Markenstreit: McDonald’s vs. „MacCoffee“ – Freiberufler, Vorsicht bei der Wahl eurer Namen und Kennzeichen!
Die meisten von uns müssen nicht lange überlegen, welches Restaurant aufgesucht werden muss, um einen Big Mac oder McChicken zu essen. In der Tat, McDonald’s genießt nicht nur hierzulande einen hohen Bekanntheitsgrad und das geht natürlich auch an der Konkurrenz nicht unbemerkt vorbei. Warum also nicht bei den anderen was abgucken und davon profitieren? Das dachte sich jetzt wohl auch ein Unternehmen aus Singapur und schnappte sich das kleine Wörtchen „Mac“ für den eigenen Namen. Das ließ die Burger-Kette natürlich nicht auf sich sitzen und schlug zurück…
Drei kleine Buchstaben, große Wirkung
…mit unangenehmen Folgen für das asiatische Unternehmen Future Enterprises, welches neben weiteren Speisen und Getränken besonders für seinen Kaffee bekannt ist. Dieser wurde unter dem Namen „MacCoffee“ an den Mann gebracht.
Doch von vorn: Die Mac-Misere begann im Jahr 2008, als sich der Konzern aus Singapur genau diesen Namen „MacCoffee“ in Europa registrieren und zwei Jahre später auch vom Europäischen Patentamt genehmigen ließ. Und das brachte den Vorsilben-Stein erst richtig ins Rollen…
Denn der der US-Konzern mit dem gelben M ließ das natürlich nicht auf sich sitzen und somit entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit! Das Fast-Food-Unternehmen zog vor Gericht und beantragte die Löschung der eingetragenen Marke, weil es sich durch die Ähnlichkeit des Kaffee-Namens mit der Vorsilbe „Mac“ zu den eigenen Produkten in seinem Markenrecht verletzt fühlte.
McDonald’s gewinnt den Buchstaben-Streit
Zurecht! Denn in zweiter Überlegung entschied das Patentamt, dass Future Enterprises 2013 die Rechte am Namen der koffeinhaltigen Heißgetränke doch nicht zustehen und sie somit wieder abgeben muss. Daraufhin klagte der asiatische Konzern erneut, dieses Mal jedoch vor dem Gericht der EU, unterlag und verabschiedet sich nun aus dem Fast-Food-Rechtsstreit als Verlierer.
Der Europäische Handelsgerichtshof in Luxemburg ist nämlich der Auffassung, dass der Fast-Food-Riese inzwischen so bekannt ist und geschätzt wird, dass „Mc“ und „Mac“ eindeutig mit dem Burger-Restaurant in Verbindung gebracht werden und so konnte sich McDonald’s nun die Rechte an den kurzen Buchstabenkombinationen sichern.
Ein Urteil mit Folgen
McDonald’s – ich liebe es? Egal, ob Fan von schnellem Essen oder Fast-Food-Gegner, Fakt ist: Im konkreten Fall hat der Europäische Handelsgerichtshof entschieden, dass MacCoffee vom Ruf, Ansehen und Image des US-Konzerns ohne jegliche finanzielle Gegenleistung profitieren wollte. Wer also zukünftig diese begehrten Vorsilben fürs eigene Business verwendet, wirbt unlauter und nutzt die Wertschätzung und den hohen Bekanntheitsgrad der Marke „McDonald’s“ aus. Allerdings nur dann, wenn es sich dabei um einen möglichen Konkurrenten der Burger-Kette handelt, der auch Speisen und Getränke vertreibt. Und das kann teuer werden!
Manchmal ist Kontrolle besser
Auch wenn sich dieses Urteil auf den Gastronomie-Bereich bezieht, können auch Freiberufler und Selbstständige hieraus eine Lektion ziehen: Augen auf bei der Wahl des eigenen Namens oder weiterer Bezeichnungen und Kennzeichen! Wer nicht ausführlich überprüft, ob es sich beim Namen der Wahl nicht um eine bereits geschützte Marke handelt, muss im Ernstfall teuer dafür bezahlen.
Weil das Thema Markenrecht für uns bei exali.de natürlich sehr relevant ist, beschäftigen wir uns häufig damit. In unserem zweiteiliges Interview mit „Namenmacher“ Mark Leiblen gibt‘s viele hilfreiche Tipps und Ratschläge, auf die es bei der Suche und Entwicklung des richtigen Namens für das eigene Business ankommt.
Trotz allem kann hier natürlich auch ein Fehler unterlaufen und deshalb kommt es auf die richtige Absicherung an. Mit der Media-Haftpflicht über exali.de sind Sie jederzeit umfassend geschützt und haben gerade in Fällen der Markenrechts- Domainrechts- oder Lizenzrechtsverletzungen einen starken Partner an Ihrer Seite.
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© Sarah Kurz – exali AG