Widerrufsbelehrung: Was muss rein und wo muss sie stehen?
Eine Widerrufsbelehrung braucht nicht jeder, der eine Webseite betreibt. Als Faustregel gilt laut Rechtsanwalt Plutte "Wer einen Onlineshop betreibt, braucht eine Widerrufsbelehrung".
Praktisch, dass es da ein gesetzliches Muster gibt. Doch auch wenn ihr das verwendet, kann in Sachen Widerruf einiges schiefgehen. Der BGH hat entschieden, dass Waren, welche online gekauft wurden, auch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt werden können. Ein Onlinehändler musste nach sechs Monaten den Kaufpreis erstatten. Welche weiteren Pflichten Onlinehändler beachten sollten, könnt ihr in unserem Artikel nachlesen.
Bei so vielen gesetzlichen Vorgaben und Pflichten ist eine Rechtsverletzung schnell passiert. Zu einem guten Risikomanagement gehört daher eine gute Absicherung. Die Webshop-Versicherung über exali.de steht bei Rechtsverletzungen wie beispielsweise einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz an eurer Seite, prüft auf eigene Kosten, ob Forderungen berechtigt sind und zahlt berechtigten Schadenersatz. Hier könnt ihr euch informieren und euren Beitrag berechnen: