Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob

Viele denken darüber nach, ein eigenes Business zu gründen. Aber direkt den sicheren Job zu kündigen und sich Hals über Kopf in dieses Abenteuer zu stürzen, ist vielen (verständlicherweise) zu gewagt. Eine Alternative mit Sicherheitsnetz ist die Gründung im Nebenerwerb – doch auch dabei gibt es wichtige Punkte zu beachten. Worauf kommt es an, damit Ihr Start ins Business auch parallel zum Job ein Erfolg wird? Das erfahren Sie im Artikel.

Nebenberuflich gründen: Darum lohnt es sich

Gründen muss nicht automatisch bedeuten, dass Sie alles auf eine Karte setzen. Mit einer ordentlich ausgearbeiteten Idee und guter Planung geht das auch nach Feierabend. Viele schätzen diese Herangehensweise, da auch im Fall eines Scheiterns immer noch eine finanzielle Sicherheit verbleibt. So können sie Ihre Geschäftsidee erstmal in aller Ruhe testen und anpassen.

Oft ist eine komplette Selbständigkeit auch gar nicht das Ziel, sondern die Gründung im Nebenerwerb soll das Einkommen aus der Haupttätigkeit aufbessern. Manchmal stimmen auch schlicht die Grundvoraussetzungen für eine komplette Selbständigkeit nicht. Das kann verschiedene Gründe haben:

In solchen Fällen ist eine Nebentätigkeit genau das Richtige. Trotzdem gibt es auch bei einer nebenberuflichen Gründung Punkte, die Sie beachten müssen. Außerdem sollten Sie bei der Wahl Ihrer Business-Idee Vorsicht walten lassen – nicht alle Geschäftsideen sind neben einer Festanstellung realisierbar.

Sehr gut eignen sich digitale Businessmodelle, bei denen Sie vieles online erledigen können – so halten Sie auch die Fixkosten gering. Bietet Ihre Idee dann auch noch das Potenzial, sich von einer nebenberuflichen zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit zu entwickeln, umso besser. In jedem Fall ist sorgfältiges und realistisches Zeitmanagement der Schlüssel zum Erfolg. Eine nebenberufliche Selbständigkeit birgt auch immer die Gefahr einer extremen Doppelbelastung zwischen Hauptjob, Nebenjob und Privatleben.

 

Nebenberuflich selbständig: Eine Definition

Das Gesetz definiert sehr genau, was nebenberufliche Selbständigkeit bedeutet. Grundsätzlich heißt das: Ihr gegründetes Business bildet nicht das Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gelten Sie als nebenberuflich selbständig.

Übrigens: Auch bei einer Selbständigkeit im Nebenerwerb können Sie Mitarbeitende einstellen. Voraussetzung ist eine Betriebsnummer, um Arbeitnehmende beim Sozialversicherungsträger anmelden zu können.

Die passende Absicherung für jedes Business

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das gilt auch für alle, die nebenberuflich ein Business gründen. Denn bescheren Sie Dritten einen Schaden, können Sie genauso haftbar gemacht werden wie eine Person, die komplett selbständig tätig ist. Um in solchen Fällen nicht mit Ihrem Privatvermögen haften zu müssen und im schlimmsten Fall Ihre Existenz zu gefährden, schützt Sie die Berufshaftpflicht über exali. Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Ansprüche und bezahlt die Schadensumme, sofern die Forderungen gerechtfertigt sind. So haben Sie im Schadenfall stets einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbständigkeit

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen, gelten für Sie in vielen Fällen dieselben Regeln wie für Vollzeitselbständige.

Anmeldung der nebenberuflichen Tätigkeit

Ob haupt- oder nebenberuflich: Eine selbständige Tätigkeit müssen Sie den Behörden melden. Sind Sie freiberuflich tätig, genügt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten, ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung; Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes nennt allerdings einige Kriterien:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Basis einer freiberuflichen Tätigkeit ist in der Regel also eine ganz bestimmte Ausbildung oder ein schöpferisches Talent. Die Einstufung als Freiberufler bietet darüber hinaus Vorteile: Es entfallen einige bürokratische Pflichten (einfache statt doppelte Buchhaltung) und Sie müssen zum Beispiel keine Gewerbesteuer bezahlen.

Kommt eine freiberufliche Tätigkeit nicht in Frage, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das geschieht beim zuständigen Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt. Dieses informiert auch weitere wichtige Behörden. Dazu gehören neben dem Finanzamt bei Bedarf auch die Industrie- und Handelskammer oder das Gesundheitsamt. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für Unternehmen in den meisten Fällen verpflichtend (außer bei freien Berufen, Handwerken oder landwirtschaftlichen Betrieben). Sie müssen neben der Einkommens- auch Gewerbesteuer entrichten und sind unter Umständen zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Bestehen Zweifel bei der Einordnung ihres Business, kann eine Steuerberatung helfen – in manchen Fällen sind sogar Mischformen aus Freiberuf und Gewerbe möglich. Spätestens einen Monat nach Gründung müssen Sie außerdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt haben. So kann das Finanzamt die Höhe der fälligen Steuern schätzen. Außerdem wird Ihnen im Anschluss eine Steuernummer zugeteilt – die ist notwendig, damit Sie später korrekte Rechnungen ausstellen können.

Steuern

Völlig egal, ob Ihr Gewinn aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbständigkeit entsteht: Sie müssen ihn in Ihrer Steuererklärung angeben. Als Selbständige oder Selbständiger sind sie einkommens-, umsatz- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Zusätzlich müssen Sie mehrmals im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Damit erfährt das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer Sie bei Ihrer Kundschaft geltend gemacht haben und wie viel Sie davon versteuern müssen. Auch Rückerstattungen sind möglich, sofern Sie mehr Umsatzsteuer bezahlt als eingenommen haben.

Auf Wunsch könne Sie auch die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit weniger als 22.000 Euro pro Jahr einnehmen. Damit befreien Sie sich von der Pflicht zur Umsatzsteuer und müssen keine Voranmeldung mehr einreichen – dann sind Sie aber nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Konkret bedeutet das: Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit Einkäufe getätigt, erhalten Sie keine Mehrwertsteuerrückzahlung. Hier hilft nur, alles genau durchzurechnen, damit Sie die für sich passende Entscheidung treffen können.

Tipp

Müssen Sie bereits vor dem Start Ihrer Tätigkeit Investitionen tätigen, können Sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Bewahren Sie daher unbedingt Ihre Belege auf!

Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform für Ihr Business bestimmt maßgeblich über Steuern, buchhalterische Pflichten und das Thema Haftung – wägen Sie also sorgfältig das Für und Wider der einzelnen Unternehmensformen ab, bevor Sie sich entscheiden. Im Nebenerwerb ist vor allem das klassische Einzelunternehmen verbreitet. Diese rechtliche Form ist verhältnismäßig unkompliziert und der damit einhergehende Aufwand hält sich in Grenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch die Gründung einer UG oder GmbH für Einzelpersonen möglich.

Die Vor- und Nachteile der gängigsten Rechtsformen im Detail haben wir hier für Sie zusammengefasst: Unternehmensformen und ihre Haftung: Das gibt es zu beachten.

Sozialversicherung

Gründen Sie Ihr Business im Nebenerwerb, sind Sie weiterhin über Ihren Hauptjob sozialversichert. Das erspart Ihnen hohe Aufwendungen, die Sie als komplett Selbständiger privat bewältigen müssten. Trotzdem sind Sie nicht aus dem Schneider: Der Gewinn, den Sie bei Ihrer Tätigkeit erzielen kann bis zu Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro pro Monat (Stand 2024) auf das Einkommen aus Ihrem Hauptjob angerechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.

Setzen Sie sich daher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und informieren Sie sie über Ihren geplanten Nebenerwerb, um hohe Nachforderungen zu vermeiden. Erfolgt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung über die Partnerin oder den Partner, bleibt dieser Schutz auch mit Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit bestehen, wenn Ihr gesamtes Einkommen 505 Euro im Monat beziehungsweise 6.060 Euro im Jahr nicht überschreitet. Außerdem darf Ihr Aufwand für die Tätigkeit nicht mehr als 18 Stunden pro Woche betragen. Ist das nicht der Fall, sind Sie versicherungspflichtig und müssen sich dementsprechend selbst krankenversichern.

Nebenberuflich selbständig: Wie informieren Sie Ihren Arbeitgeber?

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber darf Ihnen einen Nebenerwerb nicht grundsätzlich untersagen. Trotzdem ist es schon allein aus Transparenz- und Fairnessgründen angebracht, Ihre Pläne offen zu kommunizieren. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:

Vielen ist der Gang zur Führungskraft mit diesem Thema unangenehm. Doch ein offenes Wort und eine professionelle Auseinandersetzung mit Ihrem Vorhaben ist wichtig, um sowohl Ihrem Haupt- als auch ihrem Nebenerwerb gerecht zu werden. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen am Ende schriftlich fest. Das verschafft Ihnen und Ihren Vorgesetzten Sicherheit und sorgt für ein vertrauensvolles Verhältnis.

Vorsicht vor Scheinselbständigkeit!

Gerade im Nebenerwerb und zu Beginn einer selbständigen Tätigkeit verfügen Sie womöglich noch nicht über allzu viele Auftraggeberinnen und Auftraggeber. Allein aus diesem Grund machen sich viele Gründerinnen und Gründer Sorgen über das Thema Scheinselbständigkeit. Doch es gibt keinen Grund, in Panik zu verfallen. Es gibt einige Anzeichen, an denen Sie festmachen können, ob in Ihrem Fall ein Risiko für Scheinselbständigkeit besteht:

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eine Scheinselbständigkeit. Letzten Endes handelt es sich bei einem derart komplexen Thema aber um eine Einzelfallentscheidung. Aktuelle Entwicklungen und wichtige Informationen rund um das Thema Scheinselbständigkeit, hält dieser Artikel für Sie bereit: Scheinselbständigkeit: Das bedeutet die Richtlinie zur Plattformarbeit.

Risiken bei der nebenberuflichen Selbständigkeit

Auch, wenn Sie Ihr Business „nur“ nebenberuflich gründen, müssen Sie sich mit möglichen Risiken auseinandersetzen. Bescheren Sie Auftraggebenden oder anderen Dritten einen Schaden, können diese Sie dafür in Haftung nehmen – es drohen hohe Schadenersatzforderungen, die Sie ohne passenden Versicherungsschutz mit Ihrem Privatvermögen begleichen müssen.

Die größten Risiken für Ihr Geschäft sind:

Rechtsverletzungen:
Verwenden Sie beispielsweise fremde Inhalte ohne Erlaubnis, begehen Sie einen abmahnfähigen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch Fehler im Impressum, bei der Preisangabenverordnung oder Widerrufsbelehrung stellen Verstöße gegen geltendes Recht dar. Auch Bereiche wie das Marken- oder Persönlichkeitsrecht bieten Raum für Rechtsverletzungen.

Berufliche Fehler:
Unterläuft Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Missgeschick, kann das teuer werden – denn meist ist das nicht nur für Sie selbst ein Ärgernis, sondern auch für Ihre Kundschaft hat das finanzielle Konsequenzen. Diese Schäden wollen Auftraggebende natürlich nicht allein tragen, sondern nehmen Sie dafür in Haftung. Das ist unter anderem bei den folgenden Szenarien der Fall: Gerissene Deadlines, Budgetfehler, Zahlendreher.

Cybercrime:
Cyberattacken können jedes Business treffen – unabhängig von Branche und Größe. Gelangen Kriminelle an sensible Daten, können sie damit großen Schaden anrichten und das Verhältnis zu Ihrer Kundschaft leidet. Deshalb sollten Sie Vorkehrungen treffen:

Sachschaden: Beschädigen Sie zum Beispiel Eigentum Ihrer Kundschaft, haben Sie einen Sachschaden fabriziert, für den Sie aufkommen müssen.

Datenschutz: Auch als Person, die nebenberuflich selbständig tätig ist, gelten für Sie die Regeln der DSGVO. Halten Sie sich nicht daran, verspielen Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Kundschaft, sondern es drohen auch Bußgelder.

Tipp:

Auf unserer InfoBase gibt es mehr zum Thema Businessrisiken für Freelancer.

Nebenberuflich selbständig: Neue Möglichkeiten, bekannte Risiken

Eine Geschäftsidee erst einmal neben dem Hauptjob zu testen, bietet Sicherheit. Dieses Vorgehen verringert den Druck, das Business möglichst schnell zum Erfolg führen zu müssen. Allerdings benötigt eine Gründung im Nebenerwerb ebenfalls akribische Vorbereitung eine gute Organisation sowie eine umfassende Absicherung. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen enorm, Ihr Business auf lange Sicht produktiv zu führen und Spaß daran zu haben.