Wenn ein Dorf das Recht am eigenen Namen verliert – Expertentipps zum Markenrecht
Wem gehört ein Name, wer darf damit werben und wie wird er geschützt? So entscheidend wie die Unternehmensgründung selbst, ist (beinahe) auch die Wahl des Firmennamen. Doch dabei lauern viele Stolpersteine, wie die Geschichte eines kleinen französischen Dorfes zeigt, die leider kein fröhliches Ende genommen hat.
Warum der Streit von „Laguiole“ jedem Startup eine Warnung sein sollte, wie die Geschichte mit Namens- und Markenrechten zusammenhängt – und welche Lehren sich draus für Freiberufler ziehen lassen (mit vielen praktischen Tipps), ist heute Thema bei exali.de
Laguiole verliert das Markenrecht am eigenen Namen
Ein kleines Dorf im französischen Zentralmassiv probt den Aufstand gegen einen Unternehmer – und verliert! Ein Händler aus dem Großraum Paris hat sich den Namen des Dorfes „Laguiole“ im Jahr 1993 als Marke schützen lassen. Das bedeutet, das Dorf und seine Bewohner dürfen „Laguiole“ nicht mehr zu kommerziellen Zwecken nutzen.
Nun fragt sich der unaufgeregte Leser vermutlich, was daran denn so schlimm sein soll – zumal das Dorf gerademal 1300 Einwohner hat.
„Laguiole“ wird zum Markennamen
In dem Dorf wird nicht nur ein bekannter Rohmilch-Käse produziert, seit rund 185 Jahren entstehen dort auch hochwertige Messer, die weit über die Region hinaus bekannt sind. Sprich „Laguiole“ ist, um genau zu sein, nicht nur irgendein Dorfname, er steht auch für einen besonderen Käse und ist eine Art Qualitätsempfehlung für Messer.
Doch unter dem Namen „Laguiole“ dürfen die Dorfbewohner ihre Produkte nicht mehr bewerben, denn das Recht an dieser Marke hat sich der Unternehmer schützen lassen. Dieser nutzt den Namen auch fleißig – und zwar für den Import von Messern und anderen Produkten aus China und Pakistan.
Preist aber ein Messerschmied aus dem Dorf sein Produkt als „Laguiole“ Messer an, begeht er eine Markenrechtsverletzung.
Gerichte entscheiden gegen die Dorfbewohner
Die Gemeinde versuchte deshalb verzweifelt, sich gerichtlich zu wehren. Doch auch im Berufungsverfahren entschieden die Richter zu Gunsten des Unternehmers. Zusätzlich muss das Dorf dem Händler die Prozesskosten erstatten, rund 100.000 Euro.
Ein neues Gesetz in Frankreich soll in Zukunft solche Situationen verhindern (bei einer Markenanmeldung muss künftig im Vorfeld geprüft werden, ob dieser Name nicht bereits an einen Ort vergeben ist), doch „Laguiole“ bringt diese Entscheidung nichts mehr. Unter deutschem Recht wäre ein derartiger „Schildbürgerstreich“ nicht möglich, doch die Situation des französischen Dorfes zeigt deutlich, wie wichtig eine gründliche Namensrecherche ist und welch ein Schaden entstehen kann, wenn beim Markenrecht etwas schief läuft.
Die eigene Marke oder den eigenen Namen schützen
Auch viele Freiberufler tappen immer wieder in die Falle, dass der eigene Name jemand anderem „gehört“. Deshalb hat die exali.de Redaktion Hintergrundwissen von einem absoluten Experten zum Thema Markenrecht eingeholt: Niklas Plutte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er kennt alle Schritte und Tipps, die ein Freiberufler auf dem Weg zum eigenen Firmennamen befolgen muss. Damit am Ende kein böses Erwachen droht.
Das Experten-Interview können Sie auf unserer exali.de-InfoBase als PDF herunterladen: Markenrecht im Fokus: Wie man Verstöße vermeidet und was eine gute Recherche ausmacht
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© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG