Abmahnung aboutpixel: Lizenzbedingungen eingehalten und trotzdem vor Gericht
Bild-Abmahnung: Urheberrecht verletzt?
Wir predigen bei exali.de immer wieder, dass Abmahnungen jeden treffen können. „Schon ein kleines Versehen kann eine Abmahnung inklusive Schadenersatz auslösen“ lautet unser Credo. Im vergangenen Jahr hat es uns tatsächlich selbst getroffen.
Hier die ganze Geschichte unserer Abmahnung:
Wir haben bei exali.de früher viele Bilder über das inzwischen abgeschaltete Bildportal aboutpixel.de gekauft. Im Jahr 2011 haben wir dort Nutzungsrechte für ein Bild namens „Farbtanz“ von der Fotografin Petra B. erworben.
Das Bild haben wir in unseren News & Stories (früher InfoBase) in einen Artikel eingebunden und wie gefordert die Fotografin im Impressum erwähnt.
Abmahnung trotz eingehaltener Lizenzbedingungen
Als uns schließlich im Oktober 2016 der Rechtsanwalt Sascha Sch. im Auftrag der Fotografin Petra B. eine Abmahnung schickte, sind wir fest davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein Versehen handeln musste. Immerhin hatte der Anwalt einen Screenshot unseres Impressums beigefügt, in dem der Name des Bildes und die Fotografin vermerkt waren – genau so, wie es die Lizenzbedingungen gefordert hatten.
Hintergrund
Die aboutpixel.de-Lizenzbedingungen sehen vor, dass der:die Urheber:in des Bildes entweder direkt am Bild oder im Impressum genannt werden soll. Fotografen und Fotografinnen, die über eine Plattform verkaufen, stimmen diesen Bedingungen übrigens ebenfalls zu, wenn sie ihr Bild auf dem Portal anbieten.
Unterlassungserklärung nach Abmahnung nicht unterzeichnet
Mit ein bisschen googlen lässt sich schnell herausfinden, dass Rechtsanwalt Sascha Sch. Urheberrechtsklagen offensichtlich zu seinem Spezialgebiet erklärt hat. In dem 25 Seiten langen Schreiben an uns forderte er, dass wir eine Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt 1.171,44 Euro bezahlen. Diese Forderung setzt sich aus 600 Euro Schadenersatz für die Fotografin und 571,44 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen.
Da wir alle Lizenzbedingungen des Bildportals aboutpixel.de erfüllt hatten und die Nutzungsrechte am Bild rechtmäßig erworben hatten, entschieden wir uns gegen die Abmahnung vorzugehen. Kleiner Hinweis: Im Fall einer Abmahnung sollte immer sofort ein Anwalt, eine Anwältin oder die Berufshaftpflicht eingeschaltet und nie eigenmächtig verhandelt werden. Auch wir haben uns direkt an unseren Anwalt gewandt.
Achtung
Wer eine Berufshaftpflichtversicherung hat, muss immer zuerst die Versicherung informieren, diese kümmert sich dann gemeinsam mit Ihnen um die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin. Wer eigenmächtig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz!
Verhandlung wegen Urheberrechtsverletzung
Nach langem hin und her – wir hatten zwischenzeitlich Gegenklage gegen die Abmahnung eingelegt – kam es schließlich im Oktober 2017 zur Verhandlung am Münchner Landgericht. Zuvor hatte Rechtsanwalt Sascha Sch. die Verhandlung wegen Terminproblemen mehrfach verschieben lassen. Eigentlich war auch die Fotografin Petra B. zu der Verhandlung geladen, sie erschien jedoch nicht.
In der Verhandlung legte unser Rechtsanwalt dar, dass wir nicht nur das Bild – beziehungsweise das Nutzungsrecht daran – auf aboutpixel.de vollkommen legal erworben haben, sondern auch die Fotografin inklusive Link in unserem Impressum genannt hatten. Rechtsanwalt Sch. hielt dagegen, dass das Urheberrecht vorsehe eine Kenntlichmachung des Urhebers oder der Urheberin müsse dem Werk zuordenbar sein. Einfach gesagt: Es muss klar sein, welche Urheberrechtsnennung zu welchem Bild auf der Seite gehöre.
Und genau hier liegt das Problem: Wir haben uns an die Lizenzbedingungen gehalten, die das Bildportal vorschreibt und die Fotografin nicht am Bild, sondern im Impressum der Seite genannt. Nebenbei bemerkt, muss auch die Fotografin diese Lizenzbedingungen gekannt haben, als sie ihre Bilder dort zum Verkauf anbot. Nun stand die Frage im Raum, ob die AGB von aboutpixel.de dem Urheberrecht entsprechen oder nicht.
Die Entscheidung vor dem LG München
Nachdem beide Rechtsanwälte ihre Auffassung darlegen konnten, kam es schließlich auf den Richter an. Der Richter empfahl uns einen Vergleich einzugehen und uns gütlich mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zu einigen. Im Falle eines Urteils, so deutete der Richter an, würde er gegen uns entscheiden. Denn auch seiner Meinung nach seien die AGB des Bildprotals nicht weitreichend genug.
Rechtsanwalt Jan Hassold, LL.M., von der Kanzlei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB in Augsburg, die exali.de-Geschäftsführer Ralph Günther in diesem Fall außergerichtlich sowie vor Gericht vertreten hat, meint:
Nun stand unser Geschäftsführer vor der schweren Entscheidung: Sollte er einen Vergleich eingehen, obwohl wir nach wie vor nicht der Meinung waren, etwas falsch gemacht zu haben oder sollte er ein Urteil gegen uns riskieren und anschließend in Berufung gehen?
Die Entscheidung fiel schließlich auf den Vergleich. Nicht weil wir der Meinung sind, dass die Zahlung gerechtfertigt ist, sondern weil unser Geschäftsführer kein positives Urteil für Rechtsanwalt Sascha Sch. riskieren wollte.
Hintergrund: Dieses hätte der Rechtsanwalt in der Zwischenzeit für seine Zwecke nutzen können, um in weiteren Abmahnungen von Petra B.gegen aboutpixel-Nutzer:innen „Druck zu machen“. Das wäre nämlich der Fall gewesen, bis eine Verhandlung vor einem Berufungsgericht hätte stattfinden können. Zudem war der Vergleich so gestaltet, dass es für den Rechtsanwalt vermutlich betriebswirtschaftlich wenig attraktiv ist, weitere ähnlich gelagerte Verfahren anzustreben und es musste selbstverständlich keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese Punkte waren unserem Geschäftsführer besonders wichtig.
Der Vergleich kostete uns schließlich 250 Euro Schadenersatz an die Fotografin, 300 Euro Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt und die Verpflichtung, das Bild von unserer Seite zu nehmen und nicht mehr zu verwenden. Dazu kam noch die Rechnung für unseren eigenen Rechtsanwalt von knapp 1.800 Euro. Nicht mitgerechnet sind hier die Zeit und der Ärger, den uns der ganze „Spaß“ gekostet hat.
Ärgerliche Abmahnung für exali.de
Unser Fall zeigt deutlich: Auch wenn Bilder bei offiziellen Bildportalen gekauft und die Lizenzbedingungen erfüllt werden, ist eine Abmahnung – auch wenn dies erst einmal absurd klingt – nicht ausgeschlossen. Wir versuchen bei exali.de die Versicherungen immer auf die Risiken des tatsächlichen Business abzustimmen. Deshalb schützen alle Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de im Falle einer Abmahnung. Wären wir – was wir leider nicht können – bei exali.de versichert, hätte der Versicherer in diesem Fall nicht nur die Rechtsanwaltskosten, sondern auch die abgestimmte Vergleichszahlung übernommen.