Angebot richtig schreiben – so überzeugen Sie potenzielle Kundschaft

Ein gutes Angebotsschreiben ist ein nützliches Instrument, um aus Interessentinnen und Interessenten neue Kundschaft zu machen. Es kann eine erste verbindliche Basis für ein gemeinsames Projekt bilden: Ihre Kundin oder Ihr Kunde sieht, dass Sie imstande sind, ein Problem zu lösen. Zudem wissen Sie selbst genau, was Sie bis wann zu liefern haben. Was in ein gutes Angebot gehört, wie Sie es erstellen und warum ein solches Schreiben sinnvoll ist, klären wir im Artikel.

Warum sollten Sie ein Angebot schreiben?

Klar ist: Ein Angebot zu schreiben, kostet Sie Arbeitszeit und damit auch Geld. Doch wenn es um den Zuschlag für einen neuen Auftrag geht, kann ein professionell gestaltetes Angebot Sie positiv von der Konkurrenz abheben. Auch aus Beweisgründen bei späteren Unstimmigkeiten mit Auftraggebenden oder bei einem Schadenfall kann es sehr wichtig sein, dass die angebotenen Leistungen schriftlich festgehalten sind. Abgesehen davon bietet Ihnen ein Angebotsschreiben weitere Vorteile:

Ein Angebot zu schreiben kann Ihrem Business also ungemein zugutekommen. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie diesen Prozess nicht nur sinnvoll in Ihr Tagesgeschäft einbetten und den zeitlichen Aufwand geringhalten. Sie können mit einem durchdachten Angebot sogar richtig gute Eigenwerbung betreiben und Ihre Chancen auf eine Zusammenarbeit erhöhen.

Unser Partner sevDesk bietet cloudbasierte Buchhaltungssoftware für Freelancer und Selbständige. Damit wird die Angebotserstellung ein Klacks. Übrigens: sevDesk-Kundinnen und -Kunden erhalten bei Abschluss einer Berufshaftpflicht über exali im ersten Jahr 12 Monate vollen Versicherungsschutz und bezahlen nur 10. Mehr Infos dazu gibt es auf unserer Partnerseite.

 

So gelingt ein gutes Angebot

Die meisten Ihrer potenziellen Kundinnen und Kunden werden vor dem Start eines Projekts mehrere Angebote von verschiedenen Anbieterinnen und Anbietern einholen. Damit Sie sich mit Ihrem Angebotsschreiben positiv von der Konkurrenz abheben, stehen Ihnen verschiedene Optionen zu Verfügung:

1. Führen Sie vor der Formulierung des Angebots ein Gespräch mit dem Anfragenden.
    Wecken Sie bereits hier Interesse, indem Sie Ihrem Gegenüber klarmachen, dass Sie
    die gestellte Aufgabe verstehen und die richtige Lösung dafür parat haben. Stellen
    Sie im Gespräch außerdem die richtigen Fragen. Erkundigen Sie sich nach
    Wünschen und Problemen. So erfahren Sie genau, was Interessentinnen und
    Interessenten möchten. Auf diese Weise zeigen Sie Ihre Fachkompetenz und
    vermitteln Ihrer potenziellen Kundschaft, dass Sie sich für Ihre Wünsche
    interessieren.

2. Packen Sie alle wichtigen Informationen in Ihr Angebot, aber halten Sie Ihr Schreiben
    gleichzeitig klar und verständlich. Eine klare Struktur und eine gut lesbare Schriftart
    helfen ebenfalls, ein Angebot schnell zu erfassen.

3. Vermitteln Sie stets Offenheit für Rückfragen. So positionieren Sie sich direkt als
    verlässliche Partnerin oder verlässlicher Partner.

4. Eine zügige Reaktion und ein respektvoller Umgang sollten auch bei
    Geschäftsbeziehungen Standard sein.

5. Haken Sie nach, wenn auf Ihr Angebot keine Reaktion erfolgt. Erkundigen Sie sie, ob
    Ihr Schreiben die richtigen Adressatinnen und Adressaten erreicht hat und ob es
    Fragen gibt. Selbst, wenn Ihr Angebot abgelehnt wird kann es nicht schaden, sich die
    Gründe anzuhören und daraus zu lernen.

Tipp:

Neue Kundschaft zu gewinnen ist für viele Freelancer und Selbständige eine große Herausforderung. Deshalb haben wir in diesem Artikel einige Punkte zusammengefasst, die Ihnen das Finden neuer Aufträge erleichtern sollen: 5 Tipps zur Kundenakquise für Freelancer.

Das gehört in ein Angebot

Beim Schreiben eines Angebots gibt es deutlich weniger rechtliche Vorgaben, als zum Beispiel bei der Rechnungserstellung. Trotzdem sollten Sie ein paar Regeln einhalten, damit das Dokument Geltung hat. Zusätzlich können Sie sich auf diese Weise positiv von der Konkurrenz abheben und sich direkt als Profi präsentieren. So wird ihr Angebot von Interessentinnen und Interessenten wesentlich besser aufgenommen.

Laut Gesetz fällt ein Angebotsschreiben in die Kategorie der Geschäftsbriefe. Paragraf 125 a des Handelsgesetzbuchs (HGB) verlangt in Verbindung mit Paragraf 117 HGB daher folgende Pflichtangaben:

Ob Sie sich ausschließlich an die Pflichtangaben halten oder Ihr Angebotsschreiben um weitere Punkte ergänzen: Achten Sie stets auf eine gute Struktur, damit Ihre Kundschaft das Dokument schnell erschließen kann. Daher zeigen wir im nächsten Abschnitt den beispielhaften Aufbau eines Angebots.

Briefkopf mit Anschrift und Kontaktmöglichkeiten

Mit einem passenden Briefkopf sorgen Sie direkt für einen professionellen Auftritt. Anfragende wissen direkt, mit wem sie es zu tun haben und können Sie bei Nachfragen ohne Probleme kontaktieren.

Anschreiben mit persönlicher Anrede

Wie in jedem Geschäftsbrief, sollten Sie auch die Adressatinnen und Adressaten eines Angebots unbedingt persönlich ansprechen. Alles andere wirkt lieblos und vermittelt den Eindruck, als wäre Ihnen eine Zusammenarbeit nicht übermäßig wichtig. Es steht Ihnen frei, dieses Anschreiben ins Angebot zu integrieren oder separat beizulegen.

Angebotsdatum

Diese Angabe dient der zeitlichen Einordnung. Damit behalten Sie bei verschiedenen Projekte den Überblick. Geben Sie auf Ihrem Schreiben das Datum an, an dem Sie das Angebot verschickt haben.

Angebotsnummer

Vergeben Sie die Nummern für Angebot stets fortlaufend und nur einmalig. Bestehen Unklarheiten, können Sie so schnell das passende Schreiben finden und Fragen Ihrer Kundschaft beantworten.

Einleitung mit persönlichem Bezug

Bevor Sie zum eigentlichen Angebot kommen, sollten Sie das Schreiben mit einer persönlichen Einleitung eröffnen. Nehmen Sie dabei auch Bezug auf die erste Kontaktaufnahme. Hier ein Beispiel:

„Ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit. Gemäß Ihrer E-Mail vom XX.XX.XXXX freue ich mich, Ihnen folgendes Angebot zu unterbreiten.“

Verleihen Sie dem Text ruhig eine persönliche Note – so vermitteln Sie potenzieller Kundschaft das Gefühl, individuell auf sie einzugehen.

Präzise Leistungsbeschreibung

Lassen Sie Kundinnen und Kunden genau wissen, was Sie ihnen anbieten. Werden Sie dabei möglichst präzise. Anstatt in Ihrem Angebot zu schreiben „ein Blogartikel“ formulieren Sie besser folgendermaßen:

„Ein Blogartikel mit 1.000 bis 1.500 Zeichen zum Thema XY“.

So vermeiden Sie teure Fehler und unnötige Korrekturschleifen, wenn es Missverständnisse hinsichtlich Umfang oder Menge gibt.

Preisangaben

Machen Sie ein Angebot, müssen Sie Ihre Leistung auch preislich beziffern. Dafür geben Sie sowohl den Netto- als auch den Bruttopreis samt Umsatzsteuer an. Auch Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer gehört ins Angebotsschreiben.

„Ein Blogartikel mit 1.000 bis 1.500 Zeichen zum Thema XY für 100 Euro netto zuzüglich 19 Euro Umsatzsteuer à insgesamt 119 Euro brutto“

Fallen bei Ihrer Dienstleistung außerdem Zusatzkosten wie Porto, Verpackung etc. an, müssen Sie auch diese explizit angeben. Wir empfehlen, auch mögliche Rabatte zu erwähnen, um Interessentinnen und Interessenten in guter Erinnerung zu bleiben.

Möchten Sie sich preislich dagegen nicht festlegen, weil zum Beispiel ihre Einkaufspreise sehr schwanken, können Sie eine sogenannte Freizeichnungsklausel wie „Preisänderungen vorbehalten“ nutzen. In diesem Fall handelt es sich um ein freibleibendes Angebot. Dabei müssen Sie allerdings viele Vorgaben beachten, damit Ihr Angebot auch rechtskräftig ist.

Zahlungsbedingungen

Ihre Kundschaft sollte natürlich wissen, wann und zu welchen Bedingungen sie die Rechnung für Ihre Leistungen begleichen muss. Wenn Sie Skonto gewähren, können Sie zum Beispiel Formulierungen nutzen wie „Zahlbar innerhalb 30 Tage netto, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 2 Prozent Skonto“.

Gültigkeit

Wenn Sie jemandem ein zeitlich begrenztes Angebot unterbreiten, müssen Sie darauf hinweisen und eine Annahmefrist festlegen.

Dauer

Dieser Punkt ist abhängig von der Branche, in der Sie arbeiten. Die Dauer, in der Sie Ihre Leistung erbringen, spielt etwa dann eine Rolle, wenn verschiedene Gewerke in einem Projekt nacheinander arbeiten müssen.

Abschluss mit Grußformel

Genau wie eine persönliche Begrüßung gehören auch ein paar Abschiedsworte in ein Angebot. Eine passende Formulierung wäre:

„Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung und stehe für Rückfragen zur Verfügung.“

Auf diese Weise bringen Sie Ihr Angebotsschreiben zu einem runden Abschluss und signalisieren außerdem die Bereitschaft, im Vorfeld auf weitere Fragen einzugehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nutzen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, müssen Sie potenziellen Kundinnen und Kunden diese vorformulierten Vertragsklauseln vollständig zur Verfügung stellen. Versenden Sie Ihre Angebote per E-Mail, können Sie Ihre AGB zum Beispiel in einem eigenen PDF anhängen.

Tipp:

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für Ihr Business sehr nützlich sein können. Allerdings hat der Gesetzgeber die Nutzung an bestimmte Vorgaben geknüpft. Welche das sind, erfahren Sie hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen – so gelingen rechtssichere AGB.

Sonderregeln bei der Angebotserstellung

Abhängig von ihrer Tätigkeit und der gewählten Rechtsform müssen Sie unter Umständen weitere Vorgaben befolgen. Als Kleinunternehmerin oder -unternehmer sind Sie zum Beispiel von der Umsatzsteuer befreit. Dementsprechend weisen Sie diese Steuer auch nicht in Ihrem Angebot aus. Anstatt der Umsatzsteueridentifikationsnummer geben Sie die Steuernummer an, die Ihnen das Finanzamt zu Beginn Ihrer Tätigkeit zugeteilt hat. Auch die Angabe Ihrer Handelsregisternummer ist Pflicht, sofern Sie über eine verfügen. Gehen Sie einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach, müssen Sie außerdem die Daten der zuständigen Behörde angeben.

Unser Angebot für Sie: Umfassender Versicherungsschutz

Ihr Angebotsschreiben an potenzielle Kundinnen und Kunden bildet die erste Basis für eine gelungene Zusammenarbeit. Geht im Verlauf eines Projekts trotz aller Sorgfalt trotzdem etwas schief, münden Unstimmigkeiten allerdings schnell in teuren Schadenersatzforderungen.

Die Berufshaftpflicht über exali ist auch dann für Sie da: Die im Basisschutz enthaltende Kombination aus Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie Auftraggebenden oder anderen Dritten verursachen. Der Versicherer übernimmt die Schadensumme, sofern sich die an Sie gestellten Ansprüche als gerechtfertigt herausstellen. Sind die an Sie gestellten Ansprüche nicht gerechtfertigt, wehrt der Versicherer sie in Ihrem Namen ab.

Kommt es zum Worst Case und Ihre Kundschaft tritt vom Vertrag zurück, können Sie sich mit dem optionalen Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ gegen die unternehmerischen Folgen absichern (in Kombination mit der IT-, Media-, Consulting- oder Dienstleister-Haftpflicht). Erweist sich der Rücktritt als rechtmäßig, übernimmt der Versicherer die Kosten für bereits erbrachte Leistungen.

Bei Fragen zu Ihrem maßgeschneiderten Versicherungsschutz ist der exali Kundenservice gern für Sie da. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter + 49 (0) 821 80 99 46 0 oder über unser Kontaktformular.

Wann ist ein Angebot rechtlich bindend?

Grundsätzlich ist ein Angebot nach Paragraf 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) stets rechtlich bindend. Mit bestimmten Formulierungen – sogenannten Freizeichnungsklauseln – können Sie diese rechtliche Bindung allerdings einschränken. Dann weiß Ihre Kundschaft, dass das Angebot nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt oder befristet ist. Mögliche Formulierungen zu diesem Zweck sind:

Stimmen Kundinnen oder Kunden einem Angebot mit einer Freizeichnungsklausel zu, handelt es sich auch dabei um eine Angebotsabgabe. Damit ein bindender Vertrag zustande kommt, müssen Sie selbst eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben.

Wie lange gilt ein Angebot?

Gibt es in Ihrem Angebot keine expliziten Vorbehalte, gilt Paragraf 146 BGB: Damit gilt ein Angebot nicht mehr, wenn es abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird. Unterbreiten Sie ein Angebot in einem persönlichen Gespräch, kann Ihr Gegenüber dieses nur sofort annehmen – sonst erlischt die Gültigkeit des Angebots, sobald das Gespräch endet (Paragraf 147 Absatz 1 BGB).

Erfolgt Ihr Angebot dagegen schriftlich, ist eine Annahme innerhalb der Zeitspanne möglich, in der Sie eine Antwort unter gewöhnlichen Umständen erwarten können. Der konkrete Zeitraum hängt vom Einzelfall ab. Geht es um die Lieferung von Waren, gilt eine Frist von fünf bis sieben Tagen als realistisch. Bei komplexen Dienstleistungen, die eine eingehende Prüfung erfordern, kann sich Annahmefrist jedoch erheblich verlängern.

Können Sie Ihr Angebot nachträglich ändern?

Ist noch kein Vertrag zustande gekommen, können Sie ein Angebot ohne Probleme ändern. Hat Ihre Kundschaft das Angebot jedoch schon angenommen, steht Ihnen diese Option nicht mehr zur Verfügung. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sie dürfen Ihr Schreiben nachträglich ändern, wenn Ihnen darin ein gravierender Fehler unterlaufen ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie für einen Webdesign-Auftrag, für den Sie eigentlich 2.000 Euro berechnen würden, im Angebot nur 20 Euro verlangen.

Hilfe bei der Angebotserstellung

Ein Angebot jedes Mal einzeln zu erstellen, kostet viel Zeit. Diesen Prozess können Sie aber ein Stück weit automatisieren. Erstellen Sie beispielsweise ein Template, dass Sie bei jedem neuen Angebot individuell befüllen. Alternativ können Sie auch Tools von Anbietern wie Lexware oder sevDesk nutzen, um Angebote automatisch zu generieren.

Mit dem passenden Angebotsschreiben zu mehr Kundschaft

Ein gut strukturiertes Angebotsschreiben vermittelt einen professionellen Eindruck und kann Ihnen zu neuen Projekten verhelfen. Wenn Sie den Erstellungsprozess automatisieren und eine sinnvolle Struktur einhalten, können Sie den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen halten. Zudem minimieren Sie Risiken für Unstimmigkeiten im Projekt, sollte es auf Basis Ihres Angebots zu einer Zusammenarbeit kommen. Und wenn es trotz aller Bemühungen doch einmal zu Schwierigkeiten kommt, sichert Sie Ihre Berufshaftpflicht ab. Auf diese Weise profitieren alle Beteiligten und Sie schaffen eine solide Basis für die künftige Zusammenarbeit.