Streit ums Bier: Oettinger und Göttinger vorm Patent- und Markenamt im Clinch
Ein Prosit, ein Prosit der Gemütlichkeit! Auf der Wiesn wird derzeit ausgelassen getrunken und gefeiert, natürlich mit jeder Menge Bier. Ganz so gut gelaunt und gemütlich ging es vorm Deutschen Patent- und Markenamt in München in den vergangenen Jahren jedoch leider nicht zu, denn die Brauereien Oettinger und Göttinger standen sich dort als standfeste Kontrahenten gegenüber. Im Zentrum der Auseinandersetzung? Der Name auf der Bierflasche.
Ein rauschiger Streit ums Bier sorgt heute auf der InfoBase für Bierzeltstimmung.
Wer darf den Markennamen tragen?
Wenn’s ums Deutsche Kulturgut „Bier“ geht, verstehen wir keinen Spaß und die Bayern noch viel weniger! Das hat die Oettinger Brauerei vor dem Deutschen Patent und Markenamt bewiesen und sich gegen Kollegen aus Niedersachsen zur Wehr gesetzt, wie das Göttinger Tageblatt berichtet.
Goettinger-bleibt-Goettinger
Die Einbecker Brauhaus AG hat im Jahr 2011 ein Göttinger Edelpils und ein Göttinger Pilsener auf den Markt gebracht und die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Der aufmerksame Leser weiß nun schon wie der Hase läuft, denn Oettinger und Göttinger klingt zum Verwechseln ähnlich. Schluss mit Prosit, Schluss mit Gemütlichkeit! Oettinger hat beim Deutschen Patent- und Markenamt Einspruch gegen die Eintragung von Göttinger erhoben. Immerhin haben sich die Bayern den Namen europaweit schützen lassen.
Oettinger gegen Göttinger
Nun musste das Deutsche Patent- und Markenamt ermitteln, wer denn nun tatsächlich Anspruch am Namen hat und ob die Ähnlichkeit der beiden eine Eintragung von Göttinger verhindert. Beide Seiten brachten ihre Argumente vor und warteten viele Monate auf die Entscheidung, die nun schließlich gefallen ist:
Göttinger darf weiterhin sein Göttinger Edelpils und sein Göttinger Pilsener vertreiben!
Die Niedersachsen konnten Braurechte aus dem Jahr 1330 nachweisen, nach Ansicht des Göttinger-Justiziars könnte dieses Argument den Ausschlag für das Ergebnis gegeben haben. Die Entscheidung des DPMA ist zwar noch nicht rechtskräftig, allerdings, so schreibt das Göttinger Tageblatt, hat Oettinger versprochen nicht in Berufung zu gehen.
Achtung bei Markenstreits!
Wer eine Marke eintragen lassen will, sollte im Vorfeld unbedingt gut recherchieren.
Das Tückische an Markenanmeldungen beim DPMA: Das Amt prüft nicht, ob Ihre Marke einer anderen, bereits bekannten Marke zu ähnlich ist!
In der Praxis hat es deshalb schon zahlreiche teure Rechtsstreits um Markenrechte gegeben. Denn auch nach Jahren kann ein Inhaber einer Marke einen Anspruch auf Löschung einer ähnlichen Marke haben.
Ein Kampf um die eigene Marke ist nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch mit hohen Schadenersatzforderungen des tatsächlichen Rechteinhabers verbunden. Deshalb sind in den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de auch Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen wie Verstöße gegen das Markenrecht versichert.
Weiterführende Informationen:
- Das O und I bei Markennamen: Nokia stoppt Noki
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- Obacht Serienmarke: Wenn ähnliche Wortbestandteile zur Verwechslung führen...
© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG