Mehrwertsteuersenkung: Was Onlinehändler:innen jetzt tun müssen

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt (bzw. von 7 auf 5 Prozent). Die Bundesregierung will damit in der Coronakrise den Konsum ankurbeln. Für Onlinehändler:innen ergeben sich damit einige Änderungen und Fragen zur Umsetzung in ihrem Shop. Hier haben wir die wichtigsten davon zusammengefasst und sagen Ihnen, was Sie ab 1. Juli in Ihrem Onlineshop beachten müssen.

Mehrwertsteuersenkung im Shopsystem umsetzen

Das Wichtigste ist die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in Ihrem Shopsystem. Denn dieses muss mit Updates und neuen Systemversionen die Umstellung gewährleisten. So gehen die größten Shopsysteme mit der neuen Regelung um:

Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Anbieter, wie dort die Lösung zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung aussieht und was Sie als Händler:in unternehmen müssen.

Mehrwertsteuersenkung: Aufwand bei der Buchhaltung

Onlinehändler:innen wird die Mehrwertsteuersenkung Zeit und Geld kosten, vor allem, weil die Umstellung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021 wieder rückgängig gemacht werden muss. Branchenkenner befürchten daher, dass die Senkung eCommerce-Riesen wie Amazon bevorteilt. Auch bei der Buchhaltung müssen Onlinehändler:innen mit Mehraufwand und Problemen rechnen. Wie stark diese ausfallen werden, hängt auch davon ab, wie schnell Buchhaltungsdienste und Softwarehersteller die Änderungen umsetzen können. Denn auch sie wurden von der Mehrwertsteuersenkung überrascht.

Unternehmen wie DATEV, Agenda oder Lexware arbeiten mit Hochdruck an Updates und neuen Programmversionen. DATEV wird beispielsweise laut Ankündigung auf der Webseite voraussichtlich am 30.06.2020 ab 18:30 Uhr die ersten angepassten Programmversionen zur Verfügung stellen. Auch die Finanzämter müssen darüber hinaus entsprechende Anpassungen vornehmen.

Wenn Sie Buchhaltungssoftware nutzen, informieren Sie sich in jedem Fall über verfügbare Updates und installieren Sie diese umgehend. Fragen Sie gegebenenfalls beim Anbieter nach und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem:Ihrer Steuerberater:in auf.

Mehrwertsteueränderung in der Rechnung

In Ihren Rechnungen müssen Sie Mehrwertsteuersatz ausweisen, also ab dem 1. Juli den niedrigeren Satz von 16 Prozent. Ausschlaggebend für die Höhe des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt der Leistung. Im Onlinehandel ist dies der Zeitpunkt, an dem Sie die Ware an ein Logistikunternehmen übergeben (also die Ware versenden).

Wenn Sie eine Rechnung für eine Dienstleistung stellen, die Dienstleistung jedoch vor der Mehrwertsteuersenkung erbracht haben, gilt ebenfalls: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. In diesem Fall müssten Sie die Rechnung also noch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ausstellen.

Falls Ihre Rechnungen automatisiert über Ihr Shopsystem gestellt werden, sollte mit einem Update bzw. mit einer Umstellung im Backend des Shopsystems auch dies automatisch passieren.

Preisangabenverordnung: Wo müssen Sie die Mehrwertsteuer im Onlineshop ändern?

Abgesehen von der richtigen Umsetzung der Änderungen in Ihrem Shopsystem sind Sie als Onlinehändler:in gemäß Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, den:die Verbraucher:in darauf hinzuweisen, dass der Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält, zum Beispiel durch den Zusatz „inkl. MwSt.“ Jedoch sind Sie nicht verpflichtet, die Höhe der Mehrwertsteuer anzugeben. Das heißt, wenn Sie in Ihrem Onlineshop Hinweise wie „inklusive MwSt.“, oder Sternchenhinweise „*Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer“ ohne den genauen Mehrwertsteuersatz verwenden, müssen Sie nichts ändern.

Wenn Sie in Ihrem Shop den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nennen, übererfüllen Sie Ihre Informationspflichten und haben nun durch die Mehrwertsteuersenkung mehr Aufwand. Denn entweder müssen Sie nun überall in Ihrem Shop die Zahlen ändern (und dann am 1. Januar 2021 wieder rückgängig machen), oder Sie löschen in Ihren Hinweisen die konkrete Zahl heraus – was im Hinblick auf den erneuten Aufwand im neuen Jahr wohl die praktikablere Lösung ist.

Wenn Sie etwas ändern müssen, achten Sie darauf, dass Sie dies überall in Ihrem Shop tun, zum Beispiel auf den Übersichtsseiten, den Produktdetailseiten, in den Sternchen-Hinweisen, in der Bestell- und Auftragsbestätigung, in Bannern oder Rechtstexten wie den AGB, falls Sie dort den Mehrwertsteuersatz angeben – und falls dies nicht automatisiert über Ihr Shopsystem passiert.

Was passiert, wenn die Mehrwertsteuer falsch ausgewiesen wird?

Wenn Sie trotz Mehrwertsteuersenkung noch 19 % Mehrwertsteuer ausweisen, stellt dies eine Irreführung dar und kann abgemahnt werden.

Mehrwertsteuer ändern bei Amazon, eBay und anderen Verkaufsplattformen

Wenn Sie auf Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen, besteht für Sie kaum Handlungsbedarf. Denn auf beiden Plattformen sind die Hinweise auf die Mehrwertsteuer allgemein gehalten, ohne den konkreten Mehrwertsteuersatz.

Erst in der Bestell- und Auftragsbestätigung ist bei Amazon der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angegeben. Amazon-Händler:innen haben jedoch keinen Einfluss auf die Gestaltung der Bestellzusammenfassung. Daher bleibt zu hoffen, dass Amazon diese entsprechend anpasst. In der Bestellbestätigung von eBay wird hingegen der konkrete Mehrwertsteuersatz nicht genannt, daher müssen Sie hier nichts tun.

Auch wenn auf Plattformen weitestgehend kein Handlungsbedarf für Sie als Onlinehändler:in besteht, sollten Sie Ihre Angebote dort noch einmal checken und gegebenenfalls abändern.

Hier finden Sie weitere Infos zur Mehrwertsteuersenkung auf Plattformen.

Mehrwertsteueränderung in Rechtstexten

In Rechtstexten (zum Beispiel in den AGB) müssen Sie die Höhe des Mehrwertsteuersatzes ebenfalls nicht angeben. Wenn Sie dies ohnehin nicht tun, besteht auch hier kein Handlungsbedarf. Geben Sie trotzdem die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Ihren Rechtstexten an, müssen Sie diese entsprechend abändern.

Bei einer Abmahnung an Ihrer Seite: Webshop-Versicherung über exali.de

Preisangaben stellen im Onlineshop oder auf Plattformen wie Amazon nicht erst seit der Mehrwertsteuersenkung ein Risiko dar. Wenn Sie eine der komplexen Regelungen nicht richtig umsetzen, drohen Abmahnungen. Doch für den Fall einer Abmahnung haben wir etwas für Sie: Die Webshop-Versicherung über exali.de. Der Versicherer prüft jede Abmahnung für Sie, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie gerne an, unsere Kundenbetreuung ist ganz ohne Callcenter oder Warteschleife für Sie da.

 

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