternehmensberater soll Schadenersatz zahlen

Consultants als Sündenböcke

Nicht jede Schadenersatzforderung ist berechtigt, wie der Schadenfall einer Consulting-Firma zeigt, die von einer Gemeinde mit einer Beratung zur Straßenbeleuchtung beauftragt wurde. Diese wollte wissen, ob eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten zu Kosteneinsparungen führen würde. Die anschließende Analyse der Beratungsfirma kam zu dem Ergebnis, dass die Umrüstung tatsächlich ein Einsparpotenzial hat, woraufhin die Gemeinde die Umstellung durchführte. Einige Zeit später erhielten die Consultants jedoch plötzlich ein Schreiben des Rechtsanwalts der Gemeinde, in dem die Firma unter anderem für die Mehrkosten bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung, die fehlende Kostenersparnis durch die LED-Leuchten und weitere Mehrkosten verantwortlich gemacht wurde und 20.000 Euro Schadenersatz zahlen sollte.

Eine Überprüfung durch die Beratungsfirma ergab jedoch, dass die Mehrkosten in Bereichen entstanden waren, die nicht Gegenstand der vereinbarten Beratung waren, und dass die fehlende Energieeinsparung auf ein Versäumnis der Gemeinde zurückzuführen war. Da das Unternehmen über exali eine Consulting-Haftpflicht abgeschlossen hatte, leitete es das Anwaltsschreiben schließlich an uns weiter. Bei der anschließenden Prüfung des Falles kam der Versicherer ebenfalls zu dem Ergebnis, dass weder ein Beratungsfehler noch ein Versäumnis vorlag und beauftragte eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Abwehr der Schadenersatzansprüche. Für die Versicherungsnehmer:innen entstanden hier dank des integrierten passiven Rechtsschutzes keine zusätzlichen Kosten, aber der Fall zeigt, dass auch unberechtigte Ansprüche im schlimmsten Fall vor Gericht landen können, was gerade freiberufliche Berater:innen viel Zeit und vor allem Geld kostet.

Passiver Rechtsschutz erklärt

Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung bedeutet passiver Rechtsschutz, dass vom Versicherer nicht nur Leistungen für den Schadenersatz oder die Schadenregulierung übernommen werden, sondern auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Diese Abwehr können beispielsweise die Kosten für spezialisierte Rechtanwälte beziehungsweise Rechtsanwältinnen, Gerichtsverfahren, Sachverständige, Zeugenauslagen oder auch Reisekosten sein. Der passive Rechtsschutz ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflicht, da Freelancer:innen und Selbständige ein hohes Risiko tragen, dass Streitigkeiten mit ehemaligen Auftraggeber:innen vor Gericht landen.

Haftung für Beratungs-Versäumnisse

Manchmal besteht ein Fehler aber nicht darin, was jemand getan hat, sondern was eben nicht gemacht wurde. Denn: Auch ein Versäumnis zählt zu den beruflichen Fehlern, für die Sie als Consultant in Haftung genommen werden können. Sehr gut veranschaulicht das beispielsweise der Fall eines Energieberaters, der von einem Paar beauftragt wurde, die Förderung der KfW für den Austausch der Fenster ihres Heims zu beantragen. Leider übersah der Berater aber die Frist für die Einreichung der Dokumente für die Fördermittel, woraufhin die zuständige Behörde den Antrag auch prompt ablehnte. Die Folge: Das Paar forderte die entgangene Förderung direkt vom Energieberater zurück. Den kompletten Fall haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Vergessene Bestätigung sorgt für 4.000 Euro Schaden.

Headhunter vermittelt vorbestraften Finanzvorstand

Noch prekärer ist der Fall eines Headhunters, der von einem Unternehmen mit der Suche nach einem neuen Finanzvorstand beauftragt wurde. Der Headhunter wurde auch schnell fündig und der von ihm vorgeschlagene Kandidat wurde eingestellt. Nach einiger Zeit bemerkte das Unternehmen jedoch Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung, die sich als Schuld des Finanzvorstands entpuppten. Dieser wurde daraufhin genauer unter die Lupe genommen. Dabei stellte sich heraus, dass er wegen Betruges bereits vorbestraft war. Der Headhunter hatte sich auf die Angaben des Kandidaten verlassen und es versäumt, ein polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Die Kosten für die Einstellung, Einarbeitung und verursachten Unregelmäßigkeiten des Finanzvorstands verlangte das Unternehmen von dem Headhunter zurück: Eine Summe von rund 145.000 Euro! Den kompletten Fall können Sie hier nachlesen: Headhunter vermittelt vorbestraften Finanzvorstand.

Landwirt verpasst Subventionen

In diesem Schadenfall geht es um einen Unternehmensberater, der sich auf die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe spezialisiert hat. Er sollte einen Landwirt beraten, der mithilfe von Subventionen einen neuen Stall für seine Milchkühe bauen wollte. Die Voraussetzung für die Gewährung der Subventionen war dabei eine fristgerechte Einreichung der Planungsunterlagen, die der Landwirt aber übersah und so wurde der Antrag prompt abgelehnt. Eine Katastrophe, immerhin hatte er bereits mehr als 100.000 Euro investiert, die er nun vom Berater in Form von Schadenersatz zurückverlangte, immerhin hätte dieser ihn auf die Frist hinweisen müssen. Mehr zu diesem Fall finden Sie in diesem Artikel: Bauer sucht Unternehmensberater

Haftung für Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Als Consultant erhalten Sie oft einen tiefen Einblick in sensible Daten und /oder Betriebsgeheimnisse Ihrer Auftraggeber:innen. Manche Beratungstätigkeiten, etwa Unternehmensbewertungen, wirtschaftliche Due Diligence Prüfungen oder die Unterstützung bei Verhandlungen kommen deshalb meist mit strengen Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen. Diese beinhalten meist auch hohe Vertragsstrafen als Sanktionierung bei Verstößen. Doch auch ohne eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung gilt für Sie grundsätzlich die Geheimhaltungspflicht als vertragliche Nebenpflicht.

Das bedeutet: Die Vertragsparteien haben bei einem Projektvertrag generell die Pflicht, keine Informationen weiterzugeben, die den anderen bei Bekanntwerden Schaden zufügen können. Diese Geheimhaltungspflicht besteht immer, auch ohne eine gesonderte Vereinbarung. Wenn Sie diese Pflicht verletzen, beispielsweise durch eine fehlgeleitete E-Mail oder die eigenen Mitarbeiter:innen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Ihr Auftraggeber:innen haben die Möglichkeit, Schadenersatz von Ihnen zu fordern, Sie abzumahnen oder auch den Projektvertrag zu kündigen.

Tipp:

Wie schnell so eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht gehen kann, zeigt ein echter exali Schadenfall, beim dem einige IT-Freelancer:innen ihre Projekte zu detailliert in einem Business-Profil beschrieben haben: Wenn im Business-Profil zu viele Infos stehen

Risiko Vertragsrücktritt

Teure Schadenersatzforderungen sind aber nicht das einzige finanzielle Risiko, das sich aus Ihrer Beratungstätigkeit ergibt. Denn: Wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt, kann es auch passieren, dass Ihre Auftraggeber:innen vom Vertrag zurücktreten. Genau das erlebte ein freiberuflicher Consultant, der von den Initiator:innen eines Softwareentwicklungsprojektes beauftragt wurde, sie bei der Beschaffung von Fördermitteln zu beraten. Als der Freelancer den entsprechenden Antrag gerade fertiggestellt hatte, änderte die zuständige Behörde plötzlich die Förderrichtlinien - und damit war die gesamte Arbeit des Consultants hinfällig. Daraufhin traten die Auftraggeber:innen von dem Vertrag zurück.

Der Consultant musste nicht nur das bereits erhaltene Honorar zurückzahlen, sondern blieb auch auf rund 73 Stunden unbezahlter Arbeit sitzen. Kostenfaktor: rund 9.600 Euro. Zum Glück hatte er den Zusatzbaustein „Rücktritt vom Projektvertrag (RPC)“ zu seiner Consulting-Haftpflicht gebucht. Diese Leistungserweiterung sorgt dafür, dass der Versicherer die Kosten für vergebliche Aufwendungen (ohne Gewinnanteil und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) übernimmt, wenn Ihre Kundinnen und Kunden berechtigt vom Werkvertrag zurücktreten. Den kompletten Schadenfall finden Sie hier: Eigenschaden: Auftraggeber kündigt Werkvertrag

