Eine bittere Mozartkugel: Fotograf fordert von Wiener Luxushotel Schadenersatz in Millionenhöhe
Luxuriöse Ausstattung vom feinsten und ein Wellnessbereich, von dem so mancher nur träumen kann: Das 5-Sterne-Hotel Sofitel in Wien ist eine wahre Oase für seine exklusiven Gäste. Doch wer hier jetzt nur an pure Erholung denkt, irrt sich. Denn hinter den Kulissen des Hotels brodelt es gewaltig! Der Grund? Das Hotel hat Fotos, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, unerlaubt weitergegeben. Und die Konsequenzen verschlagen wohl nicht nur den Hotelbetreibern die Sprache: Eine Schadenersatzforderung über eine Million Euro! Und die Moral von der Geschicht? Verbreiten Sie fremdes Bildmaterial ohne Bildrechte nicht!
Heute geht es bei exali.de um einen Fall, der die Betreiber des Hotels wahrscheinlich ordentlich ins Schwitzen bringt und so gar nichts mit Urlaub und Entspannung zu tun hat.
Mehr als nur eine Urheberrechtsverletzung?
Eigentlich schien alles klar und unkompliziert. Im Jahr 2011 rückte der Wiener Fotograf Klemens Horvath das Luxushotel Sofitel Vienna Stephansdom durch professionell fotografierte Bilder in Szene. Vertraglich geregelte Nutzungsrechte machten das Ganze niet-und nagelfest: Das Hotel durfte in Österreich sieben verschiedene Fotos innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für Broschüren, Anzeigen und im Internet verwenden.
Doch Anfang diesen Jahres (also mehrere Jahre nach Ablauf der Nutzungsrechte) entdeckte der Fotograf eines seiner Bilder in einer Schweizer Zeitung – und das war nur die Spitze des Eisbergs. Durch ausgiebige Internetrecherche kam ans Licht, dass seine Bilder ganze 580 Mal weiterverwendet wurden – und zwar weltweit unter anderem in Architekturzeitschriften, Reisemagazinen und Zeitungen wie der New York Times oder The Telegraph. Inwieweit Sofitel in der Verantwortung für die einzelnen Veröffentlichungen steht, wird derzeit noch untersucht.
Was jedoch schon jetzt klar ist: Das Urheberrecht des Fotografen wurde verletzt, Horvath hatte der Verbreitung der Bilder nie zugestimmt!! Ganz besonders dreist: Zu dem Zeitpunkt, als der Fotograf die Urheberrechtsverletzung bemerkte, warb das Hotel nach wie vor mit den Bildern.
Kleines Foto, große Konsequenzen
Die Betreiber des Sofitels schienen sich über die Schwere der Urheberrechtsverletzung(en) nicht ganz im Klaren zu sein: Sie boten dem Fotograf eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro an.
Aber keine Chance! Ungeachtet dieses Angebots, verklagten der Fotograf und sein Anwalt das Hotel und begannen damit, alle weltweit gefundenen, illegal gewerblich genutzten Fotos abzumahnen: Wer alle sieben Fotos unerlaubt verwendete, muss mit einer Schadenersatzforderung von 45.000 Euro rechnen. Einige der Unternehmen dürfte es besonders hart treffen: Denn sie wussten gar nichts von den fehlenden Bildrechten!
Und auch wenn das Luxushotel unlängst seinen Fehler eingesehen hat und dem Fotografen inzwischen 400.000 Euro als Generalvergleich bietet, hat der Griff ins falsche Fotoalbum für Sofitel teure Konsequenzen.
Eine Lektion für alle Freiberufler und Selbstständige
Der Fotograf fordert nämlich inklusive der Verfahrenskosten über eine Million Euro Schadenersatz. Eins wird jedoch klar: Die Verwendung fremder Bilder ohne entsprechende Lizenz (z.B. im Portfolio oder auf der eigenen Website), kann schnell dazu führen, dass eine Abmahnung in den firmeneigenen Briefkasten flattert – mit einer saftigen Schadenersatzforderung.
Wenn doch mal was schief geht…
Auch wenn das Schlamassel von Sofitel einen Extremfall darstellt: Was kann getan werden, wenn mal aus Versehen Bildmaterial eines anderen unerlaubt veröffentlicht und online verbreitet wird? Gerade in solchen Fällen kommt es auf eine frühzeitige Absicherung an – bevor eine Abmahnung eintrifft. Schließlich lassen sich berufliche Fehler nie hundertprozentig verhindern oder vorbeugen und genau deshalb sollte eine passende Versicherung abgeschlossen werden, die im Ernstfall schützt.
Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de http://www.exali.de/Berufshaftpflicht,5752.php bieten Ihnen umfassenden und bestmöglichen Schutz, auch bei Verletzungen von Urheber-, Marken-, Domain- und Lizenzrechten.
Weiterführende Informationen:
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© Sarah Kurz – exali AG