Tierischer Streit: Wer hat das Copyright am Affen-Selfie?

Angela Merkel hat es mit der deutschen Fußballnationalmannschaft getan, Barack Obama sogar auf der Beerdigung von Nelson Mandela und US-Sternchen Miley Cyrus macht es fast täglich: Das Selfie. Millionen User folgen dem Hype und posten Selbstportraits auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram. Ein Affe im indonesischen Dschungel hat diesen Trend schon im Jahr 2011 „erkannt“ und mit der Kamera eines britischen Fotografen Selfies geschossen. Süß, witzig – und Grund für einen handfesten Urheberrechtsstreit: Denn wer die Rechte an den Affen-Selfies hat, ist nicht ganz klar.

Die Geschichte des diebischen Makaken-Affen, seinem Selfie und die Frage nach dem Copyright der tierischen Bilder stehen heute auf der exali.de Info-Base im Zentrum der Aufmerksamkeit. *Mit aktuellem Update*

Update April 2018:

 

PETA und der Fotograf David Slater haben sich im Spätsommer 2017 auf einen Vergleich geeinigt. Darin verpflichtete sich PETA die Klage zurückzuziehen, im Gegenzug wollte der Fotograf 25 Prozent der Einnahmen, die er mit dem Affenselfie macht, an eine Tierschutzorganisation spenden, die sich um den Erhalt des Lebensraumes der Affen kümmert.

 

Nun die Überraschung:

 

Das zuständige US-Berufungsgericht hat den Vergleich nicht angenommen und angekündigt, dass es nun doch zu einem Urteil in dem Streit ums Affenselfie kommen wird. Scheinbar möchten die Richter endgültig Ruhe in die Diskussion um die Frage bringen, ob ein Tier Urheberrechte besitzen kann oder nicht. Denn zur Begründung nennt das Gericht unter anderem die Tatsache, dass der Affe Naruto nicht Teil dieses Vergleichs ist und deshalb theoretisch die Möglichkeit bestünde, dass erneut im Namen des Affen geklagt werde. Nun wird also demnächst gerichtlich entschieden, ob Naruto oder der Fotograf die Rechte am Affenselfie hat.

 

Update August 2016:

Während die US-Copyright Behörde im knapp 1300 Seiten langen „compendium of u.s. copyright office practices“ klarstellt, dass bei Werken, die nicht von Menschen erstellt wurden, kein Copyright anerkannt wird, hat sich auch die Tierschutzbehörde PETA in den Streit ums Affen-Selfie eingemischt.

 

Im Jahr 2015 hat PETA versucht den Affen zum rechtlichen Urheber des Bildes zu machen. Im amerikanischen Rechtssystem kann ein „nächster Freund“ Klage einreichen, falls der Betroffene selbst nicht dazu in der Lage ist. Deshalb wollte die Tierschutzorganisation zusammen mit der Affenforscherin Antje Engelhardt (die den Affen von Geburt an kenne und deshalb als „nächster Freund“ gelte) das Copyright erstreiten. Doch auch hier erteilten die Behörden eine Absage. Da Tier nicht zu einer Copyright-Klage berechtigt sei, könne das auch ein „nächster Freund“ nicht für den Affen übernehmen.

 

Jetzt die aktuellste Entwicklung: PETA geht in Berufung und möchte (nun ohne die Affenforscherin) als „nächster Freund“ noch einmal versuchen das Copyright für den Affen zu erstreiten. Für den Außenstehenden mag dies eine amüsante Geschichte sein, doch für den Fotografen ist der Streit vor allem kostenintensiv. Im amerikanischen Rechtssystem werden Gerichtskosten in der Regel von jeder Partei selbst getragen, egal wie der Streit endet.

 

Wie alles begann:

Die Entstehungsgeschichte der Affen-Fotos

Der Tierfotograf David Slater wollte vor drei Jahren (inzwischen vor 5 Jahren) im Nationalpark von Nord-Sulawesi Aufnahmen einer Affenherde machen. Wie es zu den ungewöhnlichen Affen-Selfies kam, berichtete er nun der britischen Zeitung „The Telegraph“.

Der Brite verbrachte im Jahr 2011 mehrere Tage gemeinsam mit den Tieren, als einer der Affen das Equipment des Fotografen entdeckte. Vollkommen fasziniert von seiner eigenen Spiegelung drückte der Makake zufällig auf den Auslöser. Das Klick-Geräusch der auslösenden Kamera sorgte für einige Aufregung in der Affenbande und so entstanden hunderte Fotos. Mit dabei: das inzwischen weltberühmte Affen-Selfie!

Urheberrechtstreit um Affen-Selfies

Die Selbstportraits des Affen stehen nun auf Wikimedia – einem „freien Medienarchiv“ der Wikipedia-Betreiber – zum kostenlosen Download zur Verfügung. Dagegen wollte Slater vorgehen und forderte die Löschung des Selfies bei Wikimedia. Die Betreiber haben abgelehnt, die Begründung: Das Bild wurde von einem Tier aufgenommen, Tiere können nicht Inhaber von Urheberrechten sein und daher ist das Selfie als gemeinfrei zu betrachten.

Natürlich sieht der Fotograf dies anders und argumentiert, dass er nicht nur die Fotoreise in den indonesischen Nationalpark organisiert und bezahlt habe, sondern auch Besitzer der Kamera sei, auf der das Foto gemacht und gespeichert wurde. Nachdem er also alle Rahmenbedingungen gestellt hat, die zur Entstehung des Bildes geführt haben, sei er auch Urheber des Fotos und habe Anspruch darauf, dass es aus der kostenlosen Datenbank gelöscht wird.

Im Interview mit dem Telegraph ärgert sich David Slater besonders, dass Wikimedia das Bild zur Verfügung stellt, bevor ein Gericht die Urheberrechtsfrage geklärt hat.

US Copyright Office: Auf Affenselfies gibt´s keine Rechte

Ein Gericht hat sich zwar noch nicht geäußert, aber die verantwortliche amerikanische Behörde: Das US Copyright Office ist dafür zuständig über Urheberrechtsfragen zu entscheiden.

Die Experten stellten nun klar, dass nach amerikanischem Recht kein Urheberrecht geltend gemacht werden könne, wenn ein Werk von einem Tier erstellt wurde. Schlechte Nachrichten also für David Slater: Nach amerikanischem Recht hat der Fotograf keine Urheberrechte an den Affen-Portraits. Deshalb müssen die Bilder (vorerst) wohl auch nicht von Wikimedia entfernt werden.

Wer hat nun die Rechte am Tierfoto?

Der Münchner Rechtsanwalt Christos Paloubis beleuchtet den Fall in seinem Blog hingegen nach deutschem Recht. Demnach hätte der Fotograf Pech, denn nach § 72 UrhG, hat der Ersteller (also in diesem Fall der Affe) das Schutzrecht an dem Foto. Tiere können aber keine Rechteinhaber sein und deshalb wäre Wikimedia mit seiner Argumentation in Deutschland vermutlich erfolgreich.

Da ein Tier-Selfie eher die Ausnahme ist, gilt für alle Anderen: Bei der Verwendung von Fotos muss immer auf die Bildrechte geachtet werden, denn: Eine Urheberrechtsverletzung kann teuer werden. Wer zum Beispiel auf seiner Website (aus Versehen) Bilder verwendet, für die er kein Nutzungsrecht besitzt, öffnet einer Abmahnung inklusive Geldforderung Tür und Tor.

Da eine Urheberrechtsverletzung schneller geschieht, als so manchem Freelancer lieb ist, empfiehlt sich der Abschluss einer guten Berufshaftpflicht, die auch Rechtsverletzungen mit abdeckt – im Idealfall mit weltweitem Versicherungsschutz und zwar ohne die Voraussetzung einer juristischen Vorab-Prüfung der Dienstleistung.

Über exali.de können sich Freelancer – auf ihre individuelle Branche zugeschnitten – umfassend absichern. Die IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht, Consulting-Haftpflicht, Anwalts-Haftpflicht und auch die Webshop-Versicherung über exali.de, schützt vor Haftungsansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen. Selbstverständlich ohne den Zwang einer vorhergehenden juristischen Prüfung.

Weiterführende Informationen:

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

Bild: Self-portrait by the depicted Macaca nigra female, David Slater Wikimedia