Individueller Schutz durch Zusatzbausteine

Consulting ist nicht gleich Consulting. Deshalb bietet die Consulting-Haftpflicht über exali verschiedene Zusatzbausteine an, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihr Beratungsbusiness anpassen können:

  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag: Wenn Ihre Auftraggeber:innen vom Vertrag zurücktritt, übernimmt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen, die dadurch entstehen, beispielsweise für Honorare oder bereits beauftragte Subunternehmen. Zusätzlich klärt der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob der Rücktritt der Auftraggeber:innen berechtigt war.
  • D&O-Versicherung für Interim-Manager:innen: Dieser Zusatzbaustein bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie nicht nur beratend für ein Unternehmen tätig sind, sondern auch unternehmerische Entscheidungen als Manager:in oder faktische:r Geschäftsführer:in auf Zeit im Unternehmen für Ihre Kundinnen und Kunden treffen und dabei für eine Pflichtverletzungen persönlich in Haftung genommen werden.
  • Mergers & Acquisitions Versicherung (M&A): Wählen Sie diesen Zusatzbaustein zu Ihrer Basis-Versicherung, sind Sie abgesichert, wenn Sie als Unternehmensberater:in Tätigkeiten aus dem M&A-Bereich ausüben (zum Beispiel Beratung bei Unternehmensverkäufen, Bewertung von Liegenschaften, Due Diligence Prüfungen oder bei der Unternehmensnachfolge).

Risiko Nummer 2: Rechtsverletzungen

Neben beruflichen Fehlern gehören Rechtsverletzungen zu den verbreitetsten Schadenursachen. Eine Auswertung der bei exali gemeldeten Schadenfälle hat ergeben, dass diese vier Rechtsverletzungen am häufigsten vorkommen:

Tatsächlich haben wir auch einige Beispiele aus echten Schadenfällen, bei denen Berater:innen eine Rechtsverletzung begangen haben.

Rechtsverletzung: SEO-Berater kopiert Website-Inhalte

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Dieses Sprichwort trifft auf einen SEO-Berater zu, der eigentlich nur einer Kampagne der Verbraucherzentrale NRW zu mehr Reichweite verhelfen wollte. Nur entschied er sich, die komplette Kampagne auf einer einzigen Homepage einzubinden - inklusive Logos, Buttons, Schriften und Original-Textbausteinen. Die Folge: Per Einschreiben erhielt er eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung wegen Marken- und Urheberrechtsverletzung. Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: SEO-Consultant kopiert Aufklärungskampagne

Businessrisiko Urheberrecht

Der Grund, warum die Verletzung des Urheberrechts zu den häufigsten Rechtsverletzungen zählt, liegt an sich auf der Hand: Grundsätzlich liegen die Rechte für Bilder, Videos, Texte oder Tonaufnahmen immer bei den Urheber:innen. Wer fremde Bild-, Video-, Audio- oder Textinhalte nutzen möchte, muss daher IMMER ein Nutzungsrecht mit den Urheber:innen vereinbaren. Deshalb sollte ein Projektvertrag auch immer die Nutzungs- und Urheberrechte der innerhalb des Vertrages entstandenen Kreationen (beispielsweise Texte, Fotoaufnahmen, Produkte) enthalten.

Um eine Verletzung des Urheberrechts zu vermeiden sollten Sie daher folgende Punkte beachten:

  • Nutzungslizenz: Erwerben Sie immer das Nutzungsrecht, wenn Sie Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Texte verwenden wollen, die Sie nicht selbst erstellt haben.
  • Achtung bei Datenbanken: Wenn Sie Inhalte über Datenbanken wie Adobe Stock, Audio Jungle und so weiter erwerben, achten Sie darauf, für welche Kanäle die Lizenz gilt.
  • Achtung Rechtstexte: Auch Rechtstexte wie beispielsweise AGBs sind urheberrechtlich geschützt!
  • ChatGPT und Co.: Wenn Sie KI-Programme zur Erstellung Ihrer Inhalte verwenden, prüfen Sie die Texte mittels einer Plagiatssoftware, bevor Sie sie auf Ihrer eigenen Webseite veröffentlichen.

Weitere Infos zum Thema Urheberrecht finden Sie auch im Gastartikel der Rechtsanwältin und Spezialistin für Urheberrecht Denise Himburg: Urheberrecht für Selbständige, Freelancer:innen und Unternehmen

Markenrechtsverletzung: Nutzung eines Slogans

In diesem Schadenfall wollte eine freiberufliche Beraterin mit einem knackigen Slogan auf Ihrem Profil auf der Business-Plattform Xing auf sich aufmerksam machen. Damit nicht genug: Sie benannte auch ein von ihr angebotenes Webinar so. Was sie nicht wusste: Ein anderes Unternehmen hatte sich den Spruch bereits als Wortmarke schützen lassen und so flatterte auch Ihre eine Abmahnung wegen Verletzung des Markenrechts ins Haus. Kostenpunkt: 100.000 Euro!!! Wie der Fall ausging, erfahren Sie in diesem Artikel: Markenrechtsverletzung durch XING-Slogan: Beraterin haftet

Die richtige Absicherung für Consultants

Diese realen Schadenfälle machen deutlich: Es gibt viele Risiken, die Beratern zum Verhängnis werden können. Hohe Schadenssummen haben zudem das Potenzial, das gesamte Business zu gefährden. In diesem Fall steht Ihnen die Consulting-Haftpflicht von exali zur Seite. Sie bietet optimalen Versicherungsschutz für Berater:innen, Interim-Manager:innen und Trainer:innen.

Dabei ist sie nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut. Das bedeutet, dass Sie für alle Tätigkeiten im Beratungsbereich abgesichert sind, ohne dass diese extra aufgezählt werden müssen. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung zunächst die Kosten für die Klärung der Schuldfrage (beispielsweise für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Sachverständige oder Gutachter:innen). Im Falle eines berechtigten Anspruchs übernimmt sie die Zahlung des Schadenersatzes. Egal wie der Fall ausgeht, mit einer guten Berufshaftpflichtversicherung sind Sie als Berater:in auf der sicheren Seite.

Risiko Nummer 3: Cybercrime

Die Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch. Ein (trauriger) Trend, der sich fortsetzt. Studien zeigen seit Jahren: Cyber-Attacken gehören zu den größten Businessrisiken für Unternehmen, aber auch für Selbständige und Freelancer:innen.

Businessrisiko Ransomware

Bei einem Ransomware-Angriff verschaffen sich Angreifer:innen Zugriff auf IT-Systeme oder Programme, verschlüsseln diese und verlangen von ihren Opfern Lösegeld (englisch: Ransom) für die Freigabe der befallenen Systeme oder Programme. Damit nicht genug: Oft stehlen die Kriminellen auch sensible elektronische Daten, etwa von Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartner:innen, und bieten diese im Darknet zum Verkauf an. Ein solcher Angriff kann fatale Folgen für Ihr Business haben - neben den Kosten für die Schadensbeseitigung wie die Reparatur beschädigter Systeme oder Programme auch Betriebsunterbrechungen und/oder Reputationsschäden.

Tipp:

Wie Ransomware funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Business zu schützen, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: So schützen Sie Ihr Business vor digitaler Geiselnahme

Businessrisiko Social Engineering

Unter Social Engineering versteht man die gezielte Manipulation von Menschen. Cyberkriminelle nutzen dabei Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft, Vertrauen oder Angst vor Autoritäten aus, um ihre Opfer dazu zu bringen, sensible Daten preiszugeben oder Sicherheitsvorkehrungen zu ignorieren. Besonders beliebt ist der so genannte Fake President Trick. Dabei geben sich die Angreifer:innen als Vorgesetzte aus, um Mitarbeiter:innen zu täuschen.

Gutscheine mit Fake President Trick ergaunert

In einem bei exali gemeldeten Schadensfall wurde beispielsweise der Mitarbeiter eines über exali versicherten Unternehmens angeblich vom Geschäftsführer kontaktiert und zum Kauf von Gutscheinkarten für den Google Play Store aufgefordert. Der Mitarbeiter kam dieser Bitte auch prompt nach und kaufte 15 Karten zu je 100 Euro, die er an den vermeintlichen Chef weiterleitete. Wenig später stellte sich heraus: Hinter der Anfrage steckte nicht der wirkliche CEO, sondern Betrüger:innen. Die 1.500 Euro waren trotzdem weg. Näheres zu diesem Fall haben wir auch in folgendem Artikel für Sie zusammengefasst: Fake President Trick: Wenn Betrüger:innen sich als CEO ausgeben

Cybersicherheit: Tipps für Consultants

Cybersecurity ist sowohl für Unternehmen als auch für (Solo-) Selbständige und Freelancer:innen enorm wichtig. Denn ein erfolgreicher Cyberangriff kann nicht nur Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, sondern auch auf das Ihrer Kundinnen und Kunden. Diese Schutzmaßnahmen können helfen, das Risiko zumindest zu minimieren:

Führen Sie regelmäßig Backups durch.

Die wohl wichtigste Schutzmaßnahme gegen Cyberangriffe ist die regelmäßige Offline-Sicherung Ihrer Daten. Daher: Erstellen Sie regelmäßig Backups Ihrer Arbeit und speichern Sie diese an verschiedenen Orten wie externen Datenträgern, Cloud etc.

Drei-Sekunden-Regel für E-Mails beachten

Gehen Sie grundsätzlich vorsichtig mit E-Mails um und öffnen Sie nicht leichtfertig Anhänge oder klicken Sie auf Links. Machen Sie sich stattdessen die Drei-Sekunden-Regel zu eigen und stellen Sie sich folgende Fragen:

Gerade bei unbekannten Absender:innen und E-Mails, die Sie nicht erwartet haben, helfen die folgenden Sicherheitschecks:

Führen Sie regelmäßig Updates durch

Achten Sie grundsätzlich darauf, dass Ihre IT-Systeme (z.B. Betriebssystem), alle von Ihnen genutzten Programme (Antivirensoftware, Adobe Creative Cloud, Buchhaltungssoftware, Rechnungssoftware, CRM-Tools etc.) sowie die Apps auf Ihrem Smartphone immer die neueste Version verwenden.

Multi-Faktor-Autorisierung

Gerade bei externen Tools und Plattformen oder Software-Anbieter:innen sollten Sie immer eine Multi-Faktor-Autorisierung, mindestens aber eine Zwei-Faktor-Autorisierung nutzen. Das gilt auch für soziale Netzwerke oder Business-Plattformen, insbesondere dort, wo Sie Werbung schalten.

Vorsicht bei öffentlichen Netzwerken

Wenn Sie unterwegs (z.B. im Zug, am Flughafen oder im Café) in öffentlichen Netzwerken arbeiten, verwenden Sie immer ein VPN, damit Ihre Daten nicht unverschlüsselt im Internet sind.

Cybercrime: So können Sie ihr Business schützen

Das größte Problem beim Thema Cybersicherheit ist: Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz vor Cybercrime. Daher sollten Sie für den Ernstfall vorsorgen, denn verschlüsselte oder beschädigte IT-Systeme oder Programme, sowie gestohlene Daten können sehr schnell sehr teuer werden. exali bietet aktuell sowohl für Freelancer:innen, als auch für Unternehmen folgende Lösungen an.

Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Der Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) lässt sich zu Ihrer Consulting-Haftpflicht dazu buchen und schützt Sie vor Folgen von Cyberkriminalität. Die Vorteile der DCD sind dabei:

  • Hacker-Schäden an eigenen IT-Systemen sind abgesichert
  • Schutz bei Ransomware-Attacken (inklusive Lösegeldzahlung)
  • Übernahme der Kosten/Mehrkosten, um eine Unterbrechung im Business zu vermeiden oder zu verkürzen
  • Schutz bei Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeitende)
  • Übernahme von Lösegeldforderungen

Zudem werden mit der DCD auch die Kosten für PR- und Krisenmanagement, sowie spezialisierte Anwältinnen beziehungsweise Anwälte und Computer-Forensik-Spezialist:innen.

Die Cyber-Versicherung über exali

Die eigenständige Cyber-Versicherung richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen und sichert bereits im Basisschutz Cyber-Eigenschäden wie verschlüsselte oder beschädigte IT-Systeme, Programme und Daten ab. Vorteile der Cyber-Versicherung:

  • Unverzügliche Notfallhilfe (24/7) bei Cyber-Angriffen durch IT-Expertinnen und -Experten
  • Rasche Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme und Daten
  • Sicherheitsanalyse und -verbesserung mitversichert
  • Optional erweiterbarer Schutz durch Zusatzbausteine wie Cyber-Betriebsunterbrechung, Cyber-Erpressung oder Cyber-Haftpflicht
  • IT-Sicherheitsrabatt bei hohem Sicherheitsstandard