Schriftsätze per Fax? Diese Ausgangskontrollen müssen Anwälte einhalten

Email, Whatsapp, Videochat: Die Kommunikationswelt entwickelt sich rasant weiter, doch diese Entwicklung hat bei Kanzleien und Gerichten noch nicht voll Einzug gehalten. Im Kanzleialltag gehört das Faxgerät nach wie vor zur Standardausstattung. Deshalb ist ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs für Anwälte besonders interessant. Er legt fest, welche Ausgangskontrollen bei Faxnachrichten durchgeführt werden müssen.

Schriftsatz per Telefax nicht angekommen

Der aktuellen BGH-Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Mandant gegen ein Urteil in Berufung gehen wollte. Durch ein Versehen in der beauftragten Anwaltskanzlei wurde die Berufung jedoch nicht fristgerecht eingereicht. Sein (gescheiterter) Versuch, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erwirken, endete nun mit einem Entschluss des BGH (Az. VII ZB 17/16), der gleichzeitig festlegt, welche Ausgangskontrollen Rechtsanwälte bei Faxnachrichten installieren müssen.

Faxnachrichten: Wenn einfache Kontrolle nicht ausreicht 

In der Kanzlei war eine Rechtsanwaltsfachangestellte dafür zuständig, dass der Berufungsantrag rechtzeitig bei Gericht eingeht. Die langjährige Mitarbeiterin faxte den Antrag zusammen mit anderen Schriftsätzen an die Gerichte, als sie ein dringender Telefonanruf unterbrach.

Nach dem Telefonat überprüfte sie die Sendungsberichte und löschte die bestehenden Fristen im Fristenbuch, bevor sie die Postausgänge im Postbuch eintrug. Daher seien bei der Kontrolle des Fristenbuches am Ende des Tages auch keine Unstimmigkeiten aufgefallen. Der Schriftsatz für die Berufung kam allerdings nicht fristgerecht bei Gericht an.

Die BGH Richter machten nun klar, dass das Verschulden für das Fristversäumnis bei der Kanzlei liegt (und sich der Mandant dieses Versehen zurechnen lassen müsse), denn die Ausgangskontrolle sei unzureichend gewesen.

Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen per Fax

Nach Ansicht der Richter können Anwälte die Aufgabe der Ausgangskontrolle an vertrauensvolle Mitarbeiter übertragen. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Mitarbeiter am Ende eines jeden Arbeitstages eigenständig den Fristenkalender überprüft, um sicherzustellen, dass keine Fristsache vergessen wurde. Bei fristgebundenen Schriftsätzen, die per Fax geschickt wurden, muss der beauftragte Mitarbeiter kontrollieren, ob ein Sendungsbericht vorliegt. Diese Schritte müssen eingehalten werden, um im Zweifelsfall eine ausreichend organisierte Ausgangskontrolle vorweisen zu können. Was der Kanzlei im BGH-Fall jedoch nicht gelang, weil die Mitarbeiterin die Existenz eines Sendungsberichtes nicht kontrollierte.

Schadenersatz bei Fehlern im Kanzleialltag

Erleiden Mandanten durch einen Fehler ihres Rechtsvertreters einen Verlust, werden sie vermutlich Schadenersatz vom Rechtsanwalt fordern. Um in einem solchen Fall abgesichert zu sein, müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Dabei sollten Anwälte darauf achten, einen Anbieter zu wählen, bei dem sie auch im Schadenfall kompetente Unterstützung bekommen. Wer über die Anwalts-Haftpflicht von exali.de abgesichert ist muss sich im Schadenfall nicht mit unpersönlichen Callcenter-Mitarbeitern rumschlagen. Wir kümmern uns persönlich um unsere Versicherten und stehen auch im Ernstfall mit Rat und Tat zur Seite.

Weiterführende Informationen:

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG