Risiken für Blogger:innen: So sichern Sie sich richtig ab
Richtig bloggen: Diese Risiken drohen
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Hegen Sie den Wunsch, mit Ihrem Blog Geld zu verdienen, genügt es leider nicht, ein Website zu erstellen und fröhlich drauflos zu schreiben. Das kommerzielle Bloggen unterliegt gesetzlichen Regeln, die Sie unbedingt einhalten sollen – denn eine Missachtung dieser Vorschriften hat Folgen, die von einer saftigen Geldbuße bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen können.
Risiko 1: Gewerbeanmeldung
Wollen Sie mit Ihrem Blog dauerhaft Geld verdienen, müssen Sie unabhängig von Thematik und Größe ein Gewerbe anmelden. Gehen Sie diesen Schritt lieber früher als später, denn bei einer verspäteten Gewerbeanmeldung drohen Geldbußen. Treiben Sie es in dieser Hinsicht besonders weit und schieben den Gang zur Behörde dauerhaft auf, kann es auch zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung kommen.
Risiko 2: Steuern
Generieren Sie Einnahmen, dann müssen Sie die auch versteuern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Damit sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit, sofern Sie im vorigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaftet haben und der Umsatz im nächsten Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Auch das Thema Gewerbesteuer wird für Sie vermutlich erst später relevant, denn diese müssen Sie erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.000 Euro entrichten. Um die Einkommenssteuer kommen Sie allerdings nicht herum – diese legt das Finanzamt nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung fest.
Risiko 3: Sachgeschenke
Sind Sie als Blogger:in etwas etablierter, ist es gut möglich, dass Unternehmen von Ihrer Reichweite profitieren wollen. Das geschieht gern in Form von Geschenken wie Produkte oder Dienstleistungen, die Sie im Anschluss auf Ihrem Blog bewerten sollen. Behandeln Sie dort zum Beispiel die neuesten Trends der Gaming-Szene, erhalten Sie vielleicht einige Spiele, die Sie nach der Besprechung auf Ihrem Blog behalten dürfen. Oder Sie werden zu Veranstaltungen eingeladen und erhalten kostenlose Übernachtungen in Hotels.
Merken Sie sich deshalb unbedingt: Wenn Sie für ein Unternehmen Werbung machen, handelt es sich bei einem überlassenen Gegenstand NICHT um ein Geschenk – schließlich erbringen Sie dafür eine Gegenleistung. Das Steuerrecht bezeichnet das als „geldwerten Vorteil“, da Sie sozusagen für eine Leistung entlohnt werden. Aus diesem Grund müssen Sie Sachgeschenke ebenso versteuern wie alles andere auch, sobald sie einen Wert von 10 Euro übersteigen. Bleiben wir beim eingangs erwähnten Gaming-Beispiel: Sie erhalten von einer/einem Publisher:in ein Spiel im Wert von 60 Euro. Nachdem Sie dieses Spiel in Ihrem Blog besprochen haben, dürfen Sie es behalten. Sie sind verpflichtet, diese 60 Euro als Sacheinnahme zu versteuern, da sich Ihr Gewinn um exakt diesen Betrag erhöht.
Risiko 4: Rechtsverletzungen
Wer einen Blog betreibt, fügt oft Fotos, Grafiken oder Memes in Beiträge ein. Denn Textwüsten liest keiner gerne! Im Netz wimmelt es nur so von Seiten, auf denen Bilder kostenlos zum Download angeboten werden. Aber Achtung: Das heißt nicht, dass Sie diese einfach so auf Ihrem Blog veröffentlichen dürfen.
Das Urheberrecht bestimmt nämlich sehr genau, welche Werke gesetzlich geschützt sind. Dieser Schutz greift, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Gerade in Bezug auf Fotos, bei denen die/der Fotograf:in den Aufnahmeort samt Bildausschnitt ausgewählt und ein Motiv nach eigenem Ermessen inszeniert hat, ist das der Fall.
Bevor Sie also zum Beispiel ein fremdes Bild verwenden, muss die/der Urheber:in Ihnen die Nutzungsrechte daran einräumen. Das geschieht häufig über Bildagenturen, die Bildrechte stellvertretend für die Fotograf:innen vermarkten. Hier können Sie für kleine Beträge Bilder für den eigenen Gebrauch erwerben.
Nutzungsvertrag beachten
Doch Achtung! Auch hier gibt es einen Nutzungsvertrag mit bestimmten Regeln, wo und wie Sie die Bilder verwenden dürfen und wie und in welchem Umfang die/der Urheber:in des Bildes genannt werden muss. Dafür sollten Sie in jedem Fall die Lizenzbedingungen genau lesen und sich an die Vorgaben dort halten. Halten Sie diese Vorgaben nicht ein, begehen Sie in der Regel eine Urheberrechtsverletzung. Mittlerweile gibt es sogar Unternehmen, die sich dem Aufdecken solcher Verstöße verschrieben haben. Werden sie bei Ihnen fündig, drohen Ihnen neben Abmahnungen und Bußgeldern schlimmstenfalls auch der Gang vor Gericht. Noch mehr zum Thema Bildrechte lesen Sie im Detail unter Bilder rechtssicher verwenden: Alle Infos im Überblick.
Flattert eine Abmahnung ins Haus, ist der Schreck also verständlicherweise erst einmal groß. Doch mit der richtigen Reaktion können Sie sich viele Unannehmlichkeit von Vorneherein ersparen. Im Artikel Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig erklären wir Ihnen, wie Sie im Falle eines Falles korrekt handeln.
Tatsächlich ist eine Abmahnung sogar dann möglich, obwohl sich die/der Nutzer:in an alle Regeln der Lizenzvereinbarung gehalten hat – das bekamen wir bei exali selbst zu spüren. Den Fall dazu können Sie im Artikel „Abmahnung aboutpixel: Lizenzbedingungen eingehalten und trotzdem vor Gericht“ nachlesen.
Texte und Zitate sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt
Das Urheberrecht besteht nicht nur bei Bildern, Memes und Grafiken, sondern gilt ebenso für Texte, daher ist auch bei der Verwendung von Zitaten Vorsicht geboten. Ein verwendetes Zitat muss stets einen Zweck erfüllen und darf nicht einfach nur dazu dienen, Ihr eigenes Werk zu verschönern. Im Artikel Zitatrecht: Was beim Zitieren erlaubt ist und was nicht erhalten Sie ausführlichere Informationen zum Thema.
Risiko Markenrecht
In Sachen Rechtsverletzungen kann nicht nur das Urheberrecht Blogger:innen gefährlich werden. Auch das Markenrecht hat seine Tücken! Findet etwa die eingetragene Wortmarke eines Unternehmens den Weg in die Domain Ihres Blogs, müssen Sie mit einer Abmahnung der/der Markeninhaber:in rechnen. Exakt solche Auseinandersetzung bestritten die Blogger:innen der „Fanblogs“ von Windows und IKEA. Die Fälle gibt es hier: „Markenstreit: Microsoft droht Windows-Bloggern mit Unterlassungsklage“, „Der Fall IKEA Hackers: Domainrechtsverletzungen mit unangenehmen Folgen.“
Nicht nur Großkonzerne sollten sich mit dem Markenrecht auseinandersetzen. Auch Freelancer:innen, Selbständige und Gründer:innen sind gut beraten, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die wichtigsten Punkt gibt es hier: Markenrecht für Selbständige – darauf kommt es an.
Risiko 5: Schleichwerbung
Die Zusammenarbeit mit Werbepartner:innen ist ein lohnendes Instrument, um mit Ihrem Blog Geld zu verdienen. Allerdings legt das Gesetz eindeutig fest, dass Sie Werbung und redaktionelle Inhalte für Besucher:innen Ihres Blogs ganz klar voneinander unterscheidbar machen müssen. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt, Werbung als Information zu tarnen (§ 3 Nr. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage zum UWG).
Deshalb gilt für Blogger:innen: Es muss auf jedem Blog für Besucher:innen erkenntlich sein, bei welchen Beiträgen es sich um redaktionelle Inhalte handelt und welche Inhalte werblich sind. Das heißt, Blogger:innen müssen entsprechende Werbung nicht nur optisch deutlich vom restlichen Inhalt trennen, sondern auch eindeutig mit Wörtern wie „Werbung“ oder „Anzeige“ kennzeichnen.
Mit der Einhaltung dieser Vorgaben senken Sie nicht nur das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten, sondern präsentieren Ihren Blog zudem als seriöses Webprojekt. Am besten setzen Sie von Anfang an auf Transparenz.
Die weitläufig gebrauchten Hinweise „Sponsored“, „Sponsored Post“ oder „Gesponsert“ reichen nicht als Kennzeichnung aus (Urteil LG München I, 31.07.2015, Az: 4 HK O 21172/14). Auch Produkttests, die durch Unternehmen beauftragt oder unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein.
Sonderfall Bannerwerbung
Bei der Gattung Bannerwerbung handelt es sich um einen Sonderfall: In Bezug auf die Bannerwerbung hat sich die Rechtsprechung zugunsten von Bloggern und Seitenbetreibern geändert. Werbebanner auf Webseiten müssen nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet werden, weil der durchschnittliche Internetznutzer diese als Werbung identifizieren kann. Trotzdem ist Vorsicht geboten, weil es noch keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu gibt! In diesem Fall gilt: Lieber zu viel als zu wenig.
Risiko 6: Impressum
Für alle, die eine Website betreiben, existieren rechtliche „Basics“, an die Sie sich auch als Blogger:in unbedingt halten sollten, wenn Sie Bußgelder und Abmahnungen vermeiden wollen. Als Erstes zu nennen ist in diesem Zusammenhang wohl die Impressumspflicht. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ist für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ ein Impressum vorgeschrieben, was jede:n Blogger:in trifft, die/der nicht rein privat bloggt und vorhat, mit ihrem/seinem Blog Geld zu verdienen. Eine weitere Vorschrift beinhaltet § 55 Rundfunkstaatsvertrag. Demnach benötigt jeder Blog ein Impressum, der (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die nicht nur persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Diese Bestimmung wird in einigen Fällen auch auf Blogger zutreffen. Auch § 18 des Medienstaatsvertrags regelt weitere Informationspflichten und Auskunftsrechte.
Ein Impressum muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Seitenbetreiber:in/Verantwortliche:r mit Name, Vorname und Anschrift
- Kontaktdaten der/des Seitenbetreiber:in (E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer)
- Bei Unternehmen: Die Rechtsform, Vertreter:in, der Registereintrag und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Das Impressum muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ auf der Seite eingebunden sein. Blogger:innen sollten – um auf der sicheren Seite zu sein – das Impressum als eigenen Menüpunkt in der Navigation einbinden, der von jeder Unterseite des Blogs erreichbar ist.
Zweck dieser Vorschriften ist, Nutzer:innen die grundlegenden Informationen zur/zum Betreiber:in einer Website zur Verfügung zu stellen und eine:n Ansprechpartner:in (unter anderem für juristsiche Angelegenheiten) zu bieten.
Risiko 7: Datenschutz
Neben einem Impressum benötigt Ihr Blog auch eine Datenschutzerklärung. Auch sie muss von jeder Unterseite Ihres Blogs aus erreichbar sein und präzise darüber informieren, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchem Zweck erheben, speichern und verarbeiten. Dazu gehören auch die Einbindung von Social-Media-Plugins, der Umgang mit Kommentaren oder der Einsatz von Programmen wie Google Analytics.
Wichtig ist hier: Die Besucher:innen Ihres Blogs müssen die Möglichkeit haben, die Verarbeitung ihrer Daten zu unterbinden. Am sichersten fahren Sie in dieser Hinsicht mit einem sogenannten Opt-in-Banner, dass Ihre Nutzer:innen nicht nur über die Verwendung von Cookies informiert, sondern auch eine aktive Zustimmung zur Verarbeitung der Daten einfordert.
Einen guten Überblick über das Thema DSGVO und Bloggen liefert die Website Blog Your Thing.
Risiko 8: Cyberkriminalität
Wenn Sie einen Blog betreiben, sind Sie neben den Inhalten auch für dessen Sicherheit verantwortlich. Denn längst haben Cyberkriminelle auch Blogs als lohnendes Ziel entdeckt, um Daten zu erbeuten oder für automatisierte Angriffe Ihr Kontaktformular zu kapern. Denn vernachlässigen Sie dieses Thema, machen Sie sich im schlimmsten Fall eines Datenschutzverstoßes schuldig, der Straf- und Bußgelder nach sich zieht. Zusätzlich kann es sein, dass Ihr Hosting-Anbieter Ihre Website aus Sicherheitsgründen erst einmal sperrt.
Nutzen Sie daher stets die aktuellste Version Ihres Browsers, verwenden Sie sichere Passwörter und sichern Sie regelmäßig Ihre Daten. Welche Züge das Thema Cyberkriminalität im Zusammenhang mit Blogging annehmen kann, zeigt ein Schadenfall, in dem Hacker:innen einen Blog als Verteilerzentrum für Schadsoftware missbrauchten.
Berufshaftpflicht für Blogger:innen - So schreiben Sie gut abgesichert
Selbst wenn Sie sich an sämtliche Spielregeln halten, ist es dennoch möglich, dass Sie einmal ins Visier einer Abmahnanwältin oder eines -anwalts geraten. Oder ein unachtsamer Klick sorgt für ein widerrechtlich genutztes Bild auf Ihrer Website. Deshalb sollten sie frühzeitig auf eine gute Berufshaftpflicht setzen, die sie im Ernstfall umfassend absichert. Die Media-Haftpflicht über exali bietet Blogger:innen optimalen Schutz, zugeschnitten auf ihr Business und ist bei Schadenersatzforderungen, Abmahnungen sowie Rechtsverletzungen an Ihrer Seite. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie nicht hauptberuflich bloggen, sondern einen Nebenerwerb betreiben.
Im Fall einer Abmahnung, zum Beispiel wegen einer Rechtsverletzung oder wegen eines Datenschutz-Verstoßes, prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Abmahnung berechtigt ist (beispielsweise übernimmt er Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten). Im Fall einer berechtigten Schadenersatzforderung übernimmt die Versicherung deren Zahlung.
Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) können Blogger:innen zudem ihr eigenes Business bei einem Hackerangriff oder anderen Arten von Cyberkriminalität absichern (beispielsweise bei DoS-Attacken, Cyber-Erpressung oder Datendiebstahl). Dann trägt der Versicherer im Falle eines Angriffs die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme, die Beauftragung von Computer-Forensik-Spezialistinnen und -Spezialisten oder für Krisenmanagement und PR.