Social Media: Das sollten Sie über lizenzpflichtige Musik wissen
Alles Informationen aus diesem Artikel haben wir für Sie auch nochmal in folgendem Video zusammengefasst:
Artikelübersicht:
TikTok und der Siegeszug der kurzen Videoclips
Videos mit Musik unterlegen: Das gibt es zu beachten
Synchronisationsrecht: Achtung bei der Nutzung von Musik
Das gilt bei der kommerziellen Nutzung von Musik in Social Media
Reels, Shorts etc.: Die Besonderheiten der kurzen Videoclips
Checkliste zur Verwendung lizenzpflichtiger Musik
TikTok und der Siegeszug der kurzen Videoclips
TikTok hat sich mittlerweile als eines der größten sozialen Netzwerke etabliert und erfreut sich besonders bei den jüngeren Generationen immenser Beliebtheit. Nicht nur Content Creator, auch Marken und Unternehmen haben das mittlerweile erkannt und nutzen die Plattform, um die eigene Bekanntheit zu steigern. Da TikTok nur Content in Form von Videos bietet und diese häufig mit Musik, sowie Voice-Over-Ausschnitten aus Filmen oder TV-Serien unterlegt sind, ist die Gefahr hier eine Urheberrechtsverletzung zu begehen natürlich groß. Zudem hat die steigende Beliebtheit von TikTok auch dazu geführt, das andere Netzwerke wie Instagram, Facebook oder YouTube das Format der kurzen Videoclips als Reels oder Shorts - und damit auch dieselbe Problematik - adaptiert haben.
Videos mit Musik unterlegen: Das gibt es zu beachten
Ganz grundsätzlich sind Audio-Inhalte – egal ob Musik, Geräusche oder andere Ton-Elemente – ebenso wie Bild- oder Text-Inhalte immer urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet: Nutzen Sie niemals Musik oder Töne für Ihre Videos, für die Sie keine Nutzungslizenz besitzen. Sie können diese entweder über eine Audio-Datenbank erwerben oder aber Sie nutzen das Angebot lizenzfreier Musik, wie es etwa YouTube oder Facebook bereitstellen. Besonders kritisch wird das Thema mit der Nutzung von Musik für Videos in Social Media, wenn Sie dabei die Werke von bekannten Künstler:innen oder Voice-Over-Ausschnitte aus Filmen, Games oder TV-Serien nutzen wollen. Die „Jerusalema-Challenge“ aus dem Jahr 2021 verdeutlicht das sehr gut.
Die „Jerusalema-Challenge“ und der Streit um Lizenzgebühren
Es begann so schön: Dutzende Videos in denen Polizist:innen, Pfleger:innen und Feuerwehrleute Anfang 2021 dem Corona-Frust mit einem Tanzvideo begegneten. Zum Song „Jerusalema“ von Master KG wurden vor und in Kliniken, Polizeistationen oder Feuerwehrhäusern Flashmobs inszeniert und getanzt. Doch kaum waren die Videos auf Plattformen wie TikTok, YouTube, Facebook oder Instagram verfügbar, schon folgte das böse Erwachen, denn: Warner Music, bei denen der Künstler Master KG unter Vertrag steht, forderte kurze Zeit später nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung der Songs.
Doch erhalten Künstler:innen nicht eigentlich ohnehin schon Geld für die Verwendung ihrer Musik durch eine Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA)?Grundsätzlich: Ja. Für soziale Netzwerke wie YouTube, Instagram, Facebook, TikTok und Co. hat die GEMA pauschalisierte Lizenzvergütungen geschlossen. Das bedeutet: Lädt jemand ein Video mit lizenzpflichtiger Musik auf einem sozialen Netzwerk hoch, dann rechnet die GEMA die anfallenden Gebühren direkt mit der Plattform ab und für Nutzer:innen fallen keine weiteren Kosten an. Nur berief sich Warner Music mit seiner Forderung nicht auf die Lizenzvergütung, sondern auf das sogenannte Synchronisationsrecht.
Wichtig im Zusammenhang mit der Nutzung von lizenzpflichtigen Inhalten ist auch das 2021 in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Dieses beinhaltet die viel umstrittene Uploadfilter-Regelung, die soziale Netzwerke stärker in die Verantwortung nehmen soll. Alles Wichtige dazu haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: Uploadfilter: Alles Wissenswerte zur Urheberrechtsreform
Synchronisationsrecht: Achtung bei der Nutzung von Musik
Als Synchronisationsrecht wird das Recht bezeichnet, ein Musikstück als Filmmusik mit einem Filmwerk zu verbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein dreistündiger Hollywood-Film ist oder ein ein- bis dreiminütiger Clip zu einer Tanz-Challenge. Wer also ein Video mit lizenzpflichtiger Musik produziert und dieses in einem sozialen Netzwerk hochlädt, der greift in das Synchronisationsrecht ein. Nun mögen Sie – zu Recht – fragen: Aber wie soll denn eine Plattform wie TikTok überhaupt funktionieren, ohne dass die Nutzer:innen dabei quasi im Tagesrhythmus Abmahnungen erhalten? Die Lösung: Es besteht ein Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer privaten Nutzung.
Sie überlegen für Ihre Marke oder Ihr Unternehmen auf TikTok zu werben? In seinem Blog schreibt exali-Gründer Ralph Günther über die 3 Kriterien die zeigen, ob Sie einsteigen sollten.
Es macht einen Unterschied, ob die veröffentlichten Videos aus rein privatem Interesse hochgeladen werden oder ob damit im weitesten Sinne eine gewerbliche Absicht verfolgt wird. Wer also zum Beispiel als Privatperson einen Clip bei TikTok, YouTube oder Instagram hochlädt und darin zu einem aktuellen Hit tanzt, muss dafür in der Regel keine Erlaubnis für die Verwendung der Musik einholen. Im Falle einer kommerziellen Nutzung, also immer dann, wenn Sie im Namen Ihrer Marke oder Ihres Unternehmens auftreten, ist die Sache etwas komplizierter.
Das gilt bei der kommerziellen Nutzung von Musik in Social Media
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Namen einer Marke oder eines Unternehmens einen Videoclip mit Musik auf TikTok, YouTube, Instagram oder einem anderen sozialen Netzwerk hochladen, dann handelt sich um eine kommerzielle Nutzung. Content Creator oder Influencer:innen gelten im Übrigen auch als eine eigene Marke. Im Falle einer kommerziellen Nutzung gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Lizenzpflicht
Wenn Sie für Ihr Business einen Kanal auf einem sozialen Netzwerk betreiben und dort Videos veröffentlichen, für die sie lizenzpflichtige Musik nutzen möchten, dann sollten Sie dafür generell immer eine Nutzungslizenz erwerben. Das geht entweder über eine Audiodatenbank oder über das zuständige Musikunternehmen, wenn Sie zum Beispiel Musikstücke bekannter Künstler:innen nutzen wollen. Wichtig bei letzterem: Die Verträge, die beispielsweise YouTube mit der GEMA hat, reichen nicht aus, da in diesem Fall das Synchronisationsrecht greift. Dieses gilt unabhängig davon, ob Ihr Video mehrere Minuten lang ist oder es sich um ein kurzes 15-Sekunden Reel handelt. Ebenfalls keine Rolle spielt die Größe Ihres Unternehmens.
Soziale Netzwerke haben viele Vorteile, bergen aber auch zahlreiche Risiken. Was Sie generell beachten sollten, wenn Sie einen Social-Media-Kanal für Ihr Business (oder das Ihrer Kundinnen und Kunden) betreiben, haben wir hier für Sie zusammengefasst: Die Risiken in sozialen Netzwerken im Überblick
Pastiche-Regelung
Seit Juni 2021 gilt im Urheberrechtsgesetz die Pastiche-Regelung. Diese stellt eine Erweiterung des Zitatrechts dar und deckt Inhalte wie Remixes, Memes, Cosplays oder ähnliche Inhalte ab. Das Besondere: Die Pastiche-Regelung gilt sowohl für die private als auch die kommerzielle Nutzung. Der genaue Wortlaut im Urheberrechtsgesetz (UrhG §51a) lautet:
Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
Damit die Pastiche-Regelung greift, müssen die veröffentlichten Inhalte folgende Vorgaben erfüllen:
- Es muss ein wahrnehmbarer Unterschied zwischen Pastiche und dem ursprünglichen Werk erkennbar sein
- Es muss für Betrachter:innen erkennbar sein, worauf sie im Pastiche Bezug nehmen
- Es muss eine inhaltliche oder kulturelle Auseinandersetzung stattfinden, etwa in Form von Wertschätzung oder Humor.
Durch die Pastiche-Regelung sind unter anderem folgende Werknutzungen abgedeckt:
- Imitation und Rekombination in Form von Remixes
- Memes
- GIFs
- FanFiction
- Tänze und andere imitierende Darstellungsformen
- Medleys
- Musik- und Filmkollagen
- Cosplays
Bedeutet das nun, dass Sie als Freelancer:in oder Selbständige:r für Ihre Videos jede Musik nutzen können, solange Sie Bezug auf das Original nehmen? Ganz klar: Nein. Entscheidend ist der Bezug.
Mit der Berufshaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite
Das Thema Musiknutzung für Videos ist kompliziert – vor allem seit durch TikTok die Content-Form der Kurzvideos immer beliebter wird. Wie das Beispiel der Unternehmen und Organisationen, die an der „Jerusalema-Challenge“ teilgenommen haben zeigt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Synchronisationsrecht mag zwar umstritten sein, doch wenn die Abmahnung erst einmal im Briefkasten liegt, kann ein Streit teuer und anstrengend werden. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung über exali, zum Beispiel unsere Media-Haftpflicht für Kreative und Medien-Agenturen oder die Consulting-Haftpflicht für Berater:innen oder Coaches sind Sie umfassend gegen Schadenersatzforderungen Dritter und sämtliche Risiken Ihrer Branche abgesichert.
Reels, Shorts etc.: Die Besonderheiten der kurzen Videoclips
Durch den anhaltenden Erfolg von TikTok haben nun auch andere Plattformen begonnen, das Format der kurzen Videoclips zu integrieren. Instagram und Facebook bieten etwa Reels, YouTube hat für Videos bis zu einer Länge von 59 Sekunden das Format Shorts eingeführt. Die Inhalte dieser Videos sind sehr unterschiedlich: Tänze zu bekannten Songs, informativer Inhalt, Lip-Synchronisation, Interview-Ausschnitte, Mitschnitte von Live-Events, Sketches, Mitmach-Challenges und vieles mehr – der Fantasie sind hier wahrlich keine Grenzen gesetzt. Oft verwendete Audios wie Musik oder Sounds erscheinen auf Instagram oder TikTok auch in den Trends und erhalten so eine noch größere Reichweite.
Meta: Nutzungsbedingungen für Musik angepasst
Bereits im Oktober 2022 hat Meta die Nutzungsbedingungen für die Plattformen Facebook und Instagram angepasst und Musik-Richtlinien hinzugefügt. Darin heißt es unter anderem:
Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar.
Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.
Zudem unterscheidet Instagram bei der Auswahl in der Musikbibliothek nun auch zwischen privaten Konten und Business-Konten. Das Musikangebot für Business-Konten ist etwa auf lizenzfreie Musik begrenzt, während private Kontos auch auf lizenzpflichtige Musik zugreifen können. Wie bereits erwähnt gibt es einen Unterschied bei der kommerziellen und der privaten Nutzung. Wenn Sie als Content Creator, Freelancer:in oder Unternehmen das Reels-Format nutzen möchten, sollten Sie grundsätzlich Folgendes beachten:
Videos mit eigenem Content
Wenn Sie Videos hochladen, in dem Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen vor der Kamera sprechen – beispielsweise für FAQs, Anleitungen, Tipps oder auch Mini-Interviews – ist das Original-Content. Verwenden Sie hier Hintergrundmusik, dann sollten Sie für diese entweder eine Nutzungslizenz besitzen oder Sie verwenden lizenzfreie Musik aus einer entsprechenden Datenbank.
Remixes
Sowohl TikTok als auch Instagram bieten eine Remix-Funktion an. Diese erlaubt es Ihnen, den Content anderer Creator mit Ihrem eigenen zu mischen und als neues Video auf Ihrem Kanal hochzuladen. Beliebt ist hier etwa das Reagieren – sowohl verbal als auch nonverbal – auf den ursprünglichen Content. Wenn Sie einen Remix mit dem Content anderer Nutzer:innen erstellten, sollten Sie folgendes beachten:
- Damit die Pastiche-Regelung greift, müssen Sie sich inhaltlich mit dem Original-Video auseinandersetzen, beispielsweise in dem Sie das Video oder darin getätigte Aussagen kommentieren oder non-verbal darauf reagieren.
- Das Original-Video sollte entweder ganz oder in Ausschnitten in Ihrem Clip zu sehen sein, damit die Urheber:innen eindeutig erkennbar sind.
Challenges
Oft werden in den sozialen Netzwerken auch Mitmach-Challenges genutzt. Beispiele für solche Challenges sind etwa der „Harlem Shake“, die „Icebucket Challenge“ oder der Tanz aus der TV-Serie Wednesday. In der Regel fallen solche Challenges auch in die Pastiche-Regelung.
Aber Vorsicht: Wenn Sie ein Video zu Dramaturgie-Zwecken mit lizenzpflichtiger Musik versehen, die nicht Teil der Challenge ist, kann es sich wiederum um eine Urheberrechtsverletzung handeln.
Checkliste zur Verwendung lizenzpflichtiger Musik:
Zusammenfassend sollten Sie bei der Verwendung von Musik in ihren Videos auf sozialen Netzwerken stets folgendes beachten:
- Lizenzrechte: Verwenden Sie grundsätzlich nur dann Musik in Ihren Videos, wenn Sie vorher die Lizenzrechte geklärt oder eine Nutzungslizenz erworben haben.
- Original Content: Bei Videoinhalten die Sie selbst erstellt haben, sollten Sie entweder lizenzfreie Musik nutzen oder eine Nutzungslizenz erwerben. Beispiele für solche Videos sind etwa: Image Videos, Videos von einem Unternehmensevent, Interviews oder FAQs.
- Soundeffekte: Nicht nur Musik, auch Soundeffekte (zum Beispiel: Applaus, Erstaunen, Tippen etc.) können lizenzpflichtig sein. Holen Sie sich Soundeffekte entweder über eine Audiodatenbank oder nutzen Sie eine lizenzfreie Bibliothek.
- Synchronisationsrecht: Für Musik von bekannten Künstler:innen reicht die GEMA-Vereinbarung einiger Netzwerke nicht aus! Holen Sie sich immer von dem zuständigen Musikunternehmen eine Nutzungslizenz.
- Verwendungsrechte: Wenn Sie eine Nutzungslizenz erwerben, achten Sie darauf, für welche Kanäle und welche Reichweite diese gilt. Oft ist nämlich beispielsweise eine Verbreitung über Social Media ausgeschlossen oder nur eingeschränkt genehmigt.
- Pastiche: Beachten Sie gerade bei Reels, Shorts oder TikTok-Clips die Vorgaben der Pastiche-Regelung.