Gewerbe anmelden: So geht’s richtig!
Wenn Sie eine Business-Idee haben und damit Geld verdienen wollen, müssen Sie sich früher oder später auch mit dem Thema Gewerbeanmeldung befassen. Wann Sie das genau betrifft und was es dabei zu beachten gibt, klären wir im Artikel.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit ausübt, muss vor Beginn einer Tätigkeit ein Gewerbe anmelden – sofern es die Absicht gibt, Gewinn zu erzielen (Paragraf 15 Einkommensteuergesetz (EStG)). Arbeiten Sie also selbständig anstatt weisungsgebunden und stellen Ihre Tätigkeit in Rechnung, müssen Sie sich vor dem Start um eine Gewerbeanmeldung kümmern. Mit einem angemeldeten Gewerbe werden Sie gewerbesteuerpflichtig, sobald Ihr Umsatz 24.500 Euro pro Jahr übersteigt.
Doch Achtung! Selbst wenn diese Punkte in Ihrem Fall zutreffen, müssen Sie nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Denn wer als Freiberuflerin oder Freiberufler gilt, ist von dieser Pflicht befreit. Auch Betriebe im Bereich der Landwirtschaft, im Garten- und im Weinbau benötigen keinen Gewerbeschein. In Paragraf 18 EStG können Sie im Einzelnen nachlesen, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören.
Wann Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt und was Sie in dieser Hinsicht noch beachten müssen, lesen Sie im Artikel Freelancer werden: Das müssen Sie beachten.
Tätigkeiten, die neben der Anmeldung eine zusätzliche Genehmigung benötigen, sind in der Gewerbeordnung definiert. Diese Genehmigung bekommen Sie in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Gewerbeanmeldung?
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich ein Gewerbe anmelden, wenn Sie volljährig und geschäftsfähig sind. Je nachdem, mit welchem Gewerbe Sie tätig werden wollen, müssen Sie eine Befähigung oder Konzession nachweisen (zum Beispiel im Handwerk die Meisterprüfung). Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (Außer EWR oder Schweiz) benötigen außerdem eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Wer muss das Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe muss von der Person angemeldet werden, die das Gewerbe auch tatsächlich betreibt. Bei einem Einzelunternehmen ist das die Inhaberin oder der Inhaber. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften übernehmen die Geschäftsführung oder geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter die Anmeldung.
Selbst, wenn Sie „nur“ neben Ihrem Hauptjob selbständig tätig sind, müssen Sie gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden. Worauf es noch ankommt, erfahren Sie im Artikel Nebenberuflich selbständig: Erfolgreich gründen neben dem Hauptjob.
Was, wenn Sie keinen Gewerbeschein beantragen?
Melden Sie Ihr Gewerbe zu spät oder gar nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder im hohen vierstelligen Bereich. Zusätzlich kommen mögliche Steuernachzahlungen auf Sie zu. Deren Höhe richtet sich nach Ihrem erzielten Umsatz.
Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab?
Sind alle grundsätzlichen Fragen geklärt, sind es nur noch wenige Schritte zur erfolgreichen Gewerbeanmeldung. Je nach Bundesland muss ein Gewerbe bei der IHK, der Handwerkskammer oder der Gemeinde angemeldet werden. Auskünfte, welche Stelle für den eigenen Standort zuständig ist, geben auch die Bürgerbüros.
Die Dokumente
Bereiten Sie zuerst alle notwendigen Unterlagen vor. Welche das konkret sind, erfahren Sie zum Beispiel bei der zuständigen Behörde oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Befähigungsnachweise
- Meisterbrief, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis etc.
- Verträge
- bei ausländischen Antragstellenden: Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise -berechtigung
- Registerauszug bei Gesellschaften, die im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind
Wenn Ihre Behörde diese Möglichkeit bietet, können Sie Ihre Dokumente auch als elektronische Kopie einreichen. Aktuelle Personalausweise verfügen über eine Funktion, mit der Sie sich auch online ausweisen können.
Die Antragstellung
Die Antragstellung selbst können Sie persönlich, schriftlich, per Post oder online vornehmen. Insbesondere die letzte Option ist interessant, wenn Sie sich lange Wartezeiten und die Abhängigkeit von Öffnungszeiten ersparen möchten. Haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags, kann ein persönliches Erscheinen bei der Behörde allerdings sinnvoll sein – denn dort kann Ihnen eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter beim korrekten Bearbeiten zur Seite stehen.
Ist der Antrag ausgefüllt, reichen Sie ihn mit den notwendigen Unterlagen ein. Die zuständige Behörde wird Ihn auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen und sichergehen, dass Ihre Dienstleistung legal ist. Im besten Fall erfolgt dann die Genehmigung Ihres Antrags. Gleichzeitig erfolgt die Weiterleitung aller wichtigen Daten an weitere wichtige Stellen wie das Finanzamt, die IHK oder HKW.
Bei einer Onlineanmeldung sollten Sie am Ende den Anmeldungsbeleg. Denn viele Behörden verlangen eine unterschriebene Kopie, bevor die Anmeldung Ihres Gewerbes rechtskräftig wird.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten einer Gewerbeanmeldung liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro – die genaue Summe kann jede Gemeinde selbst festlegen. Benötigen Sie weitere Nachweise, etwa über Ihre Befähigung, fallen weitere Gebühren an. Der gesamte Prozess nimmt circa vier Wochen in Anspruch. Eine Abmeldung kostet dagegen nichts. In vielen Gemeinden besteht inzwischen auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online anzumelden.
Auch nach der Gewerbeanmeldung haben Sie regelmäßig mit den Behörden zu tun – zum Beispiel, wenn das Finanzamt sich für eine Betriebsprüfung ankündigt. Wie Sie das gut bewältigen lesen Sie hier: Betriebsprüfung: So wappnen Sie Ihr Business.
Gibt es Pflichten nach der Gewerbeanmeldung?
Nach Ihrer erfolgreichen Gewerbeanmeldung sollten Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln. Das geschieht digital über das Programm ELSTER. Hier geben Sie Ihren erwarteten Umsatz an und erhalten im Gegenzug eine Steuernummer (für Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind) oder eine Umsatzsteuer-ID.
Zudem ist für Gewerbetreibende eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer Pflicht. Auch hier müssen Sie einen Erfassungsbogen ausfüllen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre zuständige Berufsgenossenschaft zu kontaktieren, wenn Ihre Tätigkeit es erfordert (zum Beispiel im Gesundheitsdienst oder in der Landwirtschaft). Führen Sie einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb müssen Sie Ihr Gewerbe zudem gegebenenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen – etwa dann, wenn für den Betrieb Ihres Gewerbes eine Meisterprüfung vorausgesetzt ist.
Übrigens: Gerade in der stressigen Anfangsphase sollten Gewerbetreibende nicht vergessen, dass sie auch nach der Anmeldung verpflichtet sind, der zuständigen Stelle bestimmte Veränderungen mitzuteilen. Diese sind:
- Beginn des Betriebes (wann wird der Betrieb aufgenommen?)
- Eröffnung einer Zweigniederlassung
- Verlegung des Betriebes (auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde)
- Eine wesentliche Änderung der gewerblichen Tätigkeit
Übrigens: Die wichtigsten Punkte einer Gewerbeanmeldung haben wir auch als Checkliste hier für Sie hinterlegt.
Gewerbeanmeldung – ein wichtiger Schritt ins Business
Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes legen Sie den Grundstein für Ihr Business. Lassen Sie sich dabei nicht vom administrativen Aufwand abschrecken. Gehen Sie den Prozess strukturiert an und scheuen Sie sie nicht, bei Bedarf Hilfe in Anspruch zu nehmen – dann steht einem erfolgreichen Start ins eigene Business nichts mehr im Wege.