Was neue Inhaber:innen bei Werbeaussagen zur Firmentradition beachten sollten

Darf ich als neue/r Inhaber:in einer Firma mit langjähriger Historie Begriffe wie „Traditionsunternehmen“ oder „Familienbetrieb“ weiterhin führen? Eine Finanzspritze, beispielsweise durch eine/n neue/n Inhaber:in, kann gerade in der aktuellen Zeit, in der viele Unternehmen, vor allem im Einzelhandel, von Insolvenzen bedroht sind die Rettung sein. Was Sie dabei beispielsweise als Onlinehändler:in für Ihre Marketing-Aktivitäten beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Kommt der „Pleite-Tsunami“ nach dem Lockdown?

Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sind 2021 etwa 175.000 Betriebe von einer Insolvenz bedroht. So gaben in einer Konjunkturumfrage des DIHK rund fünf Prozent der 18.000 befragten Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten an. Besonders betroffen von der drohenden Insolvenz sind dabei Betriebe aus der Kreativ- und Künstlerbranche, Reisebüros, Taxibetriebe, Gastronomen sowie Messe- und Kongressveranstalter.

Tipp

Die wichtigsten Informationen für Selbstständige und Freelancer:innen im Umgang mit finanziellen Notlagen während der Corona-Pandemie, haben wir in unserem Coronavirus FAQ zusammengefasst.

Egal ob Start-up oder langjähriger Betrieb: Treffen kann es dabei grundsätzlich jede Firma, so etwa zuletzt auch das Modehaus Adler. Das bayerische Traditionsunternehmen beantragte Anfang 2021 Insolvenz in Eigenverwaltung. Ebenfalls in die Insolvenz rutschte 2020 der Damenmode-Konzern Applerath Cüpper. Hier konnte das Unternehmen aber durch einen Inhaberwechsel gerettet werden. So übernahm der österreichische Textilhändler Peter Graf als neuer Besitzer.

Neue/r Besitzer:in – alte Traditionen?

Ein/e neue/r Inhaber:in kann aber nicht nur Auswirkungen auf die finanzielle Lage eines Unternehmens haben, sondern auch auf das Image. Darf sich ein Unternehmen beispielsweise noch Traditionsunternehmen nennen, wenn die/der Inhaber:in jemand anderes ist, als die/der ursprüngliche Gründer:in? Grundsätzlich: Ja. Der Begriff „Traditionsunternehmen“ kommt aus dem Bereich Marketing / Werbung und ist nicht an gesetzliche Vorgaben oder Bedingungen geknüpft.

Anders sieht es dagegen bei dem Titel „Familienunternehmen“ aus. So darf sich eine Firma nur dann nennen, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt: 

Traditionsunternehmen: Was bedeutet das?

Wie bereits geschrieben, hat der Begriff „Traditionsunternehmen“ seinen Ursprung in der Werbung. Er soll potentziellen Kund:innen bestimmte positive Assoziationen wie Beständigkeit, langjährige Erfahrung, Sicherheit oder Wertschätzung vermitteln. Für die Verwendung des Begriffes beziehungsweise Werbeaussagen zu einer langjährigen Firmentradition ist es aber rechtlich unerheblich, ob es einen Inhaberwechsel, Rechtsnachfolgen, Änderungen des Firmennamens oder der Rechtsform gab. Das entscheid das Landgericht Hamburg 2020 in einem Beschluss (Beschluss vom 19.02.2020, Aktenzeichen: 3 W 16/20).

Wichtig ist nur, dass die beschriebene Firmengeschichte auch wirklich existiert. Sie können nicht mit einer Tradition werben, die es nicht gibt, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München 2013 festlegte (OLG München, Urteil vom 07.11.2013, Aktenzeichen: 29 U 1883/13). Hier hatte ein Unternehmen mit „Gold und Silber seit 1843“ geworben, obwohl die Firma erst seit 2010 bestand. Eine klare Täuschung.

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Neben falschen oder fehlerhaften Werbeaussagen zur Firmengeschichte gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe, für die Sie als Händler:in abgemahnt werden können. Besonders dann, wenn Sie Ihre Produkte über einen Onlineshop oder eine Verkaufsplattform wie Amazon oder Ebay verkaufen. Die häufigsten Abmahngründe im Bereich eCommerce haben wir bereits in unserem Artikel über die häufigsten Abmahnrisiken für Sie zusammengefasst.

